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Bebauungsplan Nr. 368 - An der Pestalozzistraße
a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 368 - An der Pestalozzistraße
b) Billigung des städtebaulichen Entwurfes
c) Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Letzte Beratung
Dienstag, 09. April 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5760

Darstellung der Sachlage:

Die Neuapostolische Kirche als Eigentümerin des Grundstückes an der Pestalozzistraße im Ortsteil Blumenrath beabsichtigt, die Nutzung ihres Grundstückes für kirchliche Zwecke künftig aufzugeben. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße ist somit ein Planbedarf zur Realisierung einer sinnvollen Nachnutzung des bislang kirchlich genutzten Grundstückes an der Pestalozzistraße im Sinne einer Wiedernutzbarmachung einer Fläche. Auf diesem zu kirchlichen Zwecken genutzten Grundstück soll nach Nutzungsaufgabe eine Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Zur Erstellung des Bebauungsplanes wurde seitens der Neuapostolischen Kirche das Planungsbüro Planquadrat Dortmund beauftragt.

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße liegt südwestlich der Pestalozzistraße im Stadtteil Alsdorf-Blumenrath und umfasst die Flurstücke Nr. 222 und 263 der Flur 21, Gemarkung Hoengen. Nordwestlich sowie südöstlich des Plangebietes schließt sich eine 2-geschossige Wohnbebauung mit Gartenbereichen an. Der nordwestliche Planbereich wird durch die Gartenflächen der an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäude sowie in einem Abschnitt von einer Straßenverkehrsfläche, die bis zum Landschaftsraum führt, begrenzt. Den südöstlichen Grenzbereich bildet neben den Grünbereichen der Wohnbebauung in einem Abschnitt eine Garagenanlage. Der südwestlich an das Plangebiet angrenzende Freiraum wird landwirtschaftlich genutzt. An der dem Plangebiet gegenüber liegenden Straßenseite der Pestalozzistraße liegt das Firmengelände eines großen Getränkemarktes. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.300 m².

Planerische Rahmenbedingungen

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet ASB – „Allgemeine Siedlungsbereiche“ dar.

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes I „Herzogenrath-Würselen“ und wird von den Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht berührt.

Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan 2004 mit Änderungen stellt das Plangebiet als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche“ dar. Diese Darstellung wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes angepasst und als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße

Die Neuapostolische Kirche als Eigentümerin des Grundstückes an der Pestalozzistraße im Ortsteil Blumenrath beabsichtigt, die Nutzung ihres Grundstückes für kirchliche Zwecke künftig aufzugeben. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße ist somit ein Planbedarf zur Realisierung einer sinnvollen Nachnutzung des bislang kirchlich genutzten Grundstückes an der Pestalozzistraße im Sinne einer Wiedernutzbarmachung einer Fläche.

Planungsziel ist es, das zu kirchlichen Zwecken genutzte Grundstück nach Nutzungsaufgabe einer wohnbaulichen Folgenutzung zuzuführen, die sich im Maß der baulichen Nutzung an die Nachbarbebauung anpasst. Um das nordwestlich angrenzende Wohngebiet sinnvoll zu ergänzen, sieht die Neuplanung ebenfalls eine Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern in 2-geschossiger, offener Bauweise vor. Damit fügt sich die Planung in die städtebauliche Eigenart der näheren Umgebung ein. Durch die gesicherte Erschließung dient die Planung so zur Steuerung einer geordneten Innenentwicklung.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das vorbenannte Grundstück als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche“ dar. Der seit 2004 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 209 Blumenrath-Ost setzt für den geplanten Änderungsbereich an der Pestalozzistraße „Flächen für den Gemeindebedarf - Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude“ fest. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Wohnbebauung auf der bisher als „Flächen für den Gemeindebedarf - Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude“ festgesetzten Fläche zu schaffen, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße erforderlich. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan ist nur in dem Teilbereich, der das Plangebiet umfasst, zu berichtigen; die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Hierdurch soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von hochwertigem Wohnraum für Familien in Form einer Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern geschaffen werden. Es soll ein für Familien attraktiver Wohnstandort entstehen.

Inhalt des städtebaulichen Vorentwurfes

Das Plangebiet liegt innerhalb eines Siedlungsbereiches. Das städtebauliche Konzept wurde unter der Zielsetzung entwickelt, das zu kirchlichen Zwecken genutzte Grundstück nach Nutzungsaufgabe einer wohnbaulichen Folgenutzung zuzuführen, die sich im Maß der baulichen Nutzung an die Nachbarbebauung anpasst und sich städtebaulich in den vorhandenen Bestand integriert.

Die räumliche Ausdehnung des Plangebietes entspricht in der Maßstäblichkeit der nordwestlich unmittelbar an das Plangebiet anschließenden Wohnbebauung. Die innere Erschließung des Plangebietes und das Bebauungskonzept orientieren sich aus städtebaulichen Gründen hin zur nordwestlich angrenzenden Wohnbebauung. Das städtebauliche Konzept sieht für das Plangebiet eine Bebauung mit maximal zweigeschossigen Einfamilien- bzw. Doppelhäusern und einem Satteldach vor und führt damit den baulichen Bestand der nordwestlich anschließenden Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern in 2-geschossiger, offener Bauweise fort.

Das Plangebiet wird von der nordöstlich angrenzenden Pestalozzistraße erschlossen. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine von der Pestalozzistraße aus in südwestliche Richtung verlaufende öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich (Stichstraße für PKW) unmittelbar entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze. Die Verkehrsfläche soll als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 7,5 m und drei Parkständen im Straßenraum gestaltet werden. Der unmittelbare Zugang zu den Wohngebäuden erfolgt wiederum jeweils über private Zuwegungen. Auf den Privatgrundstücken sind jeweils eine Garage sowie ein Stellplatz vor der Garage vorgesehen.

Im Einmündungsbereich zum Plangebiet ist an der Pestalozzistraße eine zentrale Müllsammelstelle vorgesehen. Auf diese Weise kann auf eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge verzichtet werden, wodurch eine flächensparende Erschließungssituation ermöglicht wird.

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage des Bebauungsplans Nr. 368 - An der Pestalozzistraße ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf

a) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b) billigt den städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 368 - An der Pestalozzistraße (Anlage 2).

c) beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichts- und Behördenbeteiligung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt durch ein externes Büro. Die Stadt Alsdorf ist nicht Eigentümerin des Grundstücks. Hinsichtlich der Erschließung ist ein Erschließungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen, in dem dieser sich zur Übernahme der Erschließungskosten sowie zur Übertragung sämtlicher zur Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen verpflichtet.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Eine Bebauung innerhalb bestehender städtebaulicher Strukturen ist einer Inanspruchnahme von „freier“ Landschaft vorzuziehen. Somit trägt das Vorhaben dem Ziel der Nachverdichtung der Bodenschutzklausel gem. § 1a BauGB Rechnung.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden in Alsdorf unter dem Leitbild „Alsdorf - Die Familienstadt“ für Familien Wohnquartiere zu einer attraktiven Heimat entwickelt und planungsrechtlich gesichert. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 368 - An der Pestalozzistraße kann ein weiterer wichtiger Beitrag zur Wohnraumversorgung der Familienstadt Alsdorf für Familien geleistet werden.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Abgrenzung des Plangebietes zum Bebauungsplan Nr. 368 - An der Pestalozzistraße

Anlage 2Städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 368 - An der Pestalozzistraße

gez. Lo Cicero - Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 09. April 2019AfS/WP 17/29. 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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