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Bebauungsplan Nr. 364 - Südlich der Osterfeldstraße
a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 364 - Südlich der Osterfeldstraße
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 364 - Südlich der Osterfeldstraße


Letzte Beratung
Dienstag, 09. April 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5759

Darstellung der Sachlage:

Lage des Plangebietes

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstraße (Anlage 1) befindet sich am südlichen Rand des Stadtteiles Alsdorf - Broicher Siedlung. Das Gebiet wird im Westen und Norden von den Gärten der Bebauung in der Osterfeldstraße und im Osten von den Gärten der Bebauung in der Schloßstraße sowie im Süden durch den vorhandenen Landschaftsraum begrenzt und umfasst zusätzlich die Erschließung bis zur Osterfeldstraße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstraße liegt innerhalb der Gemarkung Alsdorf, Flur 64, die Flurstücke 257, 258 und 28/2 sowie in Teilbereichen die Flurstücke Nr. 230 und 113/28 in der Gemarkung Alsdorf in der Flur 64. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 0,16 ha (ca. 1.605 m²).

Planerische Rahmenbedingungen

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet ASB – „Allgemeine Siedlungsbereiche“ dar.

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes I „Herzogenrath-Würselen“ und wird von den Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht berührt.

Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan 2004 mit Änderungen stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes entspricht somit der beabsichtigten Nutzung im Bebauungsplan Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstraße.

Bebauungsplan

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Anlass und Ziel der Planung:

Die Eigentümer der Grundstücke südlich der Osterfeldstraße im Ortsteil Broicher Siedlung verfolgten bereits in der Vergangenheit die Absicht, ihre Grundstücke einer perspektivischen Wohnbebauung zuzuführen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die sich nun konkretisierenden Nachverdichtungsabsichten zu ermöglichen, und gleichzeitig die städtebauliche Ordnung unter Berücksichtigung einer ggf. künftigen Entwicklung des südlichen Ortsrandes der Broicher Siedlung zu sichern, soll für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstaße (Anlage 2) aufgestellt werden.

In Ergänzung der bereits vorhandenen Bebauung sieht die Neuplanung entlang eines heute bereits bestehenden Weges zwischen der Osterfeldstraße und dem offenen Landschaftsraum eine Wohnbebauung mit drei Einfamilien- bzw. Doppelhäusern in 1 ½ -geschossiger, offener Bauweise vor. Damit fügt sich die Planung nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die städtebauliche Eigenart der näheren Umgebung ein. Durch die Sicherung einer adäquaten Erschließung trägt die Planung zur Steuerung einer geordneten Ortsrandentwicklung bei.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan muss nicht berichtigt werden. Somit sind die Grundzüge der Planung durch die Weiterentwicklung nicht berührt.

Inhalt des städtebaulichen Vorentwurfes

Das Plangebiet liegt am Rande des Siedlungsbereiches im Ortsteil Alsdorf – Broicher Siedlung. Das städtebauliche Konzept verfolgt das Ziel, dass die Möglichkeit einer weiteren wohnbaulichen Entwicklung am südlichen Ortsrandes der Broicher Siedlung zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt wird.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über einen bereits vorhandenen Weg, von der Osterfeldstraße in Verlängerung bis hin zum südlichen Landschaftsraum. Entsprechend der aktuellen Ausbaustandards der Stadt Alsdorf ist zur Gewährleistung einer gesicherten Erschließung die öffentliche Verkehrsfläche in diesem Bereich auf eine Breite von 4,5 m vorzusehen, auch im Hinblick auf eine spätere Arrondierung des rückwärtigen Bereiches der Häuser entlang der Osterfeld- und der Schlossstraße. Die Verkehrsfläche soll als Mischverkehrsfläche ausgestaltet werden. Im Rahmen des Verfahrens sind eine Verlängerung des in der Osterfeldstraße vorhandenen Kanals zur Schmutzwasserbeseitigung sowie die Niederschlagsentwässerung zu klären.

Das städtebauliche Konzept sieht entlang des ca. 50m langen Stichweges maximal 3 Häuser mit einer Bebauung von maximal 1 ½ geschossigen Einfamilien- bzw. Doppelhäusern und Satteldächern vor. Hiermit wird der bauliche Bestand der angrenzenden Bebauung in offener Bauweise fortgeführt. Der erforderliche Stellplatznachweis ist für die vorgesehenen maximal 3 Hauseinheiten jeweils auf dem eigenen Grundstück zu erbringen.

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstraße ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf

a) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstraße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b) billigt den städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstraße (Anlage 2).

c) beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichtkeits- und Behördenbeteiligung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Zur Herstellung Erschließung ist ein Erschließungsvertrag erforderlich, in dem neben der Übernahme der Erschließungskosten auch die Übertragung der zur Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen zu regeln ist.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit dem hiesigen Vorhaben erfolgt eine städtebauliche Nachverdichtung einer bestehenden Wohnbebauung südlich der Osterfeldstraße, wodurch die städtebauliche Situation ergänzt und neu geordnet wird. Ebenso ist eine potentielle Arrondierung des Ortsrandes weiterhin möglich. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels sowie der aktuellen Wohnraumnachfrage kann damit zusätzlicher Wohnraum in integrierter Lage geschaffen und den Wohnbedürfnissen der Alsdorfer Bevölkerung Rechnung getragen werden.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Abgrenzung des Plangebietes zum Bebauungsplan Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstaße

Anlage 2Städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 364 – Südlich der Osterfeldstaße

gez. Lo Cicero - Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Schlossstraße
  • Osterfeldstraße

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Dienstag, 09. April 2019AfS/WP 17/29. 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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