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Abrechnung einer Durchführungsvereinbarung mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH
hier: Energetische Sanierung der GGS Kellersberg/Ost


Letzte Beratung
Dienstag, 19. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
A 60 Bauverwaltungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5596

Darstellung der Sachlage:

Der Bund hat zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet aus seinem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 104b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes zur Verfügung gestellt. Aus Kapitel 1 des hierüber erlassenen Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) wurden 3,5 Milliarden Euro verteilt, wovon 1,1 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen entfielen.

Der Stadt Alsdorf wurden hiervon mit dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunal-investitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Bescheid vom 08.10.2015 ca. 4,6 Millionen Euro zugesprochen. Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 (Vorlage 2015/0525/5.1) die Maßnahmen beschlossen, die mit dieser Förderung umgesetzt werden sollen. Darunter auch die Energetische Sanierung der Grundschule Kellersberg/Ost mit einem Gesamtvolumen von 925.000 Euro, wovon 765.000 Euro mit Fördermitteln aus dem KInvFG finanziert werden sollten, die übrigen 160.000 Euro verteilen sich auf den Eigenanteil der Stadt Alsdorf in Höhe von 85.000 Euro und nicht förderfähige Selbstkosten der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH in Höhe von 75.000 Euro.

In seiner Sitzung am 23.02.2016 hat der Ausschuss für Gebäudewirtschaft auf Grundlage dieses Beschlusses die Durchführungsvereinbarung 03/2016 – Energetische Sanierung der Grundschule Kellersberg/Ost beschlossen. Die als Anlage 1 beigefügten Abrechnungsunterlagen legte die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH mit Schreiben vom 13.07.2018 vor. Die Maßnahme wurde im Februar 2017 begonnen und im Juli 2018 abgeschlossen. Insgesamt sind die Kosten der Maßnahme mit 787.204,34 Euro unter der vorgesehenen Obergrenze geblieben. Gegenüber der Planung verbleiben 77.887,85 Euro nicht in Anspruch genommener Fördermittel. Diese Mittel sollen zur Reduzierung des Gesamteigenanteils der Stadt Alsdorf bei den vom Rat der Stadt beschlossenen Maßnahmen verwendet werden, hierüber wird der Rat der Stadt Alsdorf in einer seiner folgenden Sitzungen entscheiden.

Darstellung der Rechtslage:

Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH bewirtschaftet seit dem 01.01.2012 alle städtischen Gebäude. Gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung von Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 sind Sondermaßnahmen über den normalen Bauunterhalt (Index) hinaus unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen.

Seit dem 01.01.2012 wurden mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH insgesamt 71 Durchführungsvereinbarungen abgeschlossen (vgl. Anlage 2).

Bei der Ausführung und Abrechnung der Maßnahmen sind das KInvFG, das KInvFöG NRW und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden zu beachten. Gemäß KInvFG ist die zweckentsprechende Mittelverwendung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zu überprüfen und zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgte am 29.10.2018.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft nimmt die Abrechnungsunterlagen zur Durchführungsvereinbarung 03/2016 – Energetische Sanierung der Grundschule Kellersberg/Ost zur Kenntnis.

 

 


Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Gemäß den Abrechnungsunterlagen der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH betragen die Gesamtkosten der Maßnahme 763.744,49 Euro zuzüglich 23.459,85 Euro nicht förderfähiger Selbstkosten als aktivierbare Eigenleistung. In den Gesamtkosten sind 286,55 Euro nichtförderfähige Kosten für die Anlegung eines Sandkastens enthalten, die der Maßnahme versehentlich zugeordnet wurden. Ausgezahlt wurden vor der Abrechnung 625.000,00 Euro an Investitionsmitteln. Der daraus entstehende Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegenüber der Stadt in Höhe von 162.204,34 Euro wurde beglichen.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt-

 

 

Anlagen:

Anlage 1Abrechnungsunterlagen SEA zur Durchführungsvereinbarung 03/2016

Anlage 2Übersicht Durchführungsvereinarungen

gez.

Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 19. Februar 2019AfG/WP 17/19. 18. Sitzung des Ausschusses für Gebäudewirtschaft

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Gebäudewirtschaft
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