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Abrechnung einer Durchführungsvereinbarung mit der Stadtentwicklung Alsdorf
GmbH;
hier: Errichtung eines Spielgeräts an der GGS Annapark


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
A 60 Bauverwaltungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7674

Darstellung der Sachlage:

Mit Schreiben vom 15.12.2022 hat die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH die als Anlage beigefügten Abrechnungsunterlagen zur Sondermaßnahme „Errichtung eines Spielgeräts an der GGS Annapark“ vorgelegt. Die Ausführung erfolgte zwischen Juli und Dezember 2022.

Darstellung der Rechtslage:

Seit dem 01.01.2012 bewirtschaftet die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH alle städtischen Gebäude. Sondermaßnahmen sind gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung der Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt die Abrechnungsunterlagen zur Durchführungsvereinbarung 07/2022 Errichtung eines Spielgeräts an der GGS Annapark zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Zur Umsetzung der Maßnahme wurde ein Kostenrahmen in Höhe von 31.697,54 Euro mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH vereinbart. Tatsächlich benötigt wurden gemäß Abrechnung 31.928,49 Euro. Gemäß Ratsbeschluss vom 06.12.2022 wird die Maßnahme aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ refinanziert.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt-

 

 

Anlage:

Abrechnungsunterlagen der SEA GmbH

gez.

Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 07. Februar 2023HAS/WP 18/49. 12. Sitzung des Hauptausschusses

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Hauptausschuss
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