Teilen:

Verkehrsmodell Alsdorf MIV 2018 - 2030
hier: Vorstellung des Verkehrsmodells


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 65 Bauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5971

Darstellung der Sachlage:

Im September 2018 wurde das Ingenieurbüro Helmert, Aachen, mit der Erstellung des Verkehrsmodells Alsdorf MIV 2018 – 2030 (MIV = motorisierter Individualverkehr) beauftragt. Mit diesem Verkehrsmodell soll insbesondere die Fragestellung geklärt werden, inwieweit das vorhandene Verkehrsnetz heute und in Zukunft bzw. perspektivisch für die Ausweisung weiterer Wohn- und Gewerbestandorte noch ausreichend leistungsfähig ist oder inwieweit leistungssteigernde Maßnahmen, wie z.B. Netzergänzungen, Umbau von Knotenpunkten o.ä. vonnöten sind.

Das Verkehrsmodell Alsdorf MIV 2018 – 2030 bietet eine qualifizierte Grundlage, um darauf aufbauend weitere, kleinräumige Verkehrsuntersuchungen u.a. im Zusammenhang mit geplanten Wohn- und Gewerbeerweiterungen durchzuführen.

Das hier vorliegende Verkehrsmodell bezieht sich ausschließlich auf den motorisierten Individualverkehr. Damit wird insbesondere auch den Forderungen des Landesbetriebes Straßen. NRW aus dem 32. und 33. Flächennutzungsplanverfahren Rechnung getragen sowie eine Arbeitsgrundlage für künftige regionalplanerische sowie Bauleitplan-Verfahren zur Verfügung gestellt. Spätere Ergänzungen um die Verkehrsarten ÖPNV, Radverkehr und Fußgängerverkehr sind möglich.

Das Ingenieurbüro Helmert wird in der Sitzung die Vorgehensweise bei der Erstellung des Verkehrsmodells sowie dessen Ergebnisse erläutern.

Darstellung der Rechtslage:

Eine direkte Rechtsvorschrift für die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung existiert nicht; diese lässt sich jedoch aus dem Baugesetzbuch (BauGB) herleiten. Dort ist unter § 1, Abs (6), Pkt 9 festgeschrieben, dass „bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung zu berücksichtigen sind“.

Des Weiteren sind nach § 5 BauGB „im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“. Hierzu zählen auch die Verkehrsflächen übergeordneter Bedeutung, z.B. neue Verkehrstrassen mit lokaler und überörtlicher Verbindungsfunktion.

Aus vorstehender Darstellung wird die enge Verzahnung zwischen der Verkehrsplanung und der Bauleitplanung deutlich. Wie bereits in der Sachdarstellung erläutert, ist ein Verkehrsmodell für das Stadtgebiet Alsdorf erforderlich, um auch zukünftig die Bauleitplanung wirksam vorantreiben zu können.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ergebnisse des Verkehrsmodells zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Gez: Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 26. September 2019AfS//31. 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung