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Einteilung des Wahlgebiets für die Kommunalwahlen im Herbst 2020


Letzte Beratung
Montag, 30. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 10.2 Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5887

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) sind für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 30.000 aber nicht über 50.000 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken, für den Rat der Gemeinde zu wählen, es sei denn, die Gemeinde verringert bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10 davon je zur Hälfte in Wahlbezirken.

Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 01.02.2018 Gebrauch gemacht und die Zahl der Vertreter durch Beschluss einer entsprechenden Satzung auch für die kommende Legislaturperiode um 6 auf 38 verringert.

Gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG in Verbindung mit Artikel 5, § 1 (Einteilung in Wahlbezirke zu den Kommunalwahlen 2020) des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2013 (GV.NRW.S.564) ist es Aufgabe des Wahlausschusses, spätestens bis zum 29.02.2020 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind, d.h. für die Stadt Alsdorf unverändert 19. Nach Abs. 2 der vorgenannten

Bestimmung ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

Bei der Ermittlung der Einwohnerzahl sind durch die jüngste Novellierung des KWahlG erstmals nur noch die Personen zu berücksichtigen, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Dabei ist für die Gesamteinwohnerzahl gemäß § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Bevölkerungszahl zugrunde zu legen, die 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) veröffentlicht wurde. Da die Anpassung der KWahlO aktuell noch nicht beschlossen und veröffentlicht ist, wurde durch Erlass des Ministeriums des Innern NRW vom 12.04.2019 für die Kommunalwahlen 2020 eine abweichende Übergangsregelung getroffen. Die Zahl der Deutschen und EU-Bürger, die für die Einteilung der Wahlbezirke zu Grunde gelegt werden soll, soll einmalig zum Stichtag 30. April 2019 nach dem Melderegister bestimmt werden.

Zum 30.04.2019 wurde daher durch die regio iT in Aachen eine entsprechende Einwohnerauswertung auf Basis der Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2014 angefertigt. Auf dieser Grundlage beträgt die Anzahl der zu berücksichtigenden Personen der Stadt Alsdorf 42.240; somit ist die durchschnittliche Personenzahl bei 19 Wahlbezirken 2223, die zulässige Obergrenze liegt demnach bei 2778, die Untergrenze bei 1668 Personen.

Daneben gibt es für Stimmbezirke die unveränderte Vorschrift des § 5 (2) KWahlG, wonach kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfassen soll.

Die Einwohnerauswertung zum 30.04.2019 ergibt folgendes Bild:


Wahlbezirk

Stimmbezirk(e)

Einwohner

Bemerkung

1 – Mitte

101

1.766

OK

2 – Mitte, Zopp

201

202

2 gesamt

1.651

739

2.390

OK

3 – Mitte

301

1.877

OK

4 – Mitte

401

2.083

OK

5 – Mitte, Neuweiler

501

502

5 gesamt

1.589

296

1.885

Zusammenfassung möglich und sinnvoll

OK

6 – Schaufenberg,

Bettendorf

601

602

6 gesamt

1.767

377

2.144

OK

7 – Schaufenberg

701

2.052

OK

8 – Siedlung Ost

801

1.950

OK

9 – Kellersberg

901

902

9 gesamt

1.402

1.077

2.479

OK

10 – Ofden, Duffesheide

1001

1002

1003

10 gesamt

315

1.376

1.187

2.878

zu groß!

11 – Busch

1101

2.063

OK

12 – Hoengen

1201

2.605

als Stimmbezirk zu groß!

13 – Hoengen

1301

1302

13 gesamt

1.636

1.104

2.740

nur äußerst knapp unter der zulässigen Ober-grenze!

14 – Warden,

Am Müschekamp

1401

1402

14 gesamt

1.088

1.529

2.617

OK

15 – Begau

1501

2.457

OK

16 – Mariadorf

1601

2.021

OK

17 – Mariadorf,

Blumenrath

1701

1702

17 gesamt

1.418

1.014

2.432

OK

18 – Blumenrath

1801

1.820

OK

19 – Broicher Siedlung

1901

1.981

OK

Es ist festzuhalten, dass der Wahlbezirk 10 auf Basis der neuen gesetzlichen Vorgaben deutlich zu groß ist.

Auch beim Wahlbezirk 13 ergibt sich akuter Handlungsbedarf, da aufgrund des geringen Abstands zur Obergrenze bis zum Wahltermin im Herbst 2020 jederzeit damit zu rechnen ist, dass der Bezirk „überläuft“.

Darüber hinaus ergibt sich aus der Vorgabe des § 5 (2) KwahlG Handlungsbedarf im Wahl-/ Stimmbezirk 1201.

Problematisch ist auch die Situation rund um das große Baugebiet am Blumenrather Feld. Hier werden bis zum Herbst 2020 voraussichtlich alle laufenden Baumaßnahmen abgeschlossen und bezogen sein. Erwartet wird bis dahin die Ansiedlung von rund 200 Personen.


Lösungsansätze/-vorschläge

  1. Wahlbezirk 10

Der Einwohnerüberhang im Wahlbezirk 10 lässt sich sinnvoll nur durch die Verlagerung des Stimmbezirks 1001 – Duffesheide/Reifeld mit 315 maßgeblichen Einwohnern (mEw) erreichen. Aufgrund der Forderung nach Wahrung eines räumlichen Zusammenhangs innerhalb der Wahlbezirke ist die einzige andere „Andockmöglichkeit“ von Duffesheide/Reifeld der Wahlbezirk 2 (Mitte tw. und Zopp). Dieser Bezirk wäre mit dann 2.705 mEw (1.651 Mitte, 739 Zopp, 315 Duffesheide/Reifeld) immer noch knapp unterhalb der Obergrenze angesiedelt. Allerdings erscheint zur Sicherung des Abstands zur Obergrenze eine leichte Redzierung angezeigt.

Diese lässt sich durch die Verlagerung folgender Straßen von 201 in den benachbarten, relativ kleinen Bezirk 101 erreichen: Alte Luisenstraße (38 mEw), Luisenhof (24 mEw) und Saint-Brieuc-Platz (5 mEw). Damit läge der Wahlbezirk 1 bei 1.833, der Wahlbezirk 2 bei 2.638 mEw.

  1. Wahlbezirk 12

Ziel ist die Reduzierung des Wahl-/Stimmbezirks 1201 auf unter 2.500 Einwohner: Verlagert man (wie bereits für die Wahlen 2016 bis 2018 geschehen) den Bereich um das Seniorenheim St. Anna (Bettendorfer Str. 29/30, Feldstraße 102-Ende nur gerade, Michael-Büttgen-Straße) mit insgesamt 156 mEw in den Stimmbezirk 1301, passt der Bezirk 1201 mit dann 2.449 Einwohnern in die Vorgaben.

  1. Wahlbezirk 13

Der ohnehin schon einwohnerstarke Wahlbezirk 13 wird durch die unter 2. beschriebene Verlagerung endgültig zu groß und überstiege mit dann 2.896 mEw die Obergrenze des § 4 KWahlG (wie beschrieben 2.778 mEw). Hier muss entsprechend „weitergeschoben“ werden: Verlagerung von 233 mEw aus der Jahnstraße (178 mEw), der Nelkenstraße (38 mEw) und der oberen Rosenstraße 1-6/2-5 (17 mEw) in den angrenzenden Bezirk 1701; damit verbleiben im Wahlbezirk 13 nur noch passende 2.663 mEw.

  1. Wahlbezirke 17 und 18

Aktuell wäre der Wahlbezirk 17 trotz der zu 3. vorgeschlagenen Verlagerung von 233 Personen mit dann 2.665 mEw im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Allerdings entsteht auf dem „Blumenrather Feld“ (BP 209, 1. Änderung) aktuell ein großes Wohngebiet mit voraussichtlich rund 200 Einwohnern, die bis zu den Kommunalwahlen im Herbst 2020 dort angesiedelt werden. Diese Zahl kann der Wahlbezirk 17 nicht mehr zusätzlich aufnehmen, ohne die Obergrenze zu übersteigen. Das Neubaugebiet mit den neuen Straßen Franz-Herbst-Straße, Heinz-Sauer-Straße, Helmut-Schmidt-Straße und Toni-André-Straße sowie den großen Mehrfamilienhäusern entlang der Poststraße sollte daher dem deutlich kleineren Wahlbezirk 18 zugeschlagen werden.

Aufgrund der Vorschriften zur Wahrung des räumlichen Zusammenhangs müssen dann zwangsläufig auch die obere Pestalozzistraße (ab Haus-Nummern 42/45, 217 mEw) sowie die Gutenbergstraße (11 mEw), der Adenauerring (19 mEw), Teile der rechtsseitigen Poststraße (Haus-Nummern 6-8a, 17 mEw) und die Rembrandtstraße (40 mEw) mit insgesamt 304 mEw von 1702 nach 1801 verschoben werden.

Durch diese Verschiebung käme der Wahlbezirk 17 auf gutdurchschnittliche 2.361 mEw, so dass die Teilung in zwei Stimmbezirke zukünftig entbehrlich wäre.

Der Wahlbezirk 18 läge neu bei 2.124 mEw, wird aber bis zum Wahltermin durch den Ausbau des Baugebietes Blumenrather Feld noch deutlich anwachsen auf rund 2.320 mEw.

  1. Stimmbezirk 502 – Neuweiler

Der Stimmbezirk Neuweiler ist mit 296 mEw der kleinste aller Stimmbezirke. Zudem ist das Wahllokal in einer Holzbaracke wenig repräsentativ und die Ortslage – anders als etwa in Bettendorf oder Duffesheide – sehr nah am Stadtzentrum. Es wird daher zur Reduzierung von Kosten und Personal vorgeschlagen, diesen Stimmbezirk zukünftig entfallen zu lassen. Die dortigen Wahlberechtigten würden zukünftig in der Alsdorfer Burgremise wählen.

Zusammenfassung des Ergebnisses der vorgeschlagenen Änderungen

Insgesamt ergäben sich durch die vorgesehenen Änderungen folgende neuen Zahlen:

Wahlbezirk

Stimmbezirk(e)

Einwohner

Bemerkung

1 – Mitte

101

1.833

OK

2 – Mitte, Zopp, Duffes- heide

201

202

203

2 gesamt

1.584

739

315

2.638

OK

3 – Mitte

301

1.877

OK

4 – Mitte

401

2.083

OK

5 – Mitte, Neuweiler

501

1.885

OK

6 – Schaufenberg,

Bettendorf

601

602

6 gesamt

1.767

377

2.144

OK

7 – Schaufenberg

701

2.052

OK

8 – Siedlung Ost

801

1.950

OK

9 – Kellersberg

901

902

9 gesamt

1.402

1.077

2.479

OK

10 – Ofden

1001

1002

10 gesamt

1.376

1.187

2.563

OK

11 – Busch

1101

2.063

OK

12 – Hoengen

1201

2.449

OK

13 – Hoengen

1301

1302

13 gesamt

1.792

871

2.663

OK

14 – Warden, Am

Müschekamp

1401

1402

14 gesamt

1.088

1.529

2.617

OK

15 – Begau

1501

2.457

OK

16 – Mariadorf

1601

2.021

OK

17 – Mariadorf

1701

2.361

OK

18 – Blumenrath

1801

2.124

OK, auch unter Berücksichtigung der neuen Einwohner im „Blumenrather Feld“

19 – Broicher Siedlung

1901

1.981

OK

Eine Straßenliste mit den eingearbeiteten Veränderungen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebiets der Stadt Alsdorf für die Kommunalwahlen im Herbst 2020 gemäß Anlage 1.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Durch den vorgeschlagenen Wegfall von 2 Stimmbezirken ergeben sich Einsparungen beim ausgezahlten Erfrischungsgeld sowie der Wahllokalmiete in Höhe von rund 600 € pro Wahl.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

 

Anlagen:

  1. Vorgeschlagene Wahl-/Stimmbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2020

  1. Grafische Darstellung der vorgeschlagenen neuen Wahl-/Stimmbezirkseinteilung

gez. Sonders

gez. Kahlen

Bürgermeister/Wahlleiter

Erster Beigeordneter/

Technische Beigeordnete

Stv. Wahlleiter

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Montag, 30. September 2019WA//01. 1. Sitzung des Wahlausschusses

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