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Bebauungsplan Nr. 371 - Saarstraße -
a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 371- Saarstraße -
b) Billigung des städtebaulichen Entwurfes
c) Beschluss über die Durchführung einer informellen Bürgerversammlung sowie
der frühzeitigen Behördenbeteiligung


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5982

Darstellung der Sachlage

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 371 - Saarstraße befindet sich im Westen des Stadtteils Alsdorf-Mitte in unmittelbarer Nähe zum Anna-Gelände und umfasst die Fläche des ehemaligen innenliegenden Spielplatzes an der Römerstraße (Gemarkung Alsdorf, Flur 5, Flurstück 1080). Das Plangebiet wird allseitig von den privaten Gärten der bereits vorhandenen Bebauung an der Saarstraße (im Norden), der Römerstraße (im Osten), der Robert-Koch-Straße (im Süden) und vom Lindenplatz (im Westen) umschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,32 ha (ca. 3.215 m²).

Planerische Rahmenbedingungen

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet ASB – Allgemeiner Siedlungsbereich dar.

Landschaftsplan

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II „Baesweiler-Alsdorf-Merkstein“ der Städteregion Aachen.

Flächennutzungsplan

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 371 – Saarstraße stellt der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2004 „Grünflächen mit Zweckbestimmung Spielplatz“ dar. Die FNP-Darstellung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege einer Berichtigung entsprechend als „Wohnbaufläche“ anzupassen.

Bebauungsplan

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Anlass und Ziel der Planung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf hat sich bereits in seiner Sitzung am 15.12.2009 mit der Möglichkeit der Entwidmung von öffentlichen Spielflächen, unter anderem auch der öffentlichen Spielfläche an der Ecke Saarstraße/Römerstraße in Alsdorf-Mitte, befasst. Voraussetzung für etwaige Entwidmungen bestehender Spielplätze war jedoch die Fertigstellung des geplanten „Spiel- und Treffplatzes ANNA“, in unmittelbarer Nähe zum hiesigen Spielplatzgelände.

Mit Datum vom 19.07.2018 hat der „Spiel- und Treffplatz ANNA“ seine Nutzung offiziell aufgenommen. Seither dient dieser als zentraler Treff- und Begegnungsort im Stadtteil Alsdorf-Mitte und bietet für Kinder, Eltern und Bewohner aller Altersgruppen vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten an. Aufgrund seiner zentralen Funktion für das gesamte Quartier Alsdorf-Mitte ist der Spielplatz Ecke Saarstraße/Römerstraße obsolet geworden, so dass dieser mit Beschluss vom 12.09.2017 (VL 2017/0347/A51.1) durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf entwidmet wurde.

Die ehemalige Spielplatzfläche an der Römerstraße stellt sich derzeitig als Brachfläche im Innenbereich dar. Daher soll im Sinne eines Flächenrecyclings die Fläche einer neuen städtebaulichen Ordnung zugeführt werden. Ziel des Bebauungsplans Nr. 371 – Saarstraße ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine innenliegende Nachverdichtung mit Wohnbebauung zur Deckung des vorhandenen und zukünftigen Bedarfes an Wohnflächen im Stadtteil Alsdorf-Mitte.

Inhalt des Bebauungsplanentwurfes

Die geplante Bebauung mit sechs freistehenden Einzelhäusern auf ca. 400 - 465 m² großen Grundstücken ergänzt die Umgebung mit der Art der Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet - WA“. Aufgrund der inneren Lage werden die Festsetzungen dahingehend getroffen, dass eine der Nachverdichtung entsprechende maßvolle Höhenentwicklung eingehalten wird. Somit fügt sich die Planung in die städtebauliche Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung des Plangebietes ist zwischen den Grundstücken Römerstraße 7 und Römerstraße 9 im Osten über eine Mischverkehrsfläche mit Wendemöglichkeit geplant.

Darstellung der Rechtslage

Grundlage des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 371 – Saarstraße ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

Der Bebauungsplan Nr. 371 – Saarstraße wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dieses Aufstellungsverfahren ist zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung vorgesehen. Formale Voraussetzung hierfür ist gemäß § 13a BauGB, dass innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird, von insgesamt

-weniger als 20.000 m², wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder

-20.000 m² und nicht mehr als 70.000 m², wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung die Einschätzung erlangt wurde, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

Die Gesamtfläche des durch den Bebauungsplan Nr. 371 – Saarstraße überplanten Bereiches beträgt ca. 3.215 m². Die maximal zulässige Grundfläche liegt somit unter der im § 13a BauGB geforderten zulässigen Grundfläche von 20.000 m². Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Natura 2000 – Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist demnach zulässig.

Im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB sowie, bei einer zulässigen Grundfläche von unter 20.000 m², der Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe gemäß § 1a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf

a) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 371 – Saarstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b) billigt den städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 371 – Saarstraße (Anlage 2).

c) beschließt die Durchführung einer informellen Bürgerinformation zum Bebauungsplan Nr. 371 – Saarstraße .

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Im Hauptausschuss am 17.09.2019 steht der Abschluss eines Treuhändervertrages mit der Alsdorfer Bauland GmbH hinsichtlich der hier in Rede stehenden Flächenentwicklung zur Beschlussfassung (VL 2019/345/A80). Sofern ein entsprechender Beschluss gefasst ist, trägt die Alsdorfer Bauland sowohl die Planungs- als auch die erforderlichen gutachterlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 371 – Saarstraße anfallen. Dessen ungeachtet entstehen der Stadt Alsdorf Personalkosten im Rahmen der Projektsteuerung des Bebauungsplanverfahrens.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 371 – Saarstraße werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sechs freistehenden Einzelhäusern/Einfamilienhäuser geschaffen, dass der Ansiedlung von (jungen) Familien in Alsdorf-Mitte dient. Der entwidmete Spielplatz, der sich gegenwärtig als innenliegende Brachfläche darstellt, wird in die künftige Siedlungsentwicklung integriert und trägt im Sinne einer sparsamen Neuinanspruchnahme von Flächen zur Deckung des vorhandenen und zukünftigen Bedarfes an Wohnflächen im Stadtteil Alsdorf-Mitte positiv bei (Flächenrecycling).

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 371 – Saarstraße ist aktuell ein entwidmeter Spielplatz, welcher sich in der Örtlichkeit als brachliegende Wiesenfläche darstellt. Da die Änderung des Planungsrechtes durch eine Bebauungsplanaufstellung nach § 13a BauGB erfolgt, sind die Erstellung eines Umweltberichtes sowie ökologischer Ausgleich nicht erforderlich.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 371

Anlage 2 – Städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 371

Gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Saarstraße
  • Römerstraße
  • Lindenplatz
  • Robert-Koch-Straße

Beratungsfolge

Donnerstag, 26. September 2019AfS//31. 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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