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Fragestunde für Einwohner


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 13 Amt für Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7035

Darstellung der Rechtslage:

Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jeder Einwohner der Stadt das Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.

Jeder Einwohner kann zu einem Thema nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.

Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb

Von drei Wochen auf schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.

Gemäß § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung NRW gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021IR/WP 18/12. Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung