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Anfragen und Mitteilungen


Letzte Beratung
Mittwoch, 23. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 12 Amt für Rat und Verfassung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6874

Darstellung der Sachlage:

§ 16 der Geschäftsordnung - Fragerecht der Ratsmitglieder

(1) Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, Anfragen in Angelegenheiten der Stadt an den rgermeister zu richten. Entsprechende Anträge sind knapp und sachlich zu formulieren und mindestens fünf Tage vor der Anfrage in der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.

(2) In außergewöhnlich dringenden Fällen ist jedes Ratsmitglied darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

(3) Die Antwort soll mündlich gegeben werden. Ist dies aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich, so kann diese in Ausnahmefällen mit der Sitzungsniederschrift zugestellt oder in der nächsten Ratssitzung erteilt werden.

(4) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn

a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,

b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde,

c)die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

(5)Jeder Fragesteller und jede Fraktion ist berechtigt, höchstens zwei weitere Wortbeiträge zu jeder Anfrage zu leisten. Eine Aussprache findet nicht statt.

Gemäß § 24 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 23. Juni 2021AfS/WP 18/47. 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung