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Bebauungsplan Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz -
a) Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
b) Billigung des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes


Letzte Beratung
Donnerstag, 22. April 2021 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6800

Darstellung der Sachlage:

Die Stadt Alsdorf beabsichtigt in Kooperation mit der Alsdorfer Bauland GmbH ein Wohngebiet im Stadtteil Alsdorf-Blumenrath zu errichten, bestehend aus Einfamilien-, Doppel- sowie Mehrfamilienhäusern auf der Fläche des ehemaligen Hertha Sportplatzes an der Blumenrather Straße sowie der im Norden angrenzenden, zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche an der verlängerten Straßburger Straße.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - (Anlage 1) befindet sich am nordwestlich Rand des Stadtteils Alsdorf - Blumenrath. Das Gebiet grenzt im Westen und Norden an den offenen Landschaftsraum, wird im Osten durch die auslaufende Bebauung der Straßburger Straße und im Süden durch die Gärten der Bebauung der Blumenrather Straße begrenzt und umfasst zudem einen Anschluss der Erschließung an die Blumenrather Straße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - umfasst vollständig die Flurstücke Nr. 48, 49, teilweise das Flurstück Nr. 126 der Flur 24, Gemarkung Hoengen, sowie vollständig das Flurstück 839 der Flur 23, Gemarkung Hoengen. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes beträgt im aktualisierten Gebietsumfang ca. 2,9 ha (ca. 28.970 m²).

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 05.05.2020 (VL 2020/0129/A61) wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz - gefasst, der städtebaulich Vorentwurf gebilligt und eine Durchführung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Auf die diesbezügliche ausführliche Vorlage mit den detaillierten Entwurfsinhalten wird verwiesen.

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses lag dem städtebaulichen Entwurf die Grundüberlegung zugrunde, dass der Abschnitt der Straßburger Straße im Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Straße „An der Burgmaar“ bis zur westlichen Plangebietsgrenze sowohl innerhalb des Plangebietes als auch außerhalb des Plangebietes entsprechend der Ausbaustandards der Stadt Alsdorf erstmalig hergestellt wird. Da die bisherigen Außenbereichsparzellen, zum Plangebiet hin an einem lediglich ca. 5,0 m breiten Weg liegen, ist für einen adäquaten Ausbau und die entsprechende Herstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Baugesetzbuches eine Verbreiterung für eine öffentliche Verkehrsfläche erforderlich. Diesbezügliche Bemühungen des A 80 Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zum Eigentumserwerb waren bislang nicht erfolgreich, so dass die erforderlichen Flächenr die Erschließung ab der Kreuzung „An der Burgmaar“ diesseitig nicht verfügbar sind und die Baumaßnahmen in diesem Bereich verschoben werden muss. Insofern ist eine Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches vorgesehen, um die Erschließung der verfügbaren Flächen unabhängig von v. g. Sachverhalt über die neu herzustellende Erschließung innerhalb des Plangebietes Nr. 355 zu gewährleisten.

Der Straßenquerschnitt von 13,5 m innerhalb des Plangebietes bleit zunächst bestehen, um zusätzliche Möglichkeiten zur Unterbringung des ruhenden Verkehres an den Mehrfamilienhäusern zu schaffen. An der östlichen Plangebietsgrenze wird an der Straßburger Straße eine Wendemöglichkeit geschaffen, damit für Ziel- und Quellverkehre zu den Mehrfamilienhäusern geordnete Wendemöglichkeiten geschaffen werden und sodann wieder über die Planstraße abfließen können. Die detaillierte Abstimmung über die Ausgestaltung der Wendemöglichkeit erfolgt im weiteren Verfahren mit dem zuständigen Amt 65 Bauamt. Ferner erfolgte eine geringfügige Optimierung der Baukörper der Mehrfamilienhäuser entlang der Verlängerung der Straßburger Straße, so dass diese im rückwärtigen Bereich mehr Freiflächen und somit eine bessere Aufenthaltsqualität für die zukünftigen Bewohner geschaffen wird.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz

Das Plangebiet umfasst unter anderem die Fläche des Sportplatzes Alsdorf - Blumenrath an der Blumenrather Straße, welche in der Vergangenheit durch die Vereine SV Hertha Mariadorf 1932 e.V. und SV Union Mariadorf - Hoengen 1916 e.V. genutzt wurde. Der Rasensportplatz und das Vereinsheim an der Blumenrather Straße wurden zum 30.06.2016 aus der sportlichen Nutzung entlassen (Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur VL 2015/0467/3.4).

Gemäß Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Alsdorf 2015-2020 wird an der Nutzung der Fläche als Sportplatz nicht festgehalten. Durch die Optimierung der Schulsportanlagen, u.a. den Neubau eines Sportplatzes am Energeticon, die Anlagenertüchtigung in Kunstrasen in Mariadorf etc., wird der Bedarf an Sportflächen für Schulen und Vereine im Stadtgebiet zukünftig optimiert abgedeckt. Die ehemalige Sportplatzfläche im Plangebiet kann insofern einer neuen Nutzung im Sinne eines Flächenrecyclings zugeführt werden. Aufgrund der Nähe zum Euregiobahn-Haltepunkt sowie vorhandener Nahversorgungs- und sozialer Infrastruktur wird hier als städtebauliches Ziel die Arrondierung der vorhandenen Siedlungsstruktur mit unterschiedlichen, zeitgemäßen Wohnformen in attraktiver Lage verfolgt.

Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplanes sollen durch den Bebauungsplan Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen werden. Durch eine Wohngebietsausweisung am nordwestlichen Rand der Ortslage Blumenrath wird einer Überalterung der Siedlung entgegengewirkt und eine optimierte Auslastung der örtlichen Infrastruktur verfolgt. Dazu sollen innerhalb des Plangebietes unterschiedliche Wohnangebote in Form von Einfamilien-, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden.

Inhalt des städtebaulichen Entwurfes:

Das Plangebiet soll in Anlehnung an die bestehende Baustruktur in Alsdorf - Blumenrath zu einem hochwertigen Wohnquartier mit freistehenden Einfamilien-, Doppelhäusern und Mehrfamlienhäusern in offener Bauweise entwickelt werden (Anlage 2).

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt im Süden von der Blumenrather Straße ausgehend über eine unbebaute Parzelle zwischen den Hausnummern 148 und 150. Mittig in dieser Parzelle liegen 2 Ferngasleitungen und ein Begleitkabel der Firma Thyssengas GmbH, die weiter in nordwestlicher Richtung verlaufen und mit entsprechenden Schutzstreifen nicht mit Gebäuden überbaut werden dürfen. Über diesem Leitungstrassenverlauf erfolgt daher die Haupterschließung des Plangebietes, die entsprechend der Straßenausbaustandards des Bauamtes der Stadt Alsdorf mit einer 13,50 m breiten öffentlichen Verkehrsfläche vorgesehen ist. Mit dem Ausbau im Separationsprinzip mit adäquaten Flächen für Parkstände etc., soll hier auch die Option gewahrt bleiben, mögliche künftige Wohnflächenarrondierungen nördlich von Blumenrath (perspektivisch in der Neuaufstellung des Regionalplans) anzubinden.

Abgehend von der o.g. Haupterschließung sieht das städtebauliche Konzept die Entwicklung überschaubarer Nachbarschaften durch die Anlage von 4 Stichstraßen mit einem geringeren Straßenquerschnitt und darum gruppierter Wohnbebauung in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern vor. Die Stichstraßen werden als Mischverkehrsflächen mit platzartigen Aufweitungen zur Wendemöglichkeit vorgesehen. Zudem wird dadurch auch eine abschnittsweise Realisierung des geplanten Baugebietes ermöglicht.

Daneben erfolgt eine weitere Stichstraße, die ebenso mit einer Verkehrsflächendimensionierung von 13,50 m als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden soll. Auch hier ist innerhalb der Ausführungsplanung eine Wendemöglichkeit vorgesehen. Entlang dieser Stichstraße soll eine Bebauung von Mehrfamilienhäusern entstehen. Die großgige Verkehrsfläche dient der Möglichkeit zur Unterbringung einer Vielzahl von öffentlichen Stellplätzen, die gerade im Bereich der Mehrfamilienhausbebauung zur Entlastung des ruhenden Verkehrs beitragen sollen. Weiterhin gibt dieser Straßenquerschnitt die Möglichkeit einer späteren adäquaten Verknüpfung an das vorhandene Straßennetz der Straßburger Straße.

Als Planungsgrundlage für das Bebauungsplanverfahren wurde bereits im Vorfeld ein Hydrogelogisches Gutachten zur Bewertung der Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser (Dipl. Geologe Raimund Noppeney, 08. März 2019) in Auftrag gegeben. Gemäß diesem Gutachten ist eine Versickerung des geplanten Baugebietes über ein zentrales Versickerungsbecken vorgesehen, da die versickerungsfähige Bodenschicht erst in ca. 4,0 m unter Geländeoberkante ansteht und nach den Maßgaben der Unteren Wasserbehörde der Städteregion Aachen dezentrale Versickerungsanlagen als technisch zu aufwändig und nicht zulassungsfähig beurteilt werden. Diesbezüglich sind bereits weitere entwässerungstechnische Voruntersuchungen des externen Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH sowie Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen erfolgt, um u.a. auch die voraussichtlichen Dimensionen des benötigten Versickerungsbeckens zu bestimmen. Dieses wurde aufgrund der Topografie des Geländes, welches nach Norden zum offenen Landschaftsraum abfällt, bereits am nordwestlichen Rand des Plangebietes berücksichtigt.

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage des Bebauungsplans Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a) beschließt die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b) billigt den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf (Anlage 2).

c) bestätigt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 05.05.2020 (VL 2020/0129/A61).

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Mit der Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - entstehen der Stadt Alsdorf Personalkosten. Der Investor trägt die Planungs- bzw. Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans anfallen. Mit dem hiesigen Nachnutzungskonzept kann die ehemalige Sportplatzfläche im Sinne des Flächenrecyclings wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Sportplatzgelände und darüber hinaus im Ortsteil Blumenrath ermöglicht werden, um neues Baurecht für hochwertigen Wohnraum in attraktiver Lage zu schaffen. Damit besteht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des demographischen Wandels zur nachhaltigen Ausnutzung bereits vorhandener Infrastrukturen, für alle Generationen in integrierter Lage Wohnraum zu schaffen und den Bedürfnissen der Alsdorfer Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die aufgegebene Sportplatzfläche im Plangebiet kann mit dem hiesigen Konzept einer neuen Nutzung im Sinne eines Flächenrecyclings zugeführt werden. Dies entspricht dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung und den planerischen Zielvorstellungen zur künftigen Siedlungsflächenentwicklung im Einzugsbereich von SPNV-Infrastruktur.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz wurde durch das Büro Schöke Landschaftsarchitekten der Umweltbericht vom August 2020 (Entwurfsstand) sowie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag vom August 2020 (Entwurfsstand) erarbeitet, welcher auch eine Artenschutzvorprüfung (Entwurfsstand) umfasst und Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz ist.

In dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz der planungsbedingte Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und der entsprechend erforderliche ökologische Ausgleich berechnet. In dieser Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit an ökologischer Wertigkeit von gerundet 40.896 Punkten /ökologischen Werteinheiten für die planungsbedingte Beeinträchtigung von Natur und Landschaft.

Als Kompensationsmaßnahme stehen drei Flurstücke jeweils mit Teilflächen aus dem Ausgleichsflächenpool der Stadt Alsdorf zur Verfügung (Gemarkung Alsdorf, Flur 29, Flurstücke 4, 5, und 9 „Mariapark“). Auf den Flurstücken 4 und 5 wird sowohl eine Kompensation für den Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz (ca. 45% der Fläche) als auch für den Bebauungsplan Nr. 293 Am Hüttchensweg (ca. 55% der Fläche) realisiert werden. Die darüber hinaus erforderliche Kompensation wird auf dem Flurstück 9 ausgeglichen.

Mit einer ökologischen Aufwertung der dortigen Ackerflächen können die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltens in räumlicher Nähe - noch nicht mal 1 km entfernt im gleichen Naturraum ausgeglichen werden. Durch die Anlage von extensiven artenreichen Grünland sowie Planzungen standortheimischer Stäucher und Laubbäume ausgeglichen werden.

Der genannte ökologische Ausgleich wird im weiteren Verfahren mit konkretem Flächenbezug im Bebauungsplan Nr. 355 Am alten Hertha Sportplatz festgesetzt.

Außerdem wurden vorliegend im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha Sportplatz - die artenschutzrechtlichen Belange auf Grundlage der §§ 7 und 44 BNatSchG und entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Artenschutz NRW bzw. der Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei baurechtlichen Zulassung von Vorhaben geprüft. Auf der Grundlage vorhandener Informationen über potentiell und tatsächlich vorkommender geschützter Arten sowie dem Habitatpotential der kartierten Lebensraumtypen konnte festgestellt werden, dass unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung) sowie aufgrund bestehender Ausweichhabitate unter Erhalt der ökologischen Funktion dieses Ortsrandbereiches im Übergang zur freien Feldflur nicht mit Verstößen gegen die artenschutzrechlichen Verbote zu rechnen ist.

Die der Artenschutzvorprüfung (ASP) Stufe I genannte zur Vermeidung des Verlustes von Individuen oder der unmittelbaren Beschädigung / Vernichtung von Nestern und Eiern brütender Vögel ist die Baufeldräumung vorsorglich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender europäischer Vogelarten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorzusehen.

Es wird kein Erfordernis gesehen, in die weitergehende Artenschutzprüfung der Stufe II einzutreten.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Abgrenzung des Plangebietes zum Bebauungsplan Nr. 355

Anlage 2Städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 355

gez. Lo Cicero - Marenberg

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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