Augustinerweg/Rotsiefweg
Bewertung:
Nice to have
Stand:
Erledigt / beantwortet
Ist-Zustand:
Wunderbare, radfahregeeignete Waldwege, die eine zwar lange, aber Giftgasfreie Umfahrung Aachens vom Süd-Osten (Hitfelder Straße) bis in den Süden (Lütticher Straße) ermöglichen, von wo aus man dann über den Karlshöher Talweg und den Steppenberg bis zur Vaalser Straße in Aachener Westen kommt. Herrlich!
Problem: Durchfahrt verboten, Förster setzt das auch durch. Das Schild im Anhang steht mehrfach da rum. Die auf dem Schild erwähnten "Fahrräder" findet man kaum. Lediglich ein klitzekleines Stück dieser Route ist als Aachener Fahrrad Sommer 2018 und gleichzeitig als Raerener Rad Rundweg gekennzeichnet.
Auf der Lütticher Straße steht noch ein Wegweiser mit dem Radweg Nr. 9, der aber sonst nirgendwo wieder auftaucht. Die Katasterdaten beim "Radverkehrsnetz NRW" zeigen das alles als regionales Radnetz an, hier sind aber mit Stand 2004 auch ungefähr 10 mal so viele Radwegweiser eingetragen.
Fürchte, dass das entweder aus unerklärlichem Grund keine Radwege mehr sind, oder die Schilder geklaut sind, die ich brauche, um dem Förster sagen zu können, dass ich da sehr wohl fahren darf.
Vorschlag:
Ich versuche rauszufinden, wo die Stelle ist, an der eindeutig steht, welche Straße wie genutzt werden darf. Könnt ihr da was sagen? Das muss doch irgendwo stehen.
Vorschlag weiterhin: Fahrradwegweiser am Augustinerweg und Rotsiefweg wieder aufstellen oder die Durchfahrt Verboten Schilder austauschen gegen Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten.
Alternativ könnte Aachen natürlich seinen Verkehrsraum so planen, dass man nicht Routen 20km weit um Aachen herum sucht, obwohl man eigentlich nur auf die andere Seite der Innenstadt kommen will.
Ziel:
Fahrrad fahren ohne täglich schlechte Mordanschläge von Hausfrauenpanzern über mich ergehen lassen und deren Giftgase dabei atmen zu müssen. Aachen zu einem lebenswerten Ort machen.
Lösung:
Die Radrouten durch den Aachener Wald, nach dem Radroutenplan, stehen allen Radfahrern zur Verfügung.
Das Radfahren im Wald regelt das Landesforstgesetz; das Radfahren ist dort auf Straßen und festen Wegen erlaubt.
Verboten ist das Radfahren nur,
- wenn der Wald von der Forstbehörde gesperrt wurde oder
- wenn Wege zur Durchführung des Holzeinschlags gesperrt wurden oder
- auf ausgewiesenen Reitwegen
(Antwort von "FahrRad in Aachen" im Dezember 2018)
(Vorgeschlagen am 13.11.2018 von Jens)
Bedanke mich auf diesem Weg auch noch mal für diese Antwort! Das ist mir viel wert.