11. Juni 2018 Dieselfahrverbote in Aachen?
Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Freitag (8.6.) entschieden, dass die Stadt sich auf Dieselfahrverbote vorbereiten muss, sollte sie nicht bis zum 1.1.2019 überzeugende Maßnahmen ergriffen haben, welche die gleiche Wirksamkeit haben.
In seinem Pressestatement am Freitagmittag zeigte sich Oberbürgermeister Philipp enttäuscht bis ausgesprochen unamüsiert.
Er sagte, die Stadt habe in den vergangenen Jahren bereits mehr als viele andere Städte in Sachen Luftreinhaltung unternommen, die Meßwerte seien bereits gesunken und man sei zuversichtlich, alle Grenzwerte bis 2025 einzuhalten.
Nur: das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Grenzwerte bereits 1999 durch die EU festgelegt wurden und seit 2010 eingehalten werden müssen. Als absolute Deadline galt 2015:
"Laut LANUV-NRW läuft die Übergangsfrist aus dem EU-Notifizierungsverfahren für zahlreiche deutsche (und europäische Städte) mit einem Luftreinhalteplan im Jahr 2015 aus." (Quelle)
Sieht man sich die Sachstandsberichte in Sachen Luftreinhalteplan der letzten Jahre an, so stellt man fest, dass die Stadt Aachen sich immer als sehr engagiert wahrgenommen hat und man - trotz der Feststellung im Mai 2014, dass man 2015 die Grenzwerte einhalten muss - nicht davon ausgegangen ist, "dass die Stadt Aachen selbst für die aktuelle Lage mit zur Verantwortung gezogen wird". (Quelle)
Diese Selbstwahrnehmung ist vermutlich bei den Prestigeprojekten wie dem Ausbau der Elektomobilität als Aushängeschild für den Technologiestandort Aachen berechtigter als bei den Projekten die naturgemäß mit dem individuellen motorisierten Personenverkehr in (Flächen-)Konkurrenz stehen - wie z.B. dem Ausbau einer alltagstauglichen Radwegeinfrastuktur. Auch in Sachen bezahlbarer ÖPNV besteht noch Luft nach oben - schade ist z.B. dass das Jobticket für kleine Firmen wieder eingestellt wurde. Ja - die Stadt hat einiges unternommen, aber zu viel steckt seit zu langer Zeit im Stadium des Vorhabens, Planens und Beratens...
Historie der Sachstandsberichte:
Mai 2014 - auch hier war schon bekannt, dass die Zunahme moderner Dieselfahzeuge zu höheren Stickstoffemissionen führt
"Die von moderner Fahrzeugtechnik erwarteten positiven Einflüsse auf die Luftschadstoffbelastung haben sich nicht durchgreifend eingestellt. Vielmehr zeigen bundesweit insbesondere die verkehrsnahen Messstationen weiter eine nur leicht abnehmende Tendenz der NO2-Werte. Erklärt wird diese Entwicklung u.a. mit der sukzessiven Zunahme moderner Dieselfahrzeuge in der allgemeinen Fahrzeugflotte. Aufgrund der hochverdichteten Einspritztechnik verursachen solche Dieselfahrzeuge merklich höhere NO2-Direktemissionen.
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Fazit: Einige Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt weisen nach wie vor bedenkliche NO2- Konzentrationen auf. Zur Förderung von Gesundheitsschutz und Lebensqualität in der Innenstadt sind daher weitere Anstrengungen erforderlich, um die Einhaltung der EU-Grenzwerte schnellstmöglich zu gewährleisten.
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Laut LANUV-NRW läuft die Übergangsfrist aus dem EU-Notifizierungsverfahren für zahlreiche deutsche (und europäische Städte) mit einem Luftreinhalteplan im Jahr 2015 aus. Bis dahin sind die Länder und Kommunen verpflichtet, die EU-Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Eine nochmalige Verlängerung der Notifizierung wurde nicht in Aussicht gestellt. Angesichts der oben geschilderten Sachlage (Überschreitungen der NO2-Grenzwerte) drängt daher die Zeit, um weitere wirksame Maßnahmen zur Luftschadstoffreduzierung zu verabschieden. Sollten die Grenzwerte nicht eingehalten werden, drohen Bund und Ländern Sanktionen. Strafgeldzahlungen sind dabei nicht grundsätzlich auszuschließen. Angesichts des ambitionierten Aachener Luftreinhalteplans und einer Vielzahl umgesetzter sowie geplanter Maßnahmen sieht die Fachverwaltung nur geringe Risiken, dass die Stadt Aachen selbst für die aktuelle Lage mit zur Verantwortung gezogen wird."
(Quelle)
April 2015 - es wird eine zu enge Personaldecke bemängelt, die zur Verlangsamung der LRP-Planungen führt
"Auch wenn die Luftschadstoffbelastungen seit 2009 reduziert werden konnten, wird der ab 2010 maßgebende Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2, 40 µg/m³ im Jahresmittel) an einigen HOT-SPOTS in Aachen nach wie vor deutlich überschritten (siehe Punkt 4 der Vorlage). Vor diesem Hintergrund sah sich die Bezirksregierung Köln als federführende Behörde veranlasst, nach 5 Jahren Laufzeit den Aachener Luftreinhalteplan fortzuschreiben.
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Um den Aachener Weg fortzusetzen, wurde seitens der Stadt in Abstimmung mit der ASEAG – alternativ zur Umweltzone – eine beschleunigte Modernisierung der Busflotte vorgeschlagen (siehe Erweiterungsoption im Maßnahmenblatt MF4 im LRP-Berichtsentwurf). Die Ankündigung der Bezirksregierung in der Presse am 21. Januar 2015, die Umweltzone nun doch als zwingende Maßnahme im neuen LRP festzuschreiben, kam für die Fachverwaltung insofern überraschend.
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Gerade bei der Förderung des Radverkehrs und der Radinfrastruktur konnten durch die Luftreinhalteplanung wichtige Impulse gesetzt und Fördermittel zur vorzeitigen Realisierung von Maßnahmen generiert werden. Dass die Umsetzung vor Ort teilweise nicht ganz so schnell verlief, wie erhofft, ist neben besonderen örtlichen Rahmenbedingungen z.T. auch der allgemein engen Personaldecke, formalen Vergabe- und Zuwendungsvorschriften sowie zeitweisen Haushaltsrestriktionen geschuldet.
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Kritisch bleibt festzustellen, dass der LRP-Prozess in den letzten 2-3 Jahren an Dynamik verloren hatte und einzelne Projekte nicht in der angestrebten Schnelligkeit verfolgt werden konnten. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das Projekt Campusbahn und die Erstellung des neuen Verkehrsentwicklungsplans (VEP) nicht nur bei der Verwaltung enorme Ressourcen gebunden und damit die Umsetzung anderer LRP-Maßnahmen verlangsamt haben. Auch auf Seiten der ASEAG hatte die Planung der Campusbahn zu gewissen Rückwirkungen auf die Aktivitäten im Bereich der Busflotte geführt.
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Die NO2-Belastung an den „Hot-Spots“ des Verkehrs ist trotz allgemein sinkender Trends mit Werten um die 50 µg/m³ nach wie vor deutlich zu hoch und erfordert die Fortsetzung einer stringenten und ambitionierten Luftreinhaltepolitik. Die in den nächsten Jahren von moderner Fahrzeugtechnik zu erwarteten Impulse reichen bei weitem nicht aus, will man den Grenzwert von 40 µg/m³ in den kommenden 5 Jahren erreichen. Insoweit sind die notwendigen Verbesserungen nur mit einem integrierten und übergreifenden Ansatz zu erreichen, der eine auf Dauer angelegte Änderung des Mobilitätsverhaltens weg vom Individualverkehr hin zum Umweltverbund und zu einer ressourcenschonenden Multimodalität fördert.
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Die Wirkung der Umweltzone wird durch die theoretische Maximalabschätzung des LANUV deutlich überschätzt. Die Umweltzone stellt in keiner Weise den „ersehnten“ großen Schritt in Richtung „saubere Luft“ und Einhaltung der EU-Grenzwerte dar."
(Quelle)
Mai 2018 - die Verwaltung glaubt an eine Hardware-Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen (im Sport würde man sagen, dass die nächste Runde zwar rechnerisch noch erreicht werden könnte, aber nicht mehr aus eigener Kraft...):
"Die Verwaltung ist optimistisch, dass bei konsequenter Umsetzung der geplanten kommunalen Maßnahmen und gleichzeitiger Hardware-Nachrüstung von Dieseln (durch die Automobilindustrie) verbunden mit einer nachhaltigen Mobilitätspolitik des Bundes und des Landes ein Fahrverbot für die Stadt vermieden werden kann.
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Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich viele Maßnahmen noch in der Ausarbeitungsphase, so dass erst zu einem späteren Zeitpunkt eine ausführliche Darstellung erfolgen kann. "
(Quelle)
...aber auch die Förderprogramme des Bundes sind eigentlich nur eins: viel zu spät
"Als Ergebnis eines Treffens zur Luftreinhaltung Anfang September von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Vertretern der Länder und Kommunen - auch Oberbürgermeister Marcel Philipp nahm daran teil - hat das Bundesverkehrsministerium ein "Sonderprogramm zur Förderung der Erarbeitung zielgenauer Minderungsstrategien (Masterpläne)" für die von einer Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten und Regionen aufgelegt.
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Der Projektantrag wurde fristgerecht eingereicht, hierbei wurden die in der Projektskizze bereits genannten Maßnahmen an den Leitfaden angepasst und weiterentwickelt. Auch dieser Antrag war erfolgreich: Am 20. Dezember 2017 wurde der Förderbescheid an Oberbürgermeister Marcel Philipp überreicht. Der Masterplan soll bis zum 31. Juli 2018 fertiggestellt werden."
(Quelle)
Entwicklung 2017 - 2018:
Die Sachstandsberichte 2017 + 2018 sind erstaunlicherweise immer noch voll von "planen, entwickeln, beraten, abstimmen, Ergebnisse abwarten".
Beispielhaft die Entwicklung einiger Projekte (aus den Sachstandsberichten im Anhang):
Velocity - Pedelecverleihstationen
März 2017:
"Bis Ende 2017 sollen dann ca. 30 Stationen mit ca. 200 Rädern bereitstehen"
Mai 2018:
"Bisher sind 21 Stationen mit über 80 Rädern aufgebaut. Zum weiteren Ausbau des Netzes akquiriert Velocity Sponsoren und bewirbt sich selber sowie in Kooperation mit der Stadt bei zahlreichen Förderkulissen von Bund und Land. Weitere 30 Stationen mit im Durchschnitt 6 Bikes sollen in 2018 bestellt und zum Teil noch errichtet werden."
ASEAG-Busflotte
"Für 2017 ist die Neuanschaffung von weiteren 9 Dieselbussen mit Euro-6-Standard (4 Standard- und 5 Gelenkbusse) vorgesehen;
die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt vrstl. im dritten Quartal 2017.
Mit Einsatz der 2016 bestellten Euro-6-Busse (14), dem 2016 gelieferten Elektrobus (1) der weiteren Elektrobusse in 2017 (7) und den für Ende 2017 erwarteten Euro-6-Fahrzeugen (9) kann die Busflotte der ASEAG bis Ende 2017 komplett auf grün umgestellt werden."
"Zusammensetzung der ASEAG-Busflotte zum 01. März 2018
71 (-10) Euro-3-Busse mit CRT-Filter
107 (+/-0) Euro-5/EEV-Busse, darin enthalten 1 Hybridbus
55 (+ 25) Euro-6-Busse
2(+/- 0) Elektrobusse
Weitere 13 Elektrobusse sind (seit 2016) bestellt und lt. Hersteller nun für Mitte/Ende 2018 angekündigt.
Die ASEAG-Busflotte wurde komplett auf Schadstoffklasse GRÜN umgestellt."
1. Maßnahmenplan Radverkehr 2009:
März 2017:
"Ab 2010 wurde sukzessiv mit der Umsetzung des 2009 verabschiedeten "Maßnahmenplan Radverkehr" begonnen. Der Plan sieht den Ausbau der Radinfrastruktur in vier Stufen vor. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt; die Stufen 1 und 2 sind vollständig abgeschlossen; aus den anderen beiden Stufen konnten einzelne Bausteine umgesetzt werden. Die Realisierung der 3. Stufe (AC-Ost) wurde 2015 auf politischen Beschluss zurückgestellt, da weiterer Beratungsbedarf bestand und die Radwegeplanung in Teilbereichen geändert werden musste. Am 23.06.2016 wurde im Mobilitätsausschuss der Bau- und Ausührungsbeschluss für die Radverkehrsanlagen in AC-Ost gefasst. Der zugehörige Kostenänderungsantrag zu «Maßnahmenplan Radverkehr Ostviertel 3.BA» wurde Ende September 2016 zur Förderung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit einer Förderzusage ist vermutlich noch im 1.Quartal 2017 zu rechnen. Der Start der Umsetzung ist für die 2. Hälfte 2017 geplant. Zu Stufe 4 des Maßnahmenplans Radverkehr ( Einzelmaßnahmen) sollen 2017 weitere Planungen erfolgen und Finanzierungsanträge gestellt werden."
Mai 2018:
"Die Planungen zur 3. Stufe (AC-Ost) wurden nach mehrfachen politischen Beratungen in Teilbereichen geändert und die Förderanträge beim Land entsprechend angepasst. Der Bewilligungsbescheid ist im Januar 2018 eingegangen. Die Umsetzung ist für 2018/2019 geplant. Weitere Planungen und Finanzierungsanträge zur Stufe 4 (Einzelmaß-nahmen) sollen ab 2018 erarbeitet und 2019 zur Förderung angemeldet werden."
Radschnellweg Euregio
März 2017:
"Eine Potentialanalyse und Kosten-Nutzen-Untersuchung soll darüber hinaus klären, wie viele Radfahrten durch den Radschnellweg gewonnen werden können und ob der volkswirtschaftliche Nutzen größer als die Kosten ist."
Mai 2018:
"Machbarkeitsstudie (mit Vorzugsvariante) und Nutzen-Kosten-Analyse wurden Mitte 2017 der Politik vorgelegt. Im Ergebnis ist der Bau des Radschnellwegs technisch machbar. Die Planung der Trasse und die zugehörige Umweltverträglichkeitsstudie sind zu konkretisieren. Der Antrag zum Linienbestimmungsverfahren beim Land wird derzeit vorbereitet."
Radroute/Radweg „Bahntrasse Aachen-Jülich“
März 2017:
"Im Mobilitätsausschuss am 10.03.2016 wurde der Planungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt zum Neu- und Aus-bau der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse Aachen-Jülich gefasst. Die Ausbauplanung soll im 1. Halbjahr 2017 abgeschlossen sein, so dass vrstl.im Sommer/Herbst 2017 mit dem 3. Bauabschnitt des Radweges auf Aachener Gebiet begonnen werden kann."
Mai 2018:
"Im März 2016 wurde der geänderte Planungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt gefasst. In Abstimmung mit der StädteRegion wurde das Ingenieurbüro mit der Überarbeitung der Vorplanung mit neuer Trassenführung beauftragt. Erste Ergebnisse wurden im Oktober 2017 der Verwal-tung vorgestellt. Die Planung wird derzeit verwaltungsintern abgestimmt und soll noch 2018 politisch beraten werden. Nach Erstellung der Ausführungsplanung ist der Baubeginn derzeit für Ende 2018 vorgesehen. Die Fertigstellung wird im Jahr 2019 erwartet."