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Abrechnungsschlüssel für die anteilige Regionsumlage der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 Kämmereiamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6923

Darstellung der Sachlage:

Das Städteregion Aachen-Gesetz ist am 21. Oktober 2009 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ging eine Vielzahl von Aufgaben der Stadt Aachen in die Aufgabenträgerschaft der Städteregion über. Mit dem Aufgabenübergang wurden auch Vermögensübertragungen verbunden.

Gemäß § 2 Absatz 2 des Aachen-Gesetzes wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Finanzierung getroffen, die auf dem Grundsatz beruht, dass es durch die Bildung der Städteregion weder bei der Stadt Aachen noch bei der Städteregion, noch bei den bisherigen kreisangehörigen Kommunen zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen darf (Belastungsneutralität).

Um die Belastungsneutralität zu sichern, wurden aus den Haushalten die entstandenen Verwerfungen ermittelt, die zu einer jährlichen pauschalen Ausgleichsleistung durch die Stadt Aachen von rd. 2,7 Mio. Euro zu Gunsten der Städteregion führten.

In der Praxis konnte schnell festgestellt werden, dass das Ziel der Belastungsneutralität wegen der äerst volatilen Umlagegrundlagen nicht eingehalten werden konnte.

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde daher der Vorschlag unterbereitet, dass eine rechtliche Sicherheit und haushaltsrechtliche Klarheit nur über eine differenzierte und damit abrechenbare Umlage mit der Stadt Aachen erreicht werden kann. Dabei wurde von den Altkreiskommunen die Forderung erhoben, die bisherigen Abrechnungsschlüssel einer Prüfung zu unterziehen und ggf. bisher nicht berücksichtigte Aufgabenfelder erforderlichenfalls zukünftig dabei zu berücksichtigen.

Hierzu wurde die Vereinbarung aus Anlage 1 der angehängten Städteregionsvorlage getroffen.

Zur Vorbereitung der neuen Abrechnungsmodalitäten und zur Überprüfung der bisherigen Abrechnungsschlüssel wurde ein Arbeitskreis bestehend aus allen Kämmerern der regionsangehörigen Kommunen, der Stadt Aachen und der Städteregion gebildet.

Im vergangenen Jahr wurde bereits die Abrechnungssystematik aus der Ziffer 4 überarbeitet und mit der Ratsvorlage 2020/0234/A20 in der Ratssitzung am 25.06.2020 beschlossen.

Die unter Ziffer 3. benannten Arbeiten zur Prüfung und Fortschreibung der Abrechnungsschlüssel, die vereinbarungsgemäß auf Ebene der Finanzverwaltungen von Stadt Aachen und Städteregion erfolgt sind, wurden nunmehr abgeschlossen und sind Gegenstand dieser Vorlage.

Die neuen Abrechnungsschlüssel wurden im Rahmen einer intensiven Prüfung von den Finanzverwaltungen von Städteregion und Stadt Aachen entwickelt bzw. abgestimmt. Diese Prüfung erfolgte unter Einbindung der betroffenen Organisationseinheiten der Städteregion Aachen sowie gezielter Rückabstimmung mit diesen, aber auch mit den Fachbereichen der Stadt Aachen. Für weiter Informationen zur Prüfung sowie die daraus resultierenden Ergebnisse, wird auf die Ausführungen der als Anlage beigefügten Städteregionsvorlage 2021/0336 Seiten 4 bis 10 verwiesen.

Eine Übersicht über die betroffenen Produkte und Fachdienststellen ist der als Anlage 2.1 der Städteregionsvorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

Ergänzend wird mit der Anlage 2.2 der Städteregionsvorlage eine synoptische Darstellung der bisherigen und jetzt fortentwickelten sowie der neu aufgenommenen Abrechnungsschlüssel vorgelegt und zum Beschluss empfohlen

Anhand der bisher vorliegenden Jahresabschlüsse wurden für die Jahre 2017 2019 folgende finanzielle Auswirkungen aus den neuen Abrechnungsschlüsseln nach Anlage 2.2 ermittelt:

Darstellung der Rechtslage:

Entfällt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt den zwischen den Finanzverwaltungen der Stadt Aachen und Städteregion Aachen abgestimmten und fortgeschriebenen Abrechnungsschlüsseln, für die Berechnung der anteiligen Regionsumlage der Stadt Aachen rückwirkend ab dem 01.01.2017 sowie die zugehörigen Regelungen zu deren Abwicklung gemäß den beiliegenden Anlagen, zu.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Bei Planung der differenzierten Regionsumlage der Stadt Aachen für die Jahre 2021 ff. wurden bereits vorsorglich und weitgehend die neuen Abrechnungsschlüssel berücksichtigt. Erhebliche Mehrbelastungen oder Verbesserungen sind hieraus im Rahmen der künftigen Jahresabrechnungen folglich nicht zu erwarten.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage:

Ratsvorlage der Städteregion Aachen

gez. Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 22. Juni 2021Rat/WP 18/57. 4. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung