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Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Techn. Dienste der Stadt Alsdorf
- Beratung und Beschlussfassung -
hier:
a) Jahresabschluss zum [31.12.2020](si010.asp?YY=2020&MM=12&DD=31
"Sitzungskalender 12/2020 anzeigen" )
b) Ergebnisverwendung 2020 und
c) Empfehlungsbeschluss zur Entlastung des Betriebsausschusses


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 66 Eigenbetrieb Technische Dienste
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6926

Darstellung der Sachlage:

Im Rahmen der Änderung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) durch Gesetz vom 16. November 2004 wurde in § 5 Absatz 5 EigVO NRW die Zuständigkeit für die Entlastung der Betriebsleitung neu geregelt und seit 2005 auf den Betriebsausschuss übertragen.

Nach § 21 (Jahresabschluss) der EigVO NRW ist am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz (§ 22 EigVO NRW), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 23 EigVO NRW) und dem Anhang (§ 24 EigVO NRW) besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften sowie die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NRW nichts Anderes ergibt.

Daneben ist gemäß § 25 EigVO NRW gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht entsprechend den Vorschriften des § 289 des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und nach erfolgter Prüfung gemäß § 106 GO NRW dem Betriebsausschuss vorzulegen.

Entsprechend der Neuerung in § 4 Buchstabe c) EigVO NRW entscheidet der Rat der Gemeinde seit dem Wirtschaftsjahr 2005 auch über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Der Jahresabschluss 2020 wurde durch die NS+P Dr. Neumann und Partner mbB, Aachen geprüft.

Bestandteile der dem Betriebsausschuss mit der heutigen Sitzungsvorlage vorgelegten Dokumente sind

a) der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf

- Bilanz zum 31. Dezember 2020 (Anlage1)

- Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 (Anlage 2)

- Anhang zum 31. Dezember 2020 (Anlage 3)

b) Lagebericht zum 31. Dezember 2020 der Betriebsleitung (Anlage 4)

c) der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der NS+P

Dr. Neumann und Partner mbB, Aachen (Anlage 5)

Gemäß § 4 Buchstabe c) EigVO NRW entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses.

Nach § 106 Abs. 2 GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne (GPA NRW) bedient sich zur Durchführung der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft.

Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen.

Der Betriebsausschuss beschloss am 24.04.2020 die NS+P Dr. Neumann und Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2020 zu beauftragen.

Mit Verfügung vom 26.06.2020 stimmte die Gemeindeprüfungsanstalt NRW dem Beschluss des Betriebsausschusses bzw. dem entsprechenden Antrag, die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft NS+P - Dr. Neumann und Partner mbB zu beauftragen, den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht der Betriebsleitung zu prüfen, zu.

Darstellung der Rechtslage:

Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. für den Lagebericht der Betriebsleitung sind die §§ 21, 25 und 26 Abs. 1 EigVO NRW. Grundlage für die Prüfung der Jahresrechnung ist § 106 GO NRW.

Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses erhielt die NS+P, Dr. Neumann und Partner mbB, Aachen, den Auftrag zur Pfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf.

Rechtsgrundlagen der Prüfung waren

  1. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch

Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2011,

  1. Die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004,

  1. Die Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung

bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09. März 1981 bzw. dem Handelsgesetzbuch (HGB) vom 10. Mai 1897.

Ferner hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Prüfung die im Fachgutachten 1/1988 des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie die Prüfungsstandards (PS) des IDW beachtet.

Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) zu erstrecken.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2020 zu entlasten.

  1. Der Betriebsausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

  1. Der Rat der Stadt beschließt:

a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 festzustellen,

b) den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 1.555.063,93 auf neue Rechnung

vorzutragen,

c) die Entlastung des Betriebsausschusses für das Wirtschaftsjahr 2020

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2020 des Eigenbetriebes Techn. Dienste schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 1.555.063,93 ab.

Der Jahresüberschuss 2020 i. H. v. 1.555.063,93 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt -

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Bilanz 2020

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2020

Anlage 3: Anhang 2020

Anlage 4: Lagebericht 2020

Anlage 5: Bestätigungsvermerk 2020

gez. Lo Cicero-Marenberg

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

gez. Spaltner

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

gez. Erkens

stellv. Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. September 2021Rat/WP 18/58. 5. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 26. August 2021BETD/WP 18/26. 3. Sitzung des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Technische Dienste

Art
Vorberatung
Ausschuß
Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
Details
Tagesordnung