7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum
2022 - 2027
- Letzte Beratung
- Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
- Federführend
- A 66 Eigenbetrieb Technische Dienste
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6917
Darstellung der Sachlage:
Der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf nimmt die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Alsdorf nach Vorgabe der gesetzlichen Vorschriften wahr.
Nach § 47 und § 53 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden, die zur Abwasser-beseitigung verpflichtet sind, das Abwasserbeseitigungskonzept im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Alsdorf für den Zeitraum 2022 bis 2027 ist somit in 2021 der Oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legt die Stadt Alsdorf der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vor.
Als Leitfaden für die allgemeinen Inhalte, Form, Umfang und den zeitlichen Verlauf der Fortschreibung des vorliegenden Konzeptes dient die per Runderlass durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2008 eingeführte „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“.
Gemäß der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ enthält die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungs-konzeptes Angaben über die Niederschlagswasserbeseitigung (2. Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes.
Die 7. Fortschreibung basiert auf den bisherigen Abwasserbeseitigungskonzepten und berücksichtigt alle zwischenzeitlichen Entwicklungen durch
- Gesetzesänderungen
- laufende wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
- Nachweise der Mischwasserbehandlungen im Einzugsgebiet der jeweiligen Kläranlage
- städtebauliche Planungen
- Kanalzustandserfassung
- Erkenntnisse aus den Generalentwässerungsplänen für Teileinzugsgebiete.
Angaben über durchgeführte Maßnahmen aus der 6. Fortschreibung des ABK
Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Broichtal
Zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigung hat der Eigenbetrieb Technische Dienste für Maßnahmen aus der 6. Fortschreibung des ABK im Zeitraum von 2016 bis 2021 im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Broichtal Mittel in Höhe von 3.900.000 Euro verausgabt. Im Wesentlichen handelt es sich um die Kanalsanierungsmaßnahme in Alsdorf Busch, die Kanalneuverlegung in der Theodor-Seipp-Straße sowie Neuerschließungsmaßnahmen.
Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Bettendorf
Im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Bettendorf wurden im gleichen Zeitraum Mittel in Höhe von 3.100.000 Euro verausgabt. Die Maßnahmen setzen sich zusammen aus
den Kanalsanierungen in der Feldstraße, dem Mühlenweg und der Bergstraße sowie Neuerschließungen.
Teileinzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Würselen-Euchen (Blumenrath und Broicher Siedlung)
Im Teileinzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Würselen-Euchen wurde die Neuerschließung an der Pestalozzistraße durch einen Investor umgesetzt. Dies hatte keine Auswirkungen auf den Investitionsplan.
Angaben über notwendige Maßnahmen für die 7. Fortschreibung des ABK
In der 7. Fortschreibung des ABK sind die einzelnen Maßnahmen für die Kanalisation und die Erschließungen für den Zeitraum 2022 - 2027 sowie eine Kostenschätzung für das jeweilige Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage (Anhang 1 zum Erläuterungsbericht) aufgeführt. Insgesamt sind über den Zeitraum 2022 bis 2027 Investitionen in Höhe von ca. 14.725.000 Euro vorgesehen.
2021/2022 4.570.000,00 Euro
2023 2.695.000,00 Euro
2024 2.410.000,00 Euro
2025 2.460.000,00 Euro
2026 1.560.000,00 Euro
2027 1.030.000,00 Euro.
Bei den aufgeführten Erschließungsmaßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um potentielle Entwicklungsflächen aus dem gültigen Flächennutzungsplan, die dementsprechend in den Kanalisationsplanungen und den Berechnungen zur Regenwasserbehandlung enthalten bzw. zu berücksichtigen sind.
Die in der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen für die Jahre 2022 bis 2027 decken sich mit dem Wirtschaftsplan 2021.
Darstellung der Rechtslage:
Die Stadt Alsdorf ist gemäß § 47 und § 53 des Landeswassergesetzes NRW verpflichtet, dass Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss stimmt der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu.
- Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt stimmt der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2022 – 2027 zu und beauftragt die Verwaltung, für die 7. Fortschreibung des ABK das Benehmen mit dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) herzustellen."
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die in der 7. Fortschreibung des ABK aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen sind größtenteils im Wirtschaftsplan 2021 eingestellt.
Die nicht im Wirtschaftsplan 2021 enthaltenen Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplänen der nächsten Jahre eingearbeitet.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Stadt Alsdorf ist gesetzlich verpflichtet (WHG i.V.m. LWG NRW), die im Stadtgebiet anfallenden Abwässer ordnungsgemäß aufzunehmen und schadlos abzuleiten bzw. so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Anlage/n:
Anlage 1: Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Alsdorf 7. Fortschreibung für die Jahre 2022 bis 2027 (Seite 1-21) mit Anhang 1
Anlage 2: Niederschlagswasserbeseitigungskonzept im Rahmen der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Alsdorf (Seite 1-12) mit Anhang 1 bis 3
Anlage 3: Übersichtsplan. Der Übersichtsplan hängt zur Einsichtnahme während der Sitzung des Betriebsausschusses für die Mitglieder des Betriebsausschusses bzw. für die Ratsmitglieder während der Ratssitzung im großen Sitzungssaal aus. Er wird anschließend Bestandteil des jeweiligen Sitzungsprotokolls.
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
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gez. i.V. Erkens |
Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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stellv. Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Feldstraße
- Pestalozzistraße
- Theodor-Seipp-Straße
- Bergstraße
- Mühlenweg
Beratungsfolge
Dienstag, 22. Juni 2021Rat/WP 18/57. 4. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
Dienstag, 08. Juni 2021BETD/WP 18/28. Sitzung des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Technische Dienste
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
- Details
- Tagesordnung