Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW;
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW zur
Sanierung des Sportplatzes in Zopp
- Letzte Beratung
- Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
- Federführend
- A 60 Bauverwaltungsamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6878
Darstellung der Sachlage:
s. Anlagen
Darstellung der Rechtslage:
s. Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 5 vom 04.05.2021 (Anlage) zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW für das Projekt Sanierung Sportplatz Zopp.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
s. Anlagen
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt-
Anlagen:
Anlage Dringlichkeitsentscheidung Nr. 5 vom 04.05.2021
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gez. Lo Cicero-Marenberg |
Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 22. Juni 2021Rat/WP 18/57. 4. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
- Details
- Tagesordnung