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a) Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den
Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache im Verbund zwischen den
Städten Herzogenrath und Alsdorf zum
[31.07.2022](si010.asp?YY=2022&MM=07&DD=31 "Sitzungskalender 07/2022 anzeigen"
)
b) Errichtung einer Förderschule gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG)


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 40 Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6979

Darstellung der Sachlage:

lm Zuge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde seinerzeit zwischen der Stadt Herzogenrath und der Stadt Alsdorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache im Verbund geschlossen, die zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft trat (siehe Anlage 1).

Ziel der Vereinbarung war es, dass die rderschulen in beiden Kommunen erhalten bleiben sollten und somit Schüler und Schülerinnen (SuS) mit entsprechendemrderbedarf ortsnah weiter beschult werden konnten.

r den Betrieb einer Förderschule galt damals die Mindestschülerzahl von 144.

Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage für den Betrieb der Förderschulen jedoch geändert. Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenV0) - zuletzt gndert durch Verordnung vom 18.12.2018 - hat die Mindestgrößen dahingehend angepasst, dass nunmehr wieder in beiden Kommunen eigenständige rderschulen betrieben werden können.

Derzeit sieht die Verordnung zur selbständigen Führung einer Förderschule im Verbund vor, dass dies über 112 SuS verfügen muss (84 SuS in Sekundarstufe I / 28 SuS in der Primarstufe).

Lt. amtlicher Schulstatistik 2020 (Stand 31. Oktober 2020) beschult die Käthe-Kollwitz-Schule am Standort Herzogenrath 181 SuS (146 SuS in der Sekundarstufe I, 35 SuS in der Primarstufe) und am rderschulstandort Alsdorf 126 SuS (98 SuS in der Sekundarstufe 1 / 28 SuS in der Primarstufe).

Aufgrund der nunmehr neuen rechtlichen Situation und Erfahrungen in den letzten Schuljahren im Betrieb einer Förderschule im Verbund an zwei Standorten ist die Schulleitung der Käthe-Kollwitz-Schule sowohl an die Stadt Herzogenrath als auch an die Stadt Alsdorf herangetreten und hat darum gebeten, die im Jahr 2015 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 1) zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen und den Förderschulstandort in Alsdorf wieder als selbstständige Schule zu führen.

Es wurden seitens der Schulleitung pädagogische als auch organisatorische Gründe für die Trennung nachvollziehbar dargelegt. So wurden u. a. die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen an den beiden Schulstandorten in Bezug auf die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten pädagogischer Ansätze, der Gebäudeinfrastruktur etc., angeführt, die in der Zuständigkeit zweier Schulträger begründet liegen. Zum anderen wurden auch organisatorische Schwierigkeiten vorgetragen, die im Alltag aufgrund der Zuständigkeit einer Schulleitung für zwei räumlich voneinander getrennte Standorte auftreten und hier einen Mehraufwand bezüglich der Koordination und Verwaltung darstellen.

Nach nunmehr fünf Jahren zeigt sich, dass es schwierig ist, die an beiden Standorten gültigen Standards zu vereinheitlichen.

Die Stadt Herzogenrath ist mit Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport vom 22.06.2021 bzw. mit Ratsbeschluss vom 29.06.2021 dem Antrag der Schule (Beschluss der Schulkonferenz vom 27.05.2021) gefolgt.

Ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass dort das Anliegen der Schulleitung der Käthe-Kollwitz-Schule als nachvollziehbar und in der Umsetzung als unproblematisch erachtet wird, unter der Voraussetzung, dass die beiden betroffenen Schulträger sich einig sind.

Auch der zuständige Schulrat hat ein positives Votum für die beabsichtigte Trennung abgegeben.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dem Antrag der Schule stattzugeben und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 2015 mit der Stadt Herzogenrath aufzuheben und den Antrag auf (Wieder-)Errichtung einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache im Verbund bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

Darstellung der Rechtslage:

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des SchulG vom 15.02.2005 sowie der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Mindestgrößenverordnung) in den derzeit geltenden Fassungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache im Verbund zwischen den Städten Herzogenrath und Alsdorf wird im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des 31.07.2022 aufgehoben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte „Vereinbarung zur Aufhebung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ zeitnah mit der Stadt Herzogenrath abzuschließen und diese im Anschluss der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gem. § 81 Abs. 3 SchulG und zur öffentlichen Bekanntmachung zuzuleiten.

3. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf (Wieder-)Errichtung einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache am Standort Elisabethstraße 24, Alsdorf, in städtischer Trägerschaft ab 01.08.2022 nach den Bestimmungen des SchulG bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Kosten für die Durchführung des geordneten Schulbetriebs nach § 79 SchulG wurden auch in der Vergangenheit durch die Stadt Alsdorf geleistet (§ 4 der Anlage 1).

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Ergibt sich aus dem Sachverhalt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 -Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Herzogenrath und Alsdorf vom 15.06.2015

Anlage 2 -Vereinbarung zur Aufhebung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Herzogenrath

Gez. Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Gez. Hafers

Gez. Schmidt

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. September 2021Rat/WP 18/58. 5. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 02. September 2021ASSK/WP 18/30. 3. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
Details
Tagesordnung