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Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen des Rates der Stadt Alsdorf


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
A 12 Amt für Rat und Verfassung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5665

Darstellung der Sachlage und der Rechtslage:

Gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 58 Abs. 7 Satz 1 GO NRW ist über die im Rat der Stadt Alsdorf gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der/dem Vorsitzenden des Rates der Stadt Alsdorf und einer/m zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf bestellt Frau Nadine Baerten-Schmitz zur Schriftführerin für seine Sitzungen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Gez. Kahlen

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 07. Februar 2019Rat/WP 17/03. 32. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung