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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW;
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW zur
Sanierung des Sportplatzes in Zopp


Letzte Beratung
Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 60 Bauverwaltungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6878

Darstellung der Sachlage:

s. Anlagen

Darstellung der Rechtslage:

s. Anlagen

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 5 vom 04.05.2021 (Anlage) zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW für das Projekt Sanierung Sportplatz Zopp.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

s. Anlagen

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt-

 

 

Anlagen:

Anlage Dringlichkeitsentscheidung Nr. 5 vom 04.05.2021

gez.

Lo Cicero-Marenberg

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 22. Juni 2021Rat/WP 18/57. 4. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung