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Kinder- und Jugendeinrichtungen/Offene Jugendarbeit;

hier: "Aber Hallo" Jugendkunstschule/Werkstatt für Kunst und Kultur e.V
."/Neubau-Sachstand -


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51.1 Jugendamtsverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5878

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung. Mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden zunächst Mittel zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 200 Mio. stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung.

Das Programm bietet die Möglichkeit, die Unterbringung der Jugendkunstschule „Aber Hallo e.V.“ in ein optimiertes Gebäude zu gewährleisten.

Der Verfahrensablauf sah zunächst das Einreichen eines Projektvorschlages bis zum 31.08.2018 (es erfolgte später eine Fristverlängerung bis zum 19.12.2018). Insofern hat die Verwaltung mit Schreiben vom 23.08.2018 eine formlose Anzeige des Antrags „Ersatzneubau für die Jugendkunstschule“ gestellt und den dazugehörigen Online-Antrag eingereicht.

Mit Schreiben vom 26.04.2019 teilte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit, dass die seitens der Stadt Alsdorf eingereichte Projektskizze im Bundesprogramm aufgenommen wird und nunmehr einen entsprechenden Förderantrag einreichen kann. Am 29.05.2019 wurde der Entwurf des Förderantrags an das BBSR versendet.

Am 17.06.2019 fand im Bundesministerium für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn ein Koordinierungsgespräch statt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der durch die Stadt Alsdorf vorgelegte Antrag positiv bewertet wurde. Im Laufe des Gespräches wurden Verfahrensabläufe erläutert und ein Zeitplan vereinbart.

Als Grundlage für das weitere Verfahren wird das Protokoll des Koordinierungsgespräches, das durch das begleitende Institut erstellt wird, dienen. Dieses lag bei Erstellung der Vorlage noch nicht vor.

Zur Verdeutlichung einiger Details ist der Antrag bis Ende Juli 2019 zu konkretisieren. Hier wurde insbesondere auf die zukünftige Barrierefreiheit und die Notwendigkeit der Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung im Rahmen der Vorprüfung abgehoben. In dem Gespräch wurde mitgeteilt, dass die Stadt Alsdorf einen Ratsbeschluss zum städtischen Eigenanteil vorlegen muss. Gleichzeitig wurde unterstrichen, dass die in Aussicht gestellte Fördersumme in Höhe von 1.365.000,00 € als Festbetrag zu verstehen sei. Insofern ist ausgehend von der durch die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH im Rahmen einer ersten Kostenermittlung veranschlagten 1.588.180,00 € Gesamtkosten von einem Eigenanteil in Höhe von 223.180,00 € auszugehen.

Insofern wurde durch die Verwaltung kurzfristig ein entsprechender Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt vorbereitet.

Das erforderliche B-Planverfahren soll in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im September 2019 zur Tagesordnung stehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

Dem Förderantrag „Ersatzneubau für die Jugendkunstschule“ aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei entsprechender Bewilligung und einem Gesamtvolumen der Maßnahme in Höhe von 1.588.180,00 € und einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 223.180,00 €, die Maßnahme umzusetzen. Die erforderlichen Eigenanteile wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigungsübertragungen finanziert.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen reduziert sich bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis auf zu 10 %. Dem Projektantrag und die Übernahme des städtischen Eigenanteils hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.09.2018 beschlossen (Dringlichkeitsentscheidung Nr. 29 vom 10.09.2018).

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

 

 

Anlage/n:

Entfällt

gez.:

Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez.:

Hafers

gez.:

Schmidt

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Rat//40. 35. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 26. Juni 2019JHA//22. 19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung