20. Dezember 2018 Neue Stellplatzsatzung für Aachen
Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Landesbauordnung - in diesem Rahmen hat auch die Stadt Aachen eine neue Stellplatzsatzung entworfen.
Bisher galt:
Ein Bauherr muss üblicherweise für jede geplante Wohneinheit einen Pkw-Stellplatz nachweisen. Gerade bei Bauprojekten in der Innenstadt, wo der Platz besonders begrenzt ist, führte dies in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten.
Neu ist:
Die neue Satzung weicht von der bisherigen Eins-zu-eins-Regel ab. Vielmehr soll es ab Januar 2019 zum Beispiel möglich sein, neben dem klassischen Pkw-Stellplatz auch weitere Mobilitätsfaktoren wie eine gute Busanbindung, Carsharing oder Fahrradverleihstationen bei der Stellplatzberechnung zu berücksichtigen.
Bauherren, die trotzdem die mindestens geforderte Anzahl an Stellplätzen nicht herstellen kann – zum Beispiel, weil es das Grundstück nicht zulässt oder es wirtschaftlich nicht darstellbar ist – müssen nun eine höhere Ablösezahlung leisten als bisher.