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Antrag der JUNGEN UNION ALSDORF zur Einrichtung eines mobilen Bürgerservices


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 32 Bürger- und Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5840

Darstellung der Sachlage:

Die Junge Union Alsdorf hat um Prüfung gebeten, ob ein sogenannter Bürgerkoffer angeschafft werden kann.

Die Junge Union Alsdorf bezieht sich darauf, dass die Städte Düren und Stolberg bereits den mobilen Bürgerservice anbieten.

Die Bundesdruckerei bietet den Bürgerkoffer als Komplettpaket für ca. 5.400,00 Euro an.

Anwendungsmöglichkeiten:

- Beantragung und Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen

- Druck von vorläufigen Dokumenten und Kinderreisepässen

- Biometrisches Foto mit Kamera

- Aufenthaltsbescheinigungen, Ummeldungen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnissen, Beglaubigungen

Die von der JUNGEN UNION ALSDORF angeführten Kommunen wurden kontaktiert.

Demnach beabsichtigt die Stadt Stolberg, den Bürgerkoffer anzuschaffen; derzeit wird das Verfahren jedoch noch nicht angeboten.

Die Stadt Düren bietet die Serviceleistung seit November 2016 an.

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass der Service von älteren bzw. schwerstkranken Menschen in Anspruch genommen wird.

Derzeit wird dieser Service durchschnittlich 2 mal im Monat mit ca. jeweils 10-12 Kundenterminen angeboten.

Zur Erfüllung dieser erweiterten Dienstleistung wurde beim Einwohnermeldeamt Düren eine zusätzliche Halbtagsstelle eingerichtet.

Derzeit besteht aus Sicht des Fachamtes keine Notwendigkeit, diese Serviceleistung zusätzlich anzubieten, da begründete Anfragen zur mobilen Ausweisbeantragung beim Einwohnermeldeamt die Ausnahme darstellen.

Zudem bietet § 1 (3) des Personalausweisgesetzes den Behörden die Möglichkeit, in begründeten Fällen die betroffene Person von der Ausweispflicht zu befreien.

Dies ist z.B. der Fall, wenn durch Vorlage eines ärztlichen Attestes die dauerhafte Unmöglichkeit, einen Ausweis persönlich zu beantragen, bescheinigt wird.

Darüber hinaus könnte diese Serviceleistung anhand der in Düren gewonnenen Erkenntnisse nur durch Aufstockung des Personals beim Einwohnermeldeamt angeboten werden.

Wie hoch der personelle Mehrbedarf sein wird, kann nur grob geschätzt werden; es ist aber davon auszugehen, dass mindestens eine 0,4 Stelle benötigt wird.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Düren auf einer Fläche von 85 km² ca. 90.000 Einwohner beheimatet und damit deutlich über der Einwohnerzahl der Stadt Alsdorf mit 48.000 Einwohnern auf einer Fläche von 32 km² liegt.

Mithin sind die Wegstrecken von den Außenbereichen in die City von Düren deutlich länger als in Alsdorf.

Darstellung der Rechtslage:

entfällt

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Einrichtung eines mobilen Bürgerservices vorerst nicht weiter zu verfolgen, solange keine konkreten Erfahrungswerte über Bedarf und Auslastung dieser Serviceleistung aus vergleichbaren Kommunen vorliegen.

Zum Jahresbeginn 2020 erfolgt eine dementsprechende Berichterstattung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Anschaffung eines mobilen Bürgerkoffers ist mit Kosten in Höhe von ca. 5.400,00 Euro verbunden.

Die Aufstockung des Personals um eine 0,4 Stelle wäre mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 23.000 Euro jährlich zu beziffern.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

 

 

Anlage/n:

gez.:

Kahlen

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019HAS//30. 24. Sitzung des Hauptausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Hauptausschuss
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Tagesordnung