Teilen:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 4. Quartal des
Haushaltsjahres 2018


Letzte Beratung
Dienstag, 26. März 2019 (öffentlich)
Federführend
A 20 Kämmereiamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5721

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

In der Anlage 1 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in Höhe von 76.021,48 € zur Kenntnis gebracht.

In der Anlage 2 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.500,00 € zur Kenntnis gebracht.

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes sowie des Investitionshaushaltes gedeckt und verursachen weder eine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages noch eine Ausweitung der Kreditermächtigung.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Übersicht über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Investitionshaushalt

Anlage 2 Übersicht über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 26. März 2019Rat/WP 17/38. 33. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung