Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen des Rates der Stadt Alsdorf
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 07. Februar 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 12 Amt für Rat und Verfassung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5665
Darstellung der Sachlage und der Rechtslage:
Gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 58 Abs. 7 Satz 1 GO NRW ist über die im Rat der Stadt Alsdorf gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der/dem Vorsitzenden des Rates der Stadt Alsdorf und einer/m zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf bestellt Frau Nadine Baerten-Schmitz zur Schriftführerin für seine Sitzungen.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
|
|
Gez. Kahlen |
|
|
Bürgermeister |
|
Erster Beigeordneter |
|
Technische Beigeordnete |
|
|
|
|
|
Kämmerer |
|
Referat Jugend, Schulen und Sport |
|
Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
|
|
|
|
|
Technischer Betriebsleiter ETD |
|
Rechnungsprüfungsamt |
|
|
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Beratungsfolge
Donnerstag, 07. Februar 2019Rat/WP 17/03. 32. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
- Details
- Tagesordnung