Teilen:

04. September 2018 Einrichtung der Stickstoffdioxid-Messstationen an Hauptbelastungspunkten sind gesetzeskonform

Für die untersuchten Standorte in Aachen, Bochum, Düren, Düsseldorf und Köln fanden sich keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben.

Die Messstellendokumentation des LANUV wurde auf Vollständigkeit und Konsistenz geprüft und anschließend durch eine umfassende Ortsbesichtigung validiert - dabei zeigte sich, dass Abstände, Höhen und Anforderungen an die Umgebung des jeweiligen Messpunktes ohne Ausnahme den Vorgaben der Luftreinhalte-Richtlinie entsprechen.

Im vergangenen Jahr waren in Nordrhein-Westfalen 27 Kommunen von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Maßnahmen zur Luftreinhaltung sollen vor allem in besonders belasteten Innenstädten zu geringeren Schadstoffbelastungen führen. Korrekte Messungen der Schadstoffkonzentrationen schaffen dafür eine zuverlässige und belastbare Datengrundlage. Im ersten Schritt hatte das LANUV die Prüfung der Messorte beauftragt, an denen die Jahresmittelwerte im vergangenen Jahr den Stickstoffdioxid-Grenzwert am deutlichsten überschritten hatten:

  • Aachen, Wilhelmstraße
  • Bochum, Herner Straße
  • Düren, Euskirchener Straße
  • Düsseldorf Bilk
  • Düsseldorf, Corneliusstraße
  • Düsseldorf, Ludenberger Straße
  • Köln, Clevischer Ring

 

Die Ergebnisse der Überprüfung im Überblick:

  • Alle Probenahmen liegen mit einer Höhe zwischen 2,30 und 3,50 Metern im mittleren Bereich der vorgegebenen Toleranz.
  • Zu geringe Abstände zu Häuserfluchten oder anderen Hindernissen, die die freie Anströmung der Probenahmestelle behindern könnten, wurden nicht festgestellt. Auch Bäume, die in einigen der betrachteten Straßen zum regelmäßigen Straßenbild gehören, beeinflussten die Strömungsverhältnisse nicht, da immer sichergestellt ist, dass die Abstände zwischen den unteren Ausläufern der Baumkronen und dem Messpunkt ausreichend groß waren.
  • Die Messeinlässe liegen nicht in unmittelbarer Nähe von Emissionsquellen gemäß Richtlinie. Die Abstände der Messeinlässe zum jeweiligen Fahrbahnrand werden als geeignet beurteilt.
  • Bei allen Messstationen waren die Abstände zur nächsten Kreuzung deutlich größer als gefordert, sodass "stop and go-Verkehr" die Standorte nicht negativ beeinflusst.