10. September 2018 Wohnraum in Aachen - Sitzung des Wohnungsausschuss am 11.9.
Seit Jahren berichtet der Wohnungsmarktbericht über zunehmend fehlenden bezahlbaren Wohnraum - seit Jahren steht im Ausblick, man müssen die Lage beobachten. Dieses Jahr könnte sich etwas ändern - die Verwaltung macht sich auf, der Beobachtung Taten folgen zu lassen?
Auszüge aus den Vorlagen für die Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 11.9.2018 um 17 Uhr im Verwaltungsgebäude Marschiertor:
Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Aachen:
Aktuell (bis Ende 2019) besteht ein ungedeckter Wohnraumbedarf in Höhe von 4.480 Wohneinheiten. Davon werden 4.180 neue Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und 300 Wohneinheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern benötigt. (Quelle)
Bezahlbarer und geförderter Wohnraum:
"Insgesamt kann auf Grundlage der o. g. Daten festgestellt werden, dass mindestens 50 % der Aachener Haushalte einen Anspruch auf WBS haben. Umgelegt auf den Gesamtwohnungsbestand in Aachen (Stichtag 31.12.2017: 138.982 Wohneinheiten), ergibt sich rechnerisch ein Maximalbedarf von ca. 70.000 Wohnungen im geförderten Wohnraum. Aktuell sind rund 10.000 öffentlich geförderte Wohneinheiten vorhanden, so dass rechnerisch eine Unterdeckung von bis zu 60.000 Wohneinheiten in diesem Segment besteht.
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Auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt halbierte sich der Anteil der Mietangebote, die unter einem Quadratmeterpreis von 7 € lagen, innerhalb der letzten 5 Jahre von 43 % auf derzeit nur noch 22 % Marktanteil. Die durchschnittliche Wohngeldmiete, die als Indikator für die Bestandsmieten im unteren freifinanzierten Mietwohnungsmarkt gilt, stieg dahingegen innerhalb der letzten beiden Jahre deutlich von 7,49 € auf 8,52 € pro Quadratmeter an." (Quelle)
Schaffung von Wohnraum durch Investoren:
"Die Verwaltung kann aus den geführten Investorengesprächen bzw. Verhandlungen über die Umsetzung der Quote berichten, dass inzwischen bei den Investoren die Quotenregelung grundsätzlich Anerkennung findet. Über die individuelle Anwendung in den einzelnen Bauvorhaben, jedoch insbesondere über die jeweilige Höhe der Quote und das angestrebte Wohnungsgemenge, bestehen dahingegen häufig auseinandergehende Vorstellungen
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Über die Festsetzung der Quote im Korridor von 20 % - 40 % besteht ein Zielkonflikt. So geht die Verwaltung vornehmlich von sozialen Gesichtspunkten aus, während beim Investor der wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund steht. Sozialräume mit besonderen Herausforderungen haben in der Regel einen niedrigeren Bodenrichtwert als prosperierende Quartiere. Aus Investorensicht wäre somit die Quote bei den Erstgenannten besonders hoch und an den „teureren“ Standorten entsprechend niedriger anzusetzen, um den Bodenpreis zu kompensieren. Um eine zunehmende Segregation zu vermeiden, muss die Quotenfestlegung aus Sicht der Verwaltung jedoch genau entgegengesetzt erfolgen." (Quelle)
Vorschläge der Verwaltung:
- Erhöhung der Quote für geförderten Wohnraum auf 50%
- Erhöhung bzw. Einführung einer Quote für preisgedämpften aber nicht geförderten Wohnraum von z.B. 30%
- Sozialräumliche Anpassung der Quote:
"Um die Sozialentwicklung der Aachener Quartiere im Blick zu halten und Segregationseffekte zu vermeiden wird vorgeschlagen, sozialräumlich eine Auf- oder Abwertung der Quotenvorgabe um 10 % vorzunehmen (Bsp. in Kombination mit Nr. 1: 40 % Quote in Quartieren mit besonderen Herausforderungen, 50 % Quote in sozio-ökonomisch stabilen Quartieren, 60 % Quote in besonders „prosperierenden“ Quartieren)." (Quelle) - Orientierung der Quote an geschaffener Fläche anstatt an Wohneinheiten
- Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach Konzeptqualität statt nach Höchstpreis (Quelle)
All diese Punkte werden in der öffentlichen Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 11.9.2018 um 17 Uhr im Verwaltungsgebäude Marschiertor (Raum 170) besprochen.
Den Kurzbericht zu diesem Tagesordnungspunkt findet ihr hier:
twitter.com/Unser_AC/status/1039570699524943873
Den Kurzbericht zu diesem Tagesordnungspunkt findet ihr hier:
twitter.com/Unser_AC/status/1039566567078612997