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15. September 2016 Neuausrichtung der Abfallwirtschaft für Stadt Aachen

Zum 1. Januar 2017 treten die Änderungen der Abfuhrrhythmen und das Angebot zusätzlicher Tonnengrößen in Kraft. Die Gebühr setzt sich dann aus einer Grund- und Leistungsgebühr zusammen.

Der Rat der Stadt Aachen hat die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft und damit einhergehend die Nachtragssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung sowie die Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation beschlossen.

Das neue Konzept sieht verschiedene Maßnahmen vor:

Logistik
Sowohl der Logistikaufwand als auch die Logistikkosten sollen gesenkt werden. Dieses Ziel wird erreicht, indem die Leerungsintervalle verändert werden.
Restabfall wird grundsätzlich nur noch 14-tägig und vierwöchentliche geleert. Eine wöchentliche Leerung wird nur noch in Ausnahmefällen angeboten, beispielsweise bei Kellerstandplätzen sowie besonderen Rahmen- und Platzbedingungen. Diese Einzelfälle werden durch den Stadtbetrieb geprüft.
Zusätzlich werden 90- und 240-Liter-Behälter eingeführt. Der 60-Liter-Abfallbehälter mit wöchentlicher Leerung wird durch einen 120-Liter-Behälter mit zweiwöchentlicher Leerung ersetzt. Ein 120-Liter-Behälter mit vierwöchentlicher Leerung ersetzt den 60-Liter-Behälter mit zweiwöchentlicher Leerung.

Biobehälter
Die Biobehälter werden ab Januar 2017 ausschließlich 14-tägig geleert. Zusätzlich wird, wie beim Restabfall, ein 90-Liter-Behälter angeboten. 
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist eine Leerung der Bioabfallbehälter im Abstand von zwei Wochen mit 66 Prozent der am häufigsten gewählte Entleerungsrhythmus. In diesem Zusammenhang ergab sich auch keine signifikante Erhöhung der Geruchsbelästigung oder Hygieneproblematik. Eine durchgängig wöchentliche Leerung der Bioabfallbehälter wird lediglich noch bei 2 Prozent aller Kommunen in NRW angeboten.

Gebühren
Die Gebühren setzen sich aus einer Grund- und einer Leistungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr beinhaltet die Fixkosten der Abfallentsorgung. Darunter fallen beispielsweise das Bereitstellen von Fahrzeugen, das Anschaffen und Liefern der Abfallbehälter und Personalkosten. Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem tatsächlich in Anspruch genommenen Abfallvolumen eines jeden Behälters. Es wird eine Leistungsgebühr für jeden Rest- und jeden Bioabfallbehälter berechnet.
Für Restabfall gilt ab 1. Januar 2017 ein Mindestlitervolumen von 7,5 Litern pro im Haushalt lebender Person.
Die Gebühr für amtliche Restabfallsäcke wird auf sieben Euro angehoben.

Sperrgut
Für Sperrgut wird eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro eingeführt. Damit soll zum einen eine größere Gerechtigkeit für alle Nutzer und zum anderen – im daraus resultierenden Effekt – eine, die Kosten reduzierende Mengensteuerung erreicht werden.

So geht es nun weiter
Der Aachener Stadtbetrieb wird sukzessive die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie die Verwalterinnen und Verwalter anschreiben und über die Änderungen informieren. Der Stadtbetrieb stellt umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Ab 1. Januar 2017 erfolgt der Tausch der Abfallbehälter und es gilt der neue Leerungsrhythmus.

Siehe auch diese und diese Ratsinfo

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