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25. Januar 2017 - Im Archiv seit 07.06.2017 Baesweiler: Volksbegehren "G9 jetzt!" - Eintragungslisten liegen ab 2.2 aus

Am 5.1 begann in NRW das Volksbegehren gegen "Turbo-Abitur" und für das Recht auf G9 und unterrichtsfreie Nachmittage. Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind Unterschriften von 1.060.963 wahlberechtigten Bürgern notwendig (Es gelten die Regeln der Landtagswahl)

Seit dem 05.01.2017 ist die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung einer freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" durch die Landesregierung öffentlich.

Vom 02.02.2017 bis 07.06.2017 haben alle Stimmberechtigten die Möglichkeit, sich in die Eintragungslisten der Stadt Baesweiler zu folgenden Öffnungszeiten im Rathaus Baesweiler, Zimmer 213, Mariastraße 2, 52499 Baesweiler einzutragen: 

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 

Am Altweiber-Donnerstag, 23.02.2017, gilt die abweichende Öffnungszeit von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr. Rosenmontag, 27.02.2017, erfolgt keine Auslegung. 

Über die o.g. Öffnungszeiten hinaus besteht auch an den Sonntagen 19.02.2017, 26.03.2017, 30.04.2017 und 28.05.2017, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, an der Infothek im Rathaus Baesweiler die Möglichkeit, das Volksbegehren durch seine Unterschrift zu unterstützen.

Wer keine Gelegenheit hat, sich persönlich im Rathaus in die Eintragungslisten einzutragen, kann ab dem 02.02.2017 einen Eintragungsschein über die Homepage der Stadt Baesweiler unter www.baesweiler.de, Rubrik: Aktuelles, Volksbegehren "G9 jetzt!", beantragen.

Der Antrag kann auch formlos schriftlich an die Stadt Baesweiler, Wahlamt, Mariastraße 2, 52499 Baesweiler, per Fax an 02401/800-117 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse wahlamt_baesweilerstadt.baesweiler.de unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der vollständigen Anschrift und des Geburtsdatums erfolgen. Telefonische Anträge auf Ausstellung eines Eintragungsscheins sind nicht zulässig.

Kategorien:
Bürgerbeteiligung , Aktuell in der Region