Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Alsdorf
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 07. Februar 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 32 Bürger- und Ordnungsamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5621
Darstellung der Sachlage:
Der letzte Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Alsdorf ist unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt und in der Sitzung des Rates vom 18.08.2010 beschlossen worden. Im Brandschutzbedarfsplan ist u. a. festgelegt, dass dieser regelmäßig fortzuschreiben ist.
Der Brandschutzbedarfsplan enthält insbesondere
eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im Stadtgebiet Alsdorf (Risikoanalyse),
eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr Alsdorf zu erbringenden Leistungen (Schutzziel) und
eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Ressourcen).
Der Brandschutzbedarfsplan bildet also eine grundlegende Entscheidung der Gemeinde über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung sowie über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ressourcen. Er stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde dar.
Im Rahmen der Schutzzieldefinition werden im Brandschutzbedarfsplan folgende neue Schutzziele festgelegt.
Schutzziel 1:
Eintreffen an der Einsatzstelle mit insgesamt 9 Einsatzkräften nach maximal 8 Minuten nach der Alarmierung.
Schutzziel 2:
Eintreffen an der Einsatzstelle mit einer selbständig einsetzbaren Staffel und einer Führungskraft (mindestens Zugführerausbildung) nach maximal 13 Minuten nach der Alarmierung.
Schutzziel 3:
Ergänzung der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle zu einer Gesamteinsatzstärke von 22 Einsatzkräften nach maximal 18 Minuten nach Alarmierung (inklusive Führungstrupp).
Gegenüberstellung:
Schutzziel alt |
Schutzziel neu |
nach 8 Minuten -> 10 Einsatzkräfte |
nach 8 Minuten -> 9 Einsatzkräfte |
nach 13 Minuten -> 22 Einsatzkräfte
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nach 13 Minuten -> 16 Einsatzkräfte |
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nach 18 Minuten -> 22 Einsatzkräfte |
Fuhrpark:
Der Fahrzeugpark der Feuerwehr Alsdorf leitet sich aus den Anforderungen ihrer Leistungsfähigkeit ab und muss mittelfristig diesem Anforderungsprofil angepasst werden.
Aufgrund der langen Laufzeiten der Feuerwehrfahrzeuge und den permanenten Änderungen der Fahrzeugnormen und technischen Richtlinien kann diese Anpassung nur über mehrere Jahre erfolgen. Die genauen Spezifikationen der Feuerwehrfahrzeuge können erst zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung festgelegt werden.
Eine Auflistung der Ersatz- / Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen ist unter Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgeführt.
Personal:
Zur Bewältigung der Einsatzlagen ist die hauptamtliche Wache im 24 Stunden-Dienst rund um die Uhr besetzt.
Um bei einer Alarmierung sofort nach dem Eintreffen mit der Menschenrettung und Brandbekämpfung beginnen zu können, ohne die Sicherheit der vorgehenden Einsatzkräfte zu vernachlässigen und ohne die taktischen Maßnahmen von der Unsicherheit abhängig machen zu müssen, wann welche Einsatzkräfte nachrücken, ist die kontinuierliche Besetzung der hauptamtlichen Wache mit 9 Funktionen erforderlich.
Bei dem aktuellen Personalfaktor von 5,22 sind also 47 Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst vorzuhalten.
- Wachabteilungsführer
- Maschinist HLF
- Angriffstrupp-Führer
- Angriffstrupp-Mann
- Maschinist Sonderfahrzeug (z.B. Drehleiter)
- Wassertrupp-Führer (auf Sonderfahrzeug)
- Wassertrupp-Mann (auf Sonderfahrzeug)
- Fahrzeugführer RTW
- Fahrer RTW
Weiterer Personalbedarf im Tagesdienst (6 Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst)
- Wachleiter
- Stv. Wachleiter
- Sachbearbeiter vorbeugender Brandschutz
- Abteilungsleiter Technik und Ausbildung
- Abteilungsleiter Einsatzplanung (ab 2020)
- Leiter Atemschutz
Insgesamt sind somit 53 Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst zur Sicherstellung des Brandschutzes in der Stadt Alsdorf erforderlich.
Die Personalplanung ist bis zum Jahr 2021 abgeschlossen. Durch die Einstellung von 6 Brandmeisteranwärtern zum 01.04.2019 werden unter anderem die Ausfälle durch Pensionierungen auf der Feuer- und Rettungswache kompensiert.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Gemeinden Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung. Nach § 1 BHKG ist es Ziel, dieses Gesetztes den Schutz der Bevölkerung durch vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren, Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfeleistung zu gewährleisten. Der Brandschutz und die Hilfeleistung ist demnach eine Pflichtaufgabeaufgabe der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung. Jede Gemeinde muss für sich den Brandschutzbedarf ermitteln und feststellen, ob die aufgestellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist.
In § 3 Abs. 1 und 3 BHKG hat die Gemeinde für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die Gemeinden haben danach unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Diese Forderung wurde auf Anregung verschiedener Verbände in das Gesetz aufgenommen, um die Bedeutung dieser Aufgabe zu betonen und den Aufsichtsbehörden eine bessere Möglichkeit zu eröffnen, festgestellte Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung zu beseitigen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den als Anlage beigefügten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Alsdorf zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die sich aus dem geänderten Brandschutzbedarfsplan resultierenden Anforderungen umzusetzen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens 2024 fortzuschreiben.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans für den Planungszeitraum 2019-2023 erfordert die Beschaffung/Ersatzbeschaffung von mehreren Fahrzeugen.
Fahrzeug |
Zeitraum |
Gesamtkosten |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF
Ersatz für das LF 16 TS (Baujahr: 1984) und Rüstwagen (Baujahr: 1988) |
2019 |
450.000 € |
Beschaffung KdoW |
2019 |
40.000 € |
Beschaffung von 2 mittleren Löschfahrzeugen
Ersatz für zwei kleine Löschfahrzeuge ( Baujahr 1987 und 1994) |
2019 |
460.000 € |
Beschaffung LKW-Logistik
Ersatz für Gerätewagen Gefahrgut (Baujahr: 1990) |
2020 |
320.000 € |
Beschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Ersatz für das LF 20 (Baujahr: 1993) |
2022 |
480.000 € |
Beschaffung PKW-Logistik |
spätestens 2024 |
24.000 € |
Beschaffung Drehleiter 23-12 -Häufige kostenintensive Ausfälle durch technische Mängel -Fällige Generalüberholung nach 20 Jahren (geschätzte Kosten ca. 80.000 €) |
spätestens 2024 |
800.000 € |
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 und der Fortschreibung des Haushaltes 2020 die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlage/n:
Anlage 1 Brandschutzbedarfsplan
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gez. Kahlen |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
gez. Hafers |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 07. Februar 2019Rat/WP 17/03. 32. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
- Details
- Tagesordnung