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Essen in Mensen der Alsdorfer Schulen;
hier: Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt vom
[19.11.2018](si010.asp?YY=2018&MM=11&DD=19 "Sitzungskalender 11/2018 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Dienstag, 28. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5834

Darstellung der Sachlage:

Zunächst wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 19.11.2018 verwiesen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Vorhalten einer Schulverpflegung aufgrund des Nutzerverhaltens (Schülerinnen und Schüler - SuS) sich äußerst aufwendig darstellt.

Zum einen soll eine gesunde Ernährung gewährleistet sein, zum anderen kann nur ein reduzierter Kostenbeitrag erzielt werden.

Zudem ist das Konsumverhalten der SuS bzw. Jugendlichen im Allgemeinen in der Regel nicht durch ein besonderes Gesundheitsbewußtsein geprägt, d.h. in der Praxis, dass die angebotenen „Tagesmenues“ nicht in dem Maße abgefragt werden, wie es wünschenswert wäre. Vielmehr wird auf Brötchen, Snacks und Fastfood wie Pommes Frites sowie Süßigkeiten zurückgegriffen.

Trotz der Steuerung durch die Preisgestaltung – gesunderes Essen zu günstigeren Preisen - stellt sich die Nachfrage in allen Schulen nicht in gewünschtem Maße ein.

Die Einbeziehung der SuS bei der Gestaltung eines Wochenplanes mit Gerichteauswahl hat zumindest zu einer größeren Akzeptanz des Angebotes geführt.

Als Beispiel eines Wochenplans hat die Verwaltung als Anlage 2 das Angebot der KuBiZ Gastronomie beigefügt.

Abgesehen vom grundsätzlichen Verhalten von Jugendlichen kann sich das Nachfrageverhalten in jeder Schulform anders darstellen.

Zur weiteren Information sind als Anlagen 3 und 4 die Angebote der Europahauptschule Johann-Heinrich-Pestalozzi sowie der Gustav-Heinemann-Gesamtschule beigefügt.

Darstellung der Rechtslage:

Gem. den Bestimmungen des RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung für „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ in der zur Zeit geltenden Fassung ermöglicht der Schulträger den SuS die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses.

In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten.

Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten geleistet werden, beispielsweise einem außerschulischen Träger, einem Eltern- oder Mensaverein.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntniis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Hierzu wird auf die Darstellung der Rechtslage verwiesen. Mittel zur Deckung der anfallenden sächlichen Betriebskosten sowie die Mittel für Einrichtung, Ausstattung und Personal wurden/werden jährlich vom Rat der Stadt im Produktbereich 03 – Schulen zur Verfügung gestellt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 19.11.2018

Anlage 2 – 4Speisepläne/Angebote in den Schulmensen

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Schmidt

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 28. Mai 2019ASSK/WP 17/21. 18. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur

Ausschuß
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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