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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW;
hier: Teilnahme von zwei Integrationsratsmitgliedern an der Außerordentlichen
Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW am
[16.6.2018](si010.asp?YY=2018&MM=6&DD=16 "Sitzungskalender 6/2018 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. Juni 2018 (öffentlich)
Federführend
A 13 Amt für Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5351

Darstellung der Sachlage:

Mit Schreiben vom 25.05.2018 erfolgte seitens des Landesintegrationsrates NRW die Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16.6.2018 in Leverkusen. Herr Solahattin Doganci und Herr Mevlüt Zorlu, gewählte Delegierte des Integrationsrates der Stadt Alsdorf, äußerten den Wunsch, daran teilnehmen zu wollen.

Begründung der Dringlichkeit:

Da der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf zuletzt am 3. Mai 2018 tagte, musste die Entscheidung in Form eines Dringlichkeitsverfahrens gem. § 60 Abs. 2 GO NRW getroffen werden.

Darstellung der Rechtslage:

Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 04.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufenen Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.

Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. (§ 60 Abs. 2 GO NRW)

Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Hauptausschuss des Rates der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 26 vom 04. Juni 2018, (Anlage 2) zur Teilnahme an der Außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und

Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des

Landesreisekostengesetzes.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Einladung

Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Dezernent

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer Betriebsleiter ETD

Kämmerer

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 28. Juni 2018HAS/WP 17/25. 20. Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt

Art
Entscheidung
Ausschuß
Hauptausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug