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Benennung einer inneren Erschließung im Bereich der Vaalser Straße 71 / Hammerweg


Letzte Beratung
Mittwoch, 01. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25263

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die innere Erschließung im Bereich der Vaalser Straße 71/Hammerweg in

„Vaalser Hof“

zu benennen.


 

 

Erläuterungen:

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Im Innenbereich von Vaalser Straße 71 und Hammerweg entstehen durch einen großen Projektentwickler - der auch Eigentümer dieser Fläche ist - auf einem ehemaligen Fabrikgelände Gebäude mit Wohn- und Büronutzung mit insgesamt 17 geplanten Eingängen. Eine Zuordnung zur Vaalser Straße könnte mit Hinblick auf die öffentliche Sicherheit zu Schwierigkeiten führen, da in diesem Bereich keine freien Hausnummern zu Verfügung stehen und somit sehr viele Buchstabenzusätze zur Hausnummer nötig wären. Daher ist es in diesem Fall angebracht, für den Innenbereich des Weges einen eigenen Straßennamen zu vergeben.

Da die innere Erschließung einen Hofcharakter aufweist, schlägt die Verwaltung mit Zustimmung des Eigentümers daher vor, die innere Erschließung im Bereich der Vaalser Straße 71/Hammerweg in „Vaalser Hof“ zu benennen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

1 Übersichtsplan

1 Detailkarte



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Ausschuß
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