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Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den verkehrsberuhigten Ausbau der Michael-Büttgen-Straße im Bereich des B-Planes 253


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 60 Bauverwaltungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5832

Darstellung der Sachlage:

Die Michael-Büttgen-Straße im Bereich des B-Planes Nr. 253 wird verkehrsberuhigt ausgebaut. Die Planungen und deren Auswirkungen wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung in der Sitzung am 09.04.2019 vorgestellt. Auf die Ausführungen in Vorlage 2019/0147/A65 wird verwiesen.

Darstellung der Rechtslage:

Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) sowie § 2 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Alsdorf vom 20.06.1989 jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, werden für Straßen, die verkehrsberuhigt ausgebaut werden a) die anrechenbaren Breiten und b) das Ausbauprogramm durch ergänzende Satzung festgesetzt. Das Ausbauprogramm der ergänzenden Satzung regelt gleichzeitig die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlage oder Teilen von ihr. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.

Gemäß Konsolidierungsbeschluss des Rates sind auf Grundlage von § 133 Abs. 3 BauGB und § 10 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Alsdorf Vorausleistungen zu erheben. Einige der betroffenen Grundstückseigentümer sind bereits vom Insolvenzverfahren des früheren Erschließungsträgers betroffen. Andere haben auch für die Herstellung der Feldstraße Vorausleistungen auf die späteren Erschließungsbeiträge zu erbringen und werden daher doppelt belastet. Da zur Finanzierung der Baumaßnahme unter anderem auf die hinterlegte Sicherheit zum damaligen Erschließungsvertrag zurückgegriffen werden kann, wird vorgeschlagen, abweichend vom Konsolidierungsbeschluss des Rates, in diesem Einzelfall auf die Erhebung von Vorausleistungen zu verzichten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

a) Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für den verkehrsberuhigten Ausbau der Michael-Büttgen-Straße im Bereich des B-Planes Nr. 253.

b) Auf die Erhebung von Vorausleistungen gem. § 10 der Erschließungsbeitragssatzung wird verzichtet.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 90 % der nicht durch die hinterlegte Sicherheit gedeckten Kosten erwartet.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt -

 

 

Anlage/n:

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den verkehrsberuhigten Ausbau

gez.

Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez.

Hafers

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Rat//40. 35. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung

Dienstag, 25. Juni 2019AfS//30. 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung