Teilen:

Einzelhandelskonzept der Stadt Alsdorf
hier: Fortschreibung der Sortimentsliste
a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der eingeschränkten Trägerbeteiligung
b) Beschluss der fortgeschriebenen Sortimentsliste als Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5605

Darstellung der Sachlage:

Der Einzelhandel als eine der wesentlichen Nutzungen in der Stadt, insbesondere in der Innenstadt sowie den Stadtteilzentren, ist für die Stadtentwicklung im Hinblick auf Umsetzung des Leitbildes „Europäische Stadt“ ein zentraler Impulsgeber. Darüber hinaus ist der Einzelhandel auch ein wichtiger Standortfaktor für eine Stadt als Wirtschafts- bzw. Wohnstandort. Daher haben Entwicklungen im Bereich des Einzelhandels erhebliche stadt- und versorgungsstrukturelle Auswirkungen. Vor dem Hintergrund das der Einzelhandel sehr dynamisch ist (Handel ist Wandel) ist die Steuerung des Einzelhandels daher ein Kernthema und eine Daueraufgabe der Stadtentwicklung.

Die Grundlage für die Steuerung von Einzelhandel in der Stadtplanung stellen Einzelhandelskonzepte dar, die als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB von der Gemeinde beschlossen werden und somit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind. Einzelhandelskonzepte geben konkrete Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung von Einzelhandelsentwicklungen innerhalb eines Stadtgebietes. Die räumliche Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen, häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote, eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt, bildet dabei einen zentralen Baustein zur planungsrechtlichen Steuerung von (großflächigem) Einzelhandelsentwicklungen. In Verbindung mit der Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen ist die Bestimmung derjenigen Sortimente die für die Funktionsfähigkeit der Alsdorfer Zentren von besonderer Bedeutung sind („Alsdorfer Liste zentrenrelevanter Sortimente“) die zweite wesentliche Rahmenbedingung zur planungsrechtlichen Steuerung von Einzelhandelsentwicklungen.

Das ursprüngliche Einzelhandelskonzept der Stadt Alsdorf ist von der BBE Retail Experts Unternehmensberatung GmbH & Co. KG im Juli 2008 erarbeitet wurden und vom Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.04.2009 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurden. In dem seinerzeit beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt wurden neben dem Hauptzentrum „Innenstadt“ noch die drei Nahversorgungszentren „Mariadorf / Aachener Straße“, „Blumenrather Straße“ sowie „Hoengen / Jülicher Straße“ ausgewiesen. Im Jahr 2012 fand eine 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes statt, in der insbesondere eine Anpassung des hierarchisch gegliederten Zentrenkonzeptes an die Vorgaben der Landesplanung erfolgte. Ebenso wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche überprüft. Im Ergebnis war festzuhalten, dass im Stadtteil „Hoengen“ kein zentraler Versorgungsbereich mehr ausgewiesen wurde.

Angesichts der Umstrukturierung und Revitalisierung des Einzelhandelsstandortes an der Luisenstraße / Allensteiner Str. fand im Jahr 2013 eine 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes statt. Hierbei wurde die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches „Hauptzentrum Alsdorf“ einer Revision unterzogen, so dass der o.g. Standort in den zentralen Versorgungsbereich „Hauptzentrum Alsdorf“ einbezogen wurde.

Mit der 1. und 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erfolgte eine Adaption hinsichtlich der Anzahl sowie der räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche an die faktische Einzelhandelsstruktur der Stadt Alsdorf.

Gleichwohl gilt festzuhalten, dass die Alsdorfer Liste zentrenrelevanter Sortimente, als ein zentrales Element von Einzelhandelskonzepten, in den o.g. Fortschreibungen keiner Aktualisierung unterzogen wurde, so dass die Liste nunmehr seit 10 Jahren unverändert ist. Aufgrund von zahlreichen Rechtsprechungen bezüglich der Steuerung von (großflächigem) Einzelhandel in der zurückliegenden Dekade sowie insbesondere der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine Fortschreibung der Alsdorfer Liste zentrenrelevanter Sortimente angezeigt. Zwischenzeitlich haben sich erneut Änderungen der landesplanerischen Vorgaben zur Einzelhandelsentwicklung und -steuerung in Nordrhein- Westfalen ergeben. Nach dem Auslaufen des Landesentwicklungsprogramms zum 31. Dezember 2011 konnte zwischenzeitlich nicht auf rechtskräftige Vorgaben für die Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben zurückgegriffen werden. Im Juli 2013 wurde diese Lücke durch das Inkrafttreten des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) geschlossen.

Vor allem hinsichtlich der Bezeichnung der jeweiligen Sortimentsgruppen als auch der Strukturierung der Sortimente ist eine Überprüfung geboten. Die Landesplanung gibt in Anlage 1 zum Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel im LEP NRW Sortimente vor, die in allen Kommunen in NRW als zentrenrelevant gelten. „Diese Sortimente prägen in besonderem Maße die Angebotsstruktur nordrhein-westfälischer Innenstädte, wie auch der Innenstädte bundesweit. In ihrem Zusammenspiel leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt des innerstädtischen Einzelhandelsangebotes. Nicht zuletzt aufgrund ihrer Magnetfunktion tragen sie sehr wesentlich zur Belebung (Passantenfrequenz) sowie Attraktivität der Innenstädte bei.“

Aufgrund der landesplanerischen Vorgaben ist die ortsspezifische Alsdorf Liste an die Vorgaben der Landesplanung anzupassen, um zukünftig bei der Steuerung von Einzelhandel im Rahmen der Bauleitplanung rechtssichere Festsetzungen treffen zu können. Dieses Erfordernis wurde auch in einem Abstimmungsgespräch am 08.11.2018 bei der StädteRegion Aachen mit STRIKT-Teilnehmern, Vertretern der Bezirksregierung und der HIHK gesehen. Dabei räumt der Landesgesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit ein, eine Konkretisierung der zenrtenrelevanten Sortimente vorzunehmen, die auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnitten ist. Daher kann es über die im Sachlichen Teilplan Großflächigem Einzelhandel definierten Sortimente hinaus, die lediglich den gemeinsamen Kern an zentrenrelevanten Sortimenten in Nordrhein-Westfalen bezeichnen, in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen weitere Sortimente mit Zentrenrelevanz geben. Die Konkretisierung der zentrenrelevanten Sortimente verfolgt das Ziel, dass ein angemessener auf die örtlichen Verhältnisse bezogener Schutz der zentralen Versorgungsbereiche gewährleistet ist.

Damit jedoch eine Konkretisierung der Sortimentsliste, zugeschnitten auf die Alsdorfer Verhältnisse erfolgen kann, ist eine neue Vollerhebung des Einzelhandels in der Stadt Alsdorf durchzuführen. Insofern sind auf dieser Grundlage dann die vorliegenden Bestandsdaten zu verifizieren und hinsichtlich der heutigen Einzelhandelsstruktur zu aktualisieren.

Vor dem Hintergrund, dass zurzeit zwei Bebauungsplanverfahren (BP 318 – Am Rosenkränzchen; BP 293 – Hüttchensweg) mit hoher Priorität in Aufstellung sind, die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel (BP 318 – Am Rosenkränzchen - Baumarkt und Lebensmittelvollsortimenter / BP 293 – Hüttchensweg - Reitsportfachmarkt) schaffen sollen, ist eine zeitnahe Fortschreibung der Sortimentsliste erforderlich, um im Rahmen der o.g. Bebauungsplanverfahren rechtssichere Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels treffen zu können, die den derzeitigen rechtlichen Vorgaben, der derzeitigen Rechtsprechung sowie den Erwartungen der Bezirksregierung Köln entsprechen.

Aufgrund dessen hat die Verwaltung die GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung – mit der Fortschreibung der Sortimentsliste der Stadt Alsdorf beauftragt. Der Entwurf der fortgeschriebenen Sortimentsliste, auf Grundlage der in Oktober 2018 durchgeführten Bestandserhebung des Einzelhandels, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Verfahrensstand:

In der Zeit vom 26.11.2019 bis zum 23.12.2019 fand eine eingeschränkte Trägerbeteiligung zur Fortschreibung der „Alsdorfer Sortimentsliste“ statt. Hierbei sind die STRIKT-Kommunen, die Bezirksregierung Köln, die IHK, der Einzelhandelsverband sowie die StädteRegion Aachen mit der Bitte um Stellungnahme beteiligt wurden. Eine tabellarische Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Beschlussentwürfe der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 3 zu entnehmen.

Darstellung der Rechtslage:

Einzelhandelskonzepte sind städtebauliche Entwicklungskonzepte i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung sowie der Landesgesetzgebung zum (großflächigem) Einzelhandel ist eine Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung, über die Regelungen BauNVO hinausgehend, nur möglich ist, wenn ein beschlossenes Einzelhandelskonzept vorliegt. Vor dem Hintergrund, dass die wohnortsnahe Versorgung sowie der Schutz der Zentren von besonderer Bedeutung in der Stadtplanung ist, ist eine regelmäßige Fortschreibung der beschlossenen Entwicklungskonzepte erforderlich, um diese als Belang in der Bauleitplanung adäquat berücksichtigen zu können.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt,

a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der eingeschränkten Trägerbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe

b) beschließt die Fortschreibung der Alsdorfer Sortimentsliste als Bestandteil des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept vom Juli 2008 mit seinen Fortschreibungen aus den Jahren 2012 und 2013, welches ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB darstellt.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Der Auftrag an die GMA für die Fortschreibung der Sortimentsliste inklusive der Bestandserhebung des Einzelhandels beläuft sich auf insgesamt 3.500 € netto. Dies entspricht 4.165€ brutto.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit der Fortschreibung der Sortimentsliste der Stadt Alsdorf wird eine planungsrechtliche Grundlage zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen im Stadtgebiet geschaffen. Durch die Sortimentsliste in Verbindung mit der Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche wird eine nachhaltige, wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1:Entwurf Sortimentsliste

Anlage 2:Sortimentsliste 2008

Anlage 3:Tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der eingeschränkten Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen inkl. Beschlussentwürfe

Anlage 4: Im Rahmen der eingeschränkten Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

gez. Lo Cicero - Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Am Rosenkränzchen
  • Luisenstraße
  • Blumenrather Straße
  • Jülicher Straße
  • Aachener Straße

Beratungsfolge

Donnerstag, 07. Februar 2019Rat/WP 17/03. 32. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 31. Januar 2019AfS/WP 17/28. 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung