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Strukturkonzept 2015-2025: Aktive RegionVorschlag 22: Neuausrichtung der Förderkriterien im Bereich Kultur/ Sport

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung eine Neuausrichtung der Förderkriterien für Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich Kultur/ Sport zu erarbeiten.

 

Begründung
Vereine und Verbände werden insbesondere durch Haushaltsstellen bei A 85 und A 51 gefördert. Die Förderung erfolgt teilweise gemäß „Gießkanne“, teilweise nach dem „Windhundprinzip“. Zudem ist die Förderung auf den „Altkreis“ beschränkt. Künftig sollten die vorhandenen Mittel in einer HH-Stelle zusammengefasst und durch eine OE bewirtschaftet werden. Hierbei sollten die Förderkriterien auf die veränderten Rahmenbedingungen von Vereinsarbeit (demographischer Wandel/Kooperationen mit Schulen) reagieren.

Erwartete Wirkung
Durch eine effizientere Fördersystematik könnten die vorhandenen Mittel reduziert oder effizienter eingesetzt werden. Zielgerichtete Förderkriterien sollten weniger investive Maßnahmen als notwendige Veränderungsprozesse in der Vereinsarbeit unterstützen. Darüber hinaus sollten für temporäre Förderphasen bestimmte Schwerpunkte der Förderung durch den SRT definiert werden.

Verabschiedet wurde:

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Regiosportbund Aachen zu prüfen, die die Übertragung der Auszahlung der Sportfördermittel der StädteRegion Aachen in bisheriger Höhe auf den Regiosportbund beinhaltet. Hierbei ist zu beachten, dass die Personalkosten, die beim Regiosportbund anfallen, niedriger sein müssen, als die seitens der Verwaltung eingesetzten Kosten.
eine Neuausrichtung der Förderkriterien für Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich Kultur/Sport zu erarbeiten.

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