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Strukturkonzept 2015-2025: Soziale RegionVorschlag 15: Verringerung der Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen.

Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen:

15.1 Im Bereich der pflichtigen Leistungen im Sozialbereich
a) wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, anstelle von zwei Frauenhäusern zukünftig nur noch eine Einrichtung zu unterstützen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem SRT bis Mitte 2016 vorliegen.
b) werden im Bereich der Schuldnerberatung die bestehenden Vergütungsvereinbarungen mit Dritten auf ihre unterschiedlichen Vergütungssätze hin geprüft mit dem Ziel, die höchsten Vergütungsvereinbarungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und mit den Leistungsanbietern neue (wirtschaftliche) Vergütungssätze auszuhandeln.

15.2 Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich werden alle Leistungsvereinbarungen/Zuschüsse (mit Ausnahme der Zuschüsse für die sozialpsychiatrischen Zentren) mit Wirkung zum 01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel, im Jahr 2016 Verhandlungen über neue Leistungsentgelte zu führen. Dem SRT ist im zweiten Halbjahr 2016 das Ergebnis zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

15.3 Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozialbereich werden die entsprechenden Zuschüsse mit Wirkung vom 01.01.2016 (Globalzuschüsse) bzw. 01.01.2017 (Verhütungsmittelfonds und Altenerholungsmaßnahmen) eingestellt. Die übrigen Zuschüsse gemäß nachstehender Auflistung werden mit Wirkung vom 01.01.2017 auf 50% gekürzt.

Empfänger Zuschuss alt € Zuschuss neu €
Zuschuss an die Betreuungsvereine 60.800 30.400
Frauen helfen Frauen 68.100 34.050
Notruf für vergewaltige Frauen und Mädchen 106.000 53.000
Zuschuss integratives Jugendcamp Merzbrück 5.500 2.750
Zuschuss Arbeitskreis Straffälligenhilfe 31.100 15.550
Zuschuss Bunter Kreis 5.000 2.500
276.500 138.250


15.4 Bei künftigen Anpassungen von Personalkostenförderungen sind maximal die Steigerungssätze zugrunde zu legen, die der SRT im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes der Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2020 als Steigerungsraten beschlossen hat.


Begründung und erwartete Wirkung


Zu 15.1


a) In der StädteRegion Aachen werden zwei Frauenhäuser von der StädteRegion unterstützt und von freien Trägern betrieben. Es werden insgesamt 28 Plätze für Frauen und deren Kinder vorgehalten.

Die Tatsache, dass in der StädteRegion Aachen zwei Frauenhäuser vorhanden sind, resultiert daher, dass sowohl in der Stadt Aachen wie auch im Kreis Aachen wegen des Wohnortprinzips je ein Frauenhaus eingerichtet worden war.

Durch vor wenigen Jahren eingetretene erfreuliche Rechtsänderungen mit dem Schutz von Frauen und Kindern (Bleiberecht in der vorher gemeinsamen Wohnung) hat sich die Situation in der StädteRegion Aachen insofern merklich entspannt, als dass von den vorgehaltenen Plätzen in der Regel nur noch ca. 50% der untergebrachten Frauen (und Kinder) aus der StädteRegion Aachen selbst stammen. Hierzu trägt auch die Tatsache bei, dass die beiden freiwillig durch die StädteRegion Aachen mit jeweils 20.000,00 € unterstützten Interventionsstellen der Diakonie und von Frauen helfen Frauen offensichtlich erfolgreich arbeiten. Diese Förderung soll auch weiterhin erfolgen.

Vor dem Hintergrund der Belegungszahlen mit Frauen aus der StädteRegion Aachen ist es angebracht, die Frage des Bedarfs nach weiterhin zwei Einrichtungen in der StädteRegion Aachen zu stellen und dabei zu klären, ob zukünftig ein Frauenhaus den erforderlichen Bedarf abdecken kann. Die Unterbringungsund Betreuungskosten im Frauenhaus betragen durchschnittlich rd. 80 bis 100 Euro pro Tag.

b) Seit dem Jahr 2012 wurde die seinerzeitige Pauschalförderung der Schuldnerberatung auf eine Einzelfallbezuschussung umgestellt. Zwischenzeitlich bestehen in diesem Bereich Leistungsvereinbarungen sowohl mit Anbietern der Freien Wohlfahrtspflege als auch mit privatgewerblichen Anbietern. Der Leistungsberechtigte erhält einen Beratungsgutschein des Jobcenters/ Sozialamtes und hat eine Auswahlmöglichkeit bzgl. der Beratungsstelle.

Die mit den einzelnen Anbietern der Schuldnerberatung vereinbarten Vergütungen unterscheiden sich erheblich (bis zu 1,5-fache Sätze). Naturgemäß können keine identische Vergütungssätze erreicht werden, da auch unterschiedliche Voraussetzungen bei den einzelnen Anbietern berücksichtigt werden müssen (Overhead-Kosten ja/nein, Mietkosten…). Durch die große Anzahl der Anbieter ist eine Reduzierung der höchsten Kostensätze vorzusehen.

Die Leistungen der Schuldnerberatung haben zwischenzeitlich ein Kostenvolumen von rd. 1.000.000 Euro jährlich erreicht. Durch geringere Kostensätze müssten hier entsprechende Einsparungen ohne Qualitätsverluste erreicht werden können.


Zu 15.2

Auch im Bereich der Gesundheit sind die bestehenden Leistungsvereinbarungen bezüglich der Höhe der Leistungsentgelte zu überprüfen. Die Gesamtaufwendungen für den Bereich der Drogenund Suchthilfe für das gesamte Gebiet der Städteregion Aachen betragen derzeit ca. 2,3 Mio. Euro. Dabei beträgt der Eigenanteil der Städteregion ca. 1,1 Mio. Euro. Grundlage ist ein in den politischen Gremien beschlossener Drogen und Suchhilfeplan.

Die Intensität des weiteren Engagements der Städteregion Aachen im Bereich der Drogenund Suchthilfe ist – gemeinsam mit der Stadt Aachen – grundlegend zu überprüfen. Zielsetzung soll sein, bis zum 01.01.2017 mit den Trägern neue Leistungsvereinbarungen abzuschließen. Dabei ist den Ansprüchen einer zeitgemäßen Versorgung und einer Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden. Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Angeboten, Maßnahmen und Einrichtungen sind zu überprüfen; dabei sind Leistungen und Kosten eindeutig zu definieren, damit über künftig zu erbringende Leistungen entschieden werden kann.

Im Rahmen der dann zu erfolgenden Modifizierung des Drogen und Suchthilfeplanes ist eine Reduzierung des Gesamtaufwandes bzw. des Eigenanteils der Städteregion Aachen anzustreben.


Zu 15.3

Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege erhalten seit Jahren eine pauschale Förderung ohne feste Zweckbindung. Diese Zahlung ist seit längerer Zeit in der Diskussion. Der erstmals für das Jahr 2014 aufgrund des Beschlusses des SRT vorzulegende Verwendungsnachweis hat lediglich bestätigt, dass es aus Sicht der Verbände sinnvoll und hilfreich ist, den Zuschuss zu erhalten.

Die bisherigen Empfänger von Globalzuschüssen werden darauf hinweisen, dass bisherige Personalkosten für die Begleitung von Ehrenamtlern bzw. Sachund Personalkosten von Einzelprojekten nicht mehr gedeckt werden können und damit Personaloder Aufgabenkürzungen vorgenommen werden müssen. Im Etat der StädteRegion können 181.000 Euro eingespart werden.

In 2015 werden insgesamt 339.000 Euro als Jahresbudget für die hier freiwilligen Aufgaben an freie Träger im sozialen Bereich geleistet.

Im Bereich des Verhütungsmittelfonds sind die Mittel der StädteRegion ebenso wie im Bereich der Altenerholungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren nie in voller Höhe abgerufen worden. Insgesamt erscheint es vertretbar, die Mittel in Höhe von 62.500,00 € einzusparen.

Zu den Aufgaben einer sozialen StädteRegion gehört es auch, Beratungsund Unterstützungsleistungen für Menschen anzubieten, die dieser Beratung/Unterstützung bedürfen. Dies erfolgt im Bereich der pflichtigen Aufgaben z.T. durch eigene Beratungsangebote (z.B. Wohnund Pflegeberatung) oder durch Leistungsvereinbarungen mit Dritten (z.B. Schuldnerberatung).

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen, die Angebote außerhalb der pflichtigen Leistungen vorhalten. Einzelne hiervon werden durch Zuschüsse der StädteRegion unterstützt. Wegen der sich immer wieder verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen muss aber auch hier in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob die bisherigen Angebote noch sachgerecht sind. Auch wenn die Beratungsangebote für die Betroffenen sinnvoll sind, wird im Hinblick auf die finanzielle Situation der StädteRegion und ihrer regionsangehörigen Städte und Gemeinden die Kürzung der Zuschüsse beschlossen. Entsprechende Einschränkungen im Leistungsangebot sind durch die Vereine transparent zu machen und darzustellen. Durch die entsprechende Vorlaufzeit bis Ende 2016 wird den Verbänden/Vereinen die Möglichkeit gegeben, gegebenenfalls entsprechend erforderliche Veränderungen vorzunehmen.

Verabschiedet wurde:

Der Städteregionstag beschließt, für die StädteRegion Aachen eine integrierte Sozialplanung aufzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte unter Einbindung aller relevanten Akteure einzuleiten.

Zur Fundierung dieser Sozialplanung wird angeregt, alle mit der Auswertung regionalspezifischer sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Daten befassten Stellen der Verwaltung zu einer Einheit „Empirie und Sozialplanung“ zusammen zu fassen.

Auf Basis der integrierten Sozialplanung sollen zukünftig Mittelflüsse seitens der StädteRegion Aachen durch den Städteregionstag entschieden werden. Zur besseren Steuerung des Mitteleinsatzes werden zukünftig Zuwendungen nur noch zweckgebunden für vertraglich vereinbarte Leistungen vergeben.

Grundsätzlich lehnen wir im Sozialbereich pauschale Kürzungen ab.

Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen. Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen.

15.1 Im Bereich der pflichtigen Leistungen im Sozialbereich
a) wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, anstelle von zwei Frauenhäusern zukünftig nur noch eine Einrichtung zu unterstützen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem SRT bis Mitte 2016 vorliegen.

b) werden im Bereich der Schuldnerberatung die bestehenden Vergütungsvereinbarungen mit Dritten auf ihre unterschiedlichen Vergütungssätze hin geprüft mit dem Ziel, die höchsten Vergütungsvereinbarungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und mit den Leistungsanbietern neue (wirtschaftliche) Vergütungssätze auszuhandeln.

Die Verwaltung soll für den Sozialausschuss bis Mitte des Jahres 2016 die bisherige Struktur der Schuldnerberatung überprüfen und ein neues Konzept zur Verabschiedung vorlegen.

15.2 Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich werden alle Leistungsvereinbarungen/Zuschüsse (mit Ausnahme der Zuschüsse für die sozialpsychiatrischen Zentren) mit Wirkung zum 01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel, im Jahr 2016 Verhandlungen über neue Leistungs entgelte -vereinbarungen zu führen, um eine bessere Transparenz zu schaffen. Dem SRT ist im zweiten Halbjahr 2016 das Ergebnis zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

15.3 Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozialbereich werden keine pauschalen Kürzungen vorgenommen. Die Zahlung von Globalzuschüssen wird werden die entsprechenden Zuschüsse mit Wirkung vom 01.01. 2016 2017 ( Globalzuschüsse ) eingestellt.
Alle Zuschüsse in diesem Bereich sollen zum 01.01.2017 nur noch in zu vereinbarende vertragliche Leistungen überführt werden.
Der Verhütungsmittelfonds und die Altenerholungsmaßnahmen werden nicht eingestellt und für den Haushalt 2017 neu beraten.

15.4 Bei künftigen Anpassungen von Personalkostenförderungen sind maximal die Steigerungssätze zugrunde zu legen, die der SRT im Rahmen des
Personalbewirtschaftungskonzeptes der Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2020 als Steigerungsraten beschlossen hat.

Deine Meinung

Merete Menze Geschäftsführerin
03.12.2015 13:21 Uhr von Merete Menze Geschäftsführerin Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialbereich

Die Verbände der Wohlfahrtspflege sind gemeinnützig und nehmen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine wichtige Scharnierfunktion in die Gesellschaft wahr - sie sind die ausführenden Organe des Sozialstaates. Daher werden ihnen Drittmittel aus Land, Bund und Stiftungen gewährt, um eine unabhängige Angebotsstruktur sicher zu stellen. An dieser Stelle kommunale Finanzierungen zu kürzen, würde bedeuten, die eigene politisch und sozial vereinbarte Grundversorgung zu gefährden.

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