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Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft der
Stadt Alsdorf im Haushaltsjahr 2018


Letzte Beratung
Dienstag, 26. März 2019 (öffentlich)
Federführend
A 20 Kämmereiamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5662

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte regelt mit Zustimmung des Vertretungsorgans die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.

Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie gemäß § 22 Abs. 2 KomHVO NRW die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 Abs. 1 KomHVO NRW der Stadt Alsdorf beschlossen und damit eine verbindliche Regelung zur Übertragung, dem Verfahren und der Genehmigung getroffen. Demnach können Ermächtigungsübertragungen nur vorgenommen werden, soweit die Durchführung oder Fortsetzung der Maßnahme auch im Folgejahr haushaltswirtschaftlich verträglich und im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung sachlich notwendig bzw. erforderlich ist.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 und zur Sicherung der weiteren Finanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen wurde die Bildung der in der Anlage 1 aufgeführten Ermächtigungen in einer Gesamtsumme von 12.359.357,53 € erforderlich.

Hierbei handelt es sich um Baumaßnahmen bzw. um Beschaffungen, für die im Haushaltsjahr 2018 ein Auftrag erteilt wurde, die Auslieferung und damit die Fälligkeit der Rechnung jedoch erst ins Jahr 2019 fällt.

Die hier aufgeführten Haushaltsmittel finden im Haushalt 2019 keine Berücksichtigung, sodass zur kontinuierlichen Fortfinanzierung der Maßnahmen die Bildung von Ermächtigungsübertragungen unabdingbar ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt stimmt der Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum Jahresabschluss 2018 in Höhe von insgesamt 12.359.357,53 € (Anlage) zu.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage:

Anlage – Ermächtigungsübertragungen 2018

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 26. März 2019Rat/WP 17/38. 33. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung