Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 07. Februar 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 12 Amt für Rat und Verfassung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5625
Darstellung der Sachlage:
In der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf am 22.03.2018 wurde Herr Jörg Theißing gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur entsandt.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Wilfried Erkens, A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste, als ordentliches Mitglied in das Gremium zu entsenden.
Darstellung der Rechtslage:
Kommunalverfassungsrechtliche Rechtsgrundlage für die Entsendung der Delegierten in die Verbandsversammlung ist § 113 (2) GO NRW i. V. m. § 50 GO NRW.
Nach § 113 (2) GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Diese/r wird nach § 50 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss bestimmt.“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf entsendet als Ersatz für Herrn Jörg Theißing, Technischer
Betriebsleiter des Eigenbetriebes Technische Dienste, Herrn Wilfried Erkens zum ordentlichen Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER).
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gez. Kahlen |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 07. Februar 2019Rat/WP 17/03. 32. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
- Details
- Tagesordnung