Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW; hier: Ersatzbeschaffung von
Büromöbeln
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 19. September 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 10.2 Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5993
Darstellung der Sachlage:
Die Büromöbelausstattung des Rathauses ist in weiten Teilen veraltet und teilweise mehr als 40 Jahre alt. Insbesondere entsprechen zahlreiche Schreibtische nicht mehr den aktuellen arbeitsrechtlichen Anforderungen, da sie nicht höhenverstellbar sind sowie nur über feste Unterbauten verfügen. Darüber hinaus besteht bei Bürostühlen aufgrund der kürzeren Lebensdauer ein erhöhter Bedarf. Einige Schränke/Sideboards sind defekt und nicht mehr abschließbar. Eine Neubeschaffung der Büromöbel ist unumgänglich und muss zeitnah erfolgen. Bisher war ein sukzessiver Austausch vorgesehen.
Aus wirtschaftlichen Gründen erschien es jedoch sinnvoller, das veraltete Mobiliar in seiner Gesamtheit auszutauschen, da im Rahmen einer Ausschreibung günstigere Preise aufgrund des Mengenrabattes erzielt werden können. Zudem führt eine Beschaffung im aktuellen Haushaltsjahr zu einer Entlastung der Haushaltsjahre 2020 ff.
Auf Basis einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung sowie einer Kostenschätzung für zusätzliche Kleinbeschaffungen belaufen sich die voraussichtlichen überplanmäßigen Aufwendungen für diese Maßnahme auf 90.000 €.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in Höhe von 90.000,- € für die Ersatzbeschaffung von Büromöbeln zu.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2019 stehen 15.000 € für die Beschaffung von Büromöbeln (Sachkonto 543910, Kostenträger 01-04-01, Kostenstelle 0200) zur Verfügung. Diese sind durch dringend notwendige Neubeschaffungen im 1. Halbjahr 2019 bereits komplett aufgebraucht und es ergibt sich ein Mehrbedarf i.H.v. 90.000,- €.
Die Mehraufwendungen können durch Minderaufwendungen bei der Städteregionsumlage (Sachkonto 537300, Kostenträger 16-01-01, Kostenstelle 0300) gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen: entfällt
gez. Sonders |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
gez. Hafers
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 19. September 2019Rat//41. 36. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
- Details
- Tagesordnung