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Sachstand zum Ausbau der Feldstraße
hier: Vorstellung der Planänderungen


Letzte Beratung
Dienstag, 09. April 2019 (öffentlich)
Federführend
A 65 Bauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5753

Darstellung der Sachlage:

Im Zuge der Bürgerinformationsveranstaltungen am 01.10.2018 und 02.10.2018 wurden Anregungen und Änderungsvorschläge durch die Anwohner der Feldstraße geäußert. Diese wurden seitens des Ingenieurbüros weitestgehend bei der Umplanung der Feldstraße berücksichtigt. Neben verkehrsberuhigenden Elementen stand besonders die Entwässerungsthematik bei den Anwohnern im Vordergrund.

Durch die Einplanung von verkehrsberuhigenden Elementen, die Erweiterung der Entwässerungseinrichtungen, die allgemein gestiegenen Baukosten, die Bodeneinstufung, die bei den Versorgen unbekannte Lage der Versorgungsleitungen etc. erhöhen sich die Baukosten für die Verkehrsanlagen der Feldstraße zum jetzigen Kenntnisstand um 295.153 € von 1.447.681 € auf 1.742.834 €.

Zudem wurde die gescheiterte Investorenmaßnahme der Michael-Büttgen-Straße in den Planungsablauf der Feldstraße integriert, um einen zeitgleichen Ausbau der beiden Straßen durchführen zu können. Dieser Sachverhalt führte zu Verzögerungen im Planungsablauf der Feldstraße.

Durch die Verlegung des südlichen Ausbauendes an die Bebauungsplangrenze konnten jedoch auch Kosteneinsparungen erzielt werden.

Da das Ausschreibungsergebnis von der Kostenberechnung abweichen kann und weitere Kosten für eine Schlussvermessung berücksichtigt werden müssen, soll nun ein Betrag i.H.v. 2.000.000,00 € für den Ausbau der Feldstraße bereitgestellt werden.

Aufgrund der beschrieben Sachverhalte ist eine Anpassung des bereits bestehenden Auftrages an das Ingenieurbüro Kempen Krause erforderlich.

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß den §§ 127 bis 135 BauGB und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Alsdorf vom 20.06.1989 in der zurzeit gültigen Fassung fallen Erschließungsbeiträge an. Gemäß Konsolidierungsbeschluss sind auf Grundlage von § 133 Abs. 3 BauGB und § 10 der vorgenannten Satzung Vorausleistungen zu erheben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Planänderungen zur Kenntnis und beschließt die Ausschreibung auf Grundlage der aktualisierten Planung durchzuführen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Für den Ausbau der Feldstraße stehen unter Investitionsnummer INV15-0004, Kostenträger 12-01-01, Kostenstelle 6020 und Sachkonto 096301 insgesamt 1.668.000,00 € zur Verfügung. Diese Mittel setzen sich zusammen aus einem laufenden Haushaltsansatz für das Jahr 2019 in Höhe von 618.000,00 € und bereits in den Jahren 2016-2018 bereitgestellten Mitteln in Höhe von insgesamt 1.050.000,00 €.

Mit der aktuellen Kostenschätzung des A 65 werden Gesamtkosten in Höhe von 2.000.000,00 € erwartet. Der hierdurch voraussichtlich entstehende Mehrbedarf beträgt folglich 332.000 €.

Im Haushalt 2019 sind Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 618.000 € eingeplant. Da die Straßenbauarbeiten im Herbst 2019 beginnen sollen, können die Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge im Jahr 2019 in voller Höhe erhoben werden. Abzüglich der Anteile an den Gesamtkosten, die den Versorgungsunternehmen nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt werden, ergeben sich beitragsfähige Kosten in Höhe von ca. 1.700.000,00 €. Abzüglich des städtischen Anteils in Höhe von 10 % betragen die voraussichtlichen Einzahlungen aus Beiträgen insgesamt 1.530.000,00 €. Hiervon werden wiederum 80% als Vorausleistungen im Jahr 2019 erhoben. Somit wird mit Einzahlungen von maximal 1.224.000 € gerechnet. Hieraus ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 voraussichtliche Mehreinzahlungen in Höhe von 606.000,00.

Der entstehende Mehrbedarf kann folglich gemäß § 21 II KomHVO NRW durch entsprechende Mehreinzahlungen im Haushaltsjahr 2019 gedeckt werden.

Durch die vollständige Erhebung der Vorausleistungen im Jahr 2019 werden im Jahr 2020 keine Einzahlungen aus der Erhebung von Beiträgen mehr erwartet. Die hierdurch eintretende Verschlechterung bei der Investitionsplanung für das Jahr 2020, soll durch die Berücksichtigung des veränderten Straßeninvestitionsprogramms (vergl. Vorlage-2019/0146/A65) bei den Haushaltvoranschlägen für die künftige Haushaltsplanung kompensiert werden (z.B. durch die Verschiebung der KAG-Maßnahme Jakobstraße).

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

 

 

Anlage/n:

gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

gez. Rosenkranz

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Feldstraße
  • Jakobstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 09. April 2019AfS/WP 17/29. 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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