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Kinder- und Jugendeinrichtungen/Offene Jugendarbeit;
hier: "Aber Hallo" Jugendkunstschule/Werkstatt für Kunst und Kultur e.V
."/Neubau-Sachstand -


Letzte Beratung
Mittwoch, 26. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51.1 Jugendamtsverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5864

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung. Mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden zunächst Mittel zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 200 Mio. € stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung.

Das Programm bietet die Möglichkeit, die Unterbringung der Jugendkunstschule „Aber Hallo e.V.“ in ein optimiertes Gebäude zu gewährleisten.

Der Verfahrensablauf sah zunächst das Einreichen eines Projektvorschlages bis zum 31.08.2018 (er erfolgte später eine Fristverlängerung bis zum 19.12.2018). Insofern hat die Verwaltung mit Schreiben vom 23.08.2018 eine formlose Anzeige des Antrags „Ersatzneubau für die Jugendkunstschule“ gestellt und den dazugehörigen Online-Antrag eingereicht.

Mit Schreiben vom 26.04.2019 teilte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit, dass die seitens der Stadt Alsdorf eingereichte Projektskizze im Bundesprogramm aufgenommen wird und nunmehr einen entsprechenden Förderantrag einreichen kann. Am 29.05.2019 wurde der Entwurf des Förderantrags an das BBSR versendet.

Am 17.06.2019 findet im Bundesministerium für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn ein Koordinierungsgespräch statt. Über das Ergebnis kann in der heutigen Sitzung berichtet werden.

Das B-Planverfahren steht in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.06.2019 zur Tagesordnung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Seitens der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH wurde eine erste Kostenermittlung erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.588.180,00 €.

Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen reduziert sich bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis auf zu 10%. Dem Projektantrag und die Übernahme des städtischen Eigenanteils hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.09.2018 beschlossen (Dringlichkeitsentscheidung Nr. 29 vom 10.09.2018).

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

 

 

Anlage/n:

entfällt

gez.:

Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 26. Juni 2019JHA//22. 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung