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Sachstand DigitalPakt Schule NRW - Vorstellung des Förderprogrammes


Letzte Beratung
Dienstag, 03. März 2020 (öffentlich)
Federführend
A 40 Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6217

Darstellung der Sachlage- und Rechtslage:

Aufgrund der zwischen zwischen der Bundesrepublikt Deutschland und u.a. dem Land NRW

im Mai 2019 abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung und des im September 2019 verabschiedeten Runderlasses des Ministeriums für Schulen und Bildung RL „DigitalPakt NRW“ gewährt das Land NRW Zuwendungen zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Ziel ist gemäß Erlass „die trägerneutrale Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen sowie der Optimierung vorhandener Strukturen.

Mit den hier in Rede stehenden Fördermitteln können Investitionen in die IT-Infrastruktur der Schulen in städtischer Trägerschaft getätigt werden. Die Zuwendung erfogt in Form einer Projektförderung. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Förderrichtlinie ist zunächst bis 31.12.2025 befristet.

Förderfähig ist/sind

- die digtiale IT-Infrastruktur. D.h. der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände, schulisches WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte für den Schulbetrieb/Unterricht.

- digitale Arbeitsgeräte wie z.B. 3D Drucker oder Dokumentenkameras, elektronische Mikroskope, die im technisch-naturwissenschaftlichen Unterricht eingesetzt werden können.

- schulgebundene mobile Endgeräte, d.h. Laptops, Notebooks oder Tablets. Hierzu ist festzustellen, dass die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen im Rahmen des Förderprgrammes entweder nur 20% des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildende Schulen eines Schulträgers oder 25.000,00 € je allgemeinbildende Schule eines Schulträgers oder beides nicht überschreiten.

Die Förderung der o.a. Maßnahmen erfordert die Erstellung eines Medienkonzeptes durch die Schule. Im Bereich des Schulträgers Stadt Alsdorf wurde bis zum 31.01.2020 von allen Schulen dieses Konzept vorgelegt. Diese wurden an das Euregionale Medienzentrum in Aachen weitergeleitet. Dort werden die Konzepte durch Medienberater, die auch während der Erstellung des Konzeptes den Schulen mit Anregungen und Beratungen zur Seite stehen, auf Vollständigkeit und Palusibilität gesichtet. Hierbei wird berücksichtigt:

Die Unterrichtsentwicklung (UE): Welche Medien sollen zur Entwicklung von Lern- und Medienkompetenz in welchen Klassen und Fächern genutzt werden, gerne in Verbindung mit dem Medienpass NRW.

Der Ausstattungsbedarf (AB): Welche Software, technischen Geräte, Internetanbindung wird benötigt, um die angestrebten Unterrichtsziele zu erreichen?

Fortbildungsplanung (FP): Welche Qualifizierung benötigen die Lehrkräfte zur Integration von Medien in ihrem Fachunterricht?

Im Anschluss ist aufbauend auf das Medienkonzept durch die Schule gemeinsam mit dem Schulträger ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept zu erarbeiten. Durch dieses Konzept werden alle für die im Rahmen der Antragstellung der Fördermittel aus dem RL DigitalPakt NRW relevanten Aspekte in den Fördergegenständen erfasst.

Schulgebundene mobile Endgeräte werden nur unter der Voraussetzung gefördert, dass die IT-Grundstruktur vorliegt oder beantragt ist und die Notwendigkeit im tecnisch-pädagogischen Einsatzkonzept dargestellt ist. Die Erstellung dieser Konzepte ist bis Ende April 2020 geplant.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Förderprogramm DigitalPakt Schule NRW zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die fristgerechte Beantragung der Fördermittel zu schaffen.

Über den weiteren Fortlauf des Verfahrens ist der Ausschuss regelmäßig zu informieren.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Finanzierung des DigitalPaktes erfolgt aus dem Digitalinfrastrukturfonds des Bundes, wobei für das Land NRW insgesamt Fördermittel in Höhe von 1.054.338.000,00 € zur Verfügung stehen.

Zur Umsetzung des DigitalPaktes steht für die Stadt Alsdorf ein Schulträgerbudget – welches zu 75% nach Schülerdaten der amtlichen Schulstatiskitk 2018/2019 und zu 25 % nach dem Anteil der erhaltenen Schlüsselzuweisungen gem. Gemeindefinanzierungsgesetz (Durchschnitt über vier Jahre) errechnet wird - in Höhe von 2.129.569,00 € bereit. Dies entspricht 90% der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Eigenanteil von 10% des Gesamtinvestitionsvolumens ist vom Schulträger aufzubringen und kann auch aus nicht verausgabten Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ sowie aus der Schulpauschale/Bildungspauschale finanziert werden.

Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sind nur möglich für bis zum 31.12.2021 eingereichte Anträge.

Die Bindung an das Schulträgerbudget entfällt ab dem 01.01.2022. Anträge, die nach dieser Zeit gestellt werden, können im Rahmen entsprechend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bewilligt werden.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit dem DigitalPakt Schule wird die Kommune bei Investitionenen in die digtiale Infrastruktur bei den Schulen unterstützt. Hierdurch wird der Aufbau und Ausbau einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik möglich.

 

 

Anlage/n:

./.

Gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Gez. Schmidt

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 03. März 2020ASSK/WP 17/24. 20. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Tagesordnung