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Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und
zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule der Primarstufe im
Zuge von COVID-19;
hier: Erlass der hälftigen Beitragserhebung bzw. Aussetzen der
Beitragserhebung


Letzte Beratung
Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 51.1 Jugendamtsverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6924

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde ein bundesweiter Lockdown zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 ausgesprochen.

An alle Eltern wurde appelliert, ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich selber zu betreuen.

r die Kindertagesbetreuung bedeutete dies u. a. eine strikte Gruppentrennung. Um diese Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können, wurde landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche eingeschränkt.

Dies war erforderlich, damit die Gruppen strikt voneinander getrennt betreut werden konnten. Eine Gruppentrennung bedeutete zusätzlich:

- keine Vertretung durch Personal aus anderen Gruppen

- Trennung auch in den Randzeiten, in denen normalerweise Kinder aus unterschiedlichen Gruppen zusammen betreut werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Elternbeiträge für die Monate April und Mai erlassen und für die Monate Juni und Juli um 50 % reduziert. Im Januar 2021 erfolgte ebenfalls eine Betragsbefreiung in voller Höhe. An den hierdurch entstandenen Einnahmeverlusten hat sich das Land mit jeweils 50 % bzw. 25 % beteiligt.

Ab dem 07.06.2021 sind die Kindertageseinrichtungen wieder in den Regelbetrieb zurückgekehrt.

Aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 haben die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt (Anlage 1).

Das seitens des Landes zuvor gemachte Angebot einer Kostenbeteiligung für zwei Monate konnte somit auf drei Monate nachgebessert werden.

Folgende Einigung wurde erzielt:

r Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren.

r die Monate März bis einschl. Mai 2021 übernehmen die Eltern 50 % der Beiträge. Kommunen und Land teilen sich die verbleibenden 50 % jeweils zur Hälfte.

Darüber hinaus wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Eltern die hälftigen Beiträge für die Bereiche der OGS, Kita und Kindertagespflege für den Monat Juni 2021 analog des Informationsschreibens des Ministers Dr. Stamp vom 26.05.2021 an die Eltern (Anlage 2) in dem seinerzeit auch Juni als Erstattungsmonat vorgesehen war, zu erstatten.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Alsdorf, die dem isolierten „Corona-Haushalt“ zugeordnet werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Stadt Alsdorf setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 aus und erlässt für die Monate März 2021 bis Juni 2021 die hälftigen Elternbeiträge auf der Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3 4, 13 und 17 KiBiz,

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz,

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlas des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Stadt Alsdorf verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf folgende Beiträge:

Auf Grundlage der Sollstellungen für die Monate Februar bis Juni 2021 ist mit einem vorläufigen Mindertrag in Höhe von rund 456.710,00 € zu rechnen, der sich auf die drei betroffenen Produkte wie folgt aufteilt:

06-02-01

Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder:

FebruarrzAprilMaiJuni

88.045,00 €44.234,50 €43.897,50 €43.775,50 €43.476,00 €

06-03-02

rderung von Kindern in Tageseinrichtungen

und Tagespflege

FebruarrzAprilMaiJuni

18.060,00 €9.368,50 €9.667,50 €9.540,50 €9.687,50 €

03-02-01

Allgemeine Schulverwaltungsangelegenheiten

OGS

FebruarrzAprilMaiJuni

45.178,50 €22.682,00 €23.029,50 €23.084,50 €22.983,00 €

Das Land NRW erstattet den mit der Aussetzung/Erlass der Beitragserhebung für Februar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % und für die Monate März bis Mai 2021 zu 25 %.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

bekannt

 

 

Anlage/n:

- Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 16.06.2021

- Schreiben des Ministers Dr. Stamp vom 26.05.021

gez.:

Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez.:

Schmidt

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 22. Juni 2021Rat/WP 18/57. 4. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
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Tagesordnung