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Stärkung des ÖPNV, Antrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf vom 07.12.2021
hier: Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden (AL3)


Letzte Beratung
Dienstag, 06. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7919

Darstellung der Sachlage:

Der Antrag der Grüne-Fraktion vom 07.12.2021 (Anlage 1) in Verbindung mit dem ursprünglichen Antrag vom 02.09.2019 (Anlage 2) beinhaltet folgende Maßnahmen:

1) Fahrplananpassung auf der Linie 51

2) Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden

3) Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf- Hoengen und

der Innenstadt

Hierzu wurden zwischenzeitlich durch den AfS folgende Beschlüsse gefasst:

zu 1) Einer Ausweitung des 15-Minuten-Taktes zwischen Alsdorf und Baesweiler ab Juni 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die resultierende Mehrbelastung durch die städteregionale Verbandsumlage in Höhe von ca. 11.000 /Jahr ab dem Haushaltsjahr 2023 zu berücksichtigen.

(8.Sitzung des AfS am 31.05.2022)

zu 2) Die Angelegenheit wird vertagt und in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung solle die veränderte Ausführung vorgestellt und besprochen werde.

Dabei solle geprüft werden, wie sich folgende Änderungen auf die Kosten auswirken werden:

- Angebotserweiterung von täglich vier zusätzlichen Wochenendfahrten der Linie AL3

im Nachmittags- bzw. Abendbereich und

- Durchführung einer zusätzlichen Fahrt werktags um 18:47 Uhr.

(12. Sitzung des AfS am 20.04.2023)

zu 3) Einer Angebotserweiterung von werktäglich sechs zusätzlichen Fahrten der Linie 11 zunächst befristet für zwei Jahre wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 17.200 €/Jahr sind ab dem Haushaltsjahr 2024, also zum Zeitpunkt zu dem die ÖPNV-Mehrleistungen erstmalig kassenwirksam werden, zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr einen Zwischenbericht (Erfolgskontrolle) vorzulegen.

(12. Sitzung des AfS am 20.04.2023)

Somit ist lediglich der noch offene Pkt 2) Gegenstand der Beratung in der heutigen AfS-Sitzung. Dem o.a. Beschluss folgend, der sich auf den Vorschlag a) aus der Vorlage zur AfS-Sitzung am 20.04.2023 bezieht, hat die ASEAG nunmehr eine modifizierte Kostenschätzung vorgelegt, welche an Werktagen nur eine statt vier zusätzliche Spätfahrten beinhaltet.

a) Angebotserweiterung mit zusätzlichen Fahrten der Linie AL 3 im Nachmittags- bzw. Abendbereich

Mo - Fr: jeweils 1 Fahrt um 18.47 Uhr.

Sa: 4 Fahrten um 15.19 Uhr / 17.19 Uhr / 19.22 Uhr / 20.32 Uhr *)

Es ist vorgesehen, dass die beiden letzten Fahrten nur während der Sommersaison (April bis 01. Nov.) stattfinden.

So + Feiertag: 4 Fahrten um 15.22 Uhr / 17.22 Uhr / 19.22 Uhr / 20.32 Uhr *)

Auch hierbei sind die letzten beiden Fahrten nur während der Sommersaison vorgesehen.

*) Bei den Fahrten um 20.32 Uhr ist jeweils aus Zeitgründen keine Bedienung der Schleife über Kellersberg Friedhof vorgesehen.

Vor- und Nachteile:

Da es sich um ein zusätzliches Fahrtenangebot handelt entstehen für die bisherigen Nutzer keine Nachteile im Fahrplan.

Datum der Umsetzung:

Eine Einführung des neuen Fahrplanangebotes ist zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2023 möglich.

Mehrleistungen:

r diese zusätzlichen Fahrten ergeben sich Mehrleistungen von ca. 4.700 Nutzwagen-km/Jahr bzw. ca. 6.275 Linienminuten/Jahr auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf. Hieraus resultiert eine zusätzliche Belastung von ca. 9.000/Jahr; siehe hierzu auch Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

Die nachstehend aufgeführten Beschlussvarianten b) d) werden unverändert aus der Beschlussvorlage vom AfS am 20.04.2023 übernommen.

b) Die nachstehend ausgewählten Fahrten der ringförmig verlaufenden Linie AL3 werden in ihrer Fahrtrichtung geändert (Abfahrzeiten ab Annapark):

Mo Fr: 19:04 Uhr, 20:04 Uhr, 21:04 Uhr und 22:09 Uhr

Sa: 15:04 Uhr, 17:04 Uhr,19:04 Uhr und 21:04 Uhr

So + Feiertage: 15:04 Uhr, 17:04 Uhr und 19:04 Uhr

Vor- und Nachteile:

Die Fahrtrichtungsänderungen kommen insbesondere der Relation vom Freizeitpark nach Ofden und nach Kellersberg zu Gute. Im Gegenzug müssen Fahrgäste der Linie AL 3, die bisher eine kurze Verbindung haben, bei fahrtrichtungsgeänderten Fahrten längere Wege in Kauf nehmen oder eine andere Abfahrzeit wählen; beispielsweise besteht für Fahrgäste vom Annapark nach Ost bei geänderter Fahrtrichtung ein längerer Fahrweg über Ofden und Kellersberg.

r die Spätfahrten an Werktagen und die ganztägigen Fahrten an Wochenenden würde die bisherige, einheitliche Fahrplanstruktur „alle Fahrten in einer Richtung“ aufgehoben.

Datum der Umsetzung:

Da weder zusätzliche Fahrzeuge noch zusätzliches Fahrpersonal zu disponieren sind, wäre eine Umsetzung unabhängig vom AVV-weiten Fahrplanwechsel also bereits kurzfristig vor Dezember 2023 möglich.

Mehrleistungen:

Da lediglich eine Fahrtrichtungsänderung einzelner Fahrten erfolgt, entstehen keine Mehrleistungen.

c) Jede zweite Fahrt der ringförmig verlaufenden Linie AL3 erfolgt in umgekehrter Fahrtrichtung.

Vor- und Nachteile:

Die Fahrtrichtungsänderungen kommen insbesondere der Relation vom Freizeitpark nach Ofden und nach Kellersberg zugute. Im Gegenzug müssen Fahrgäste der Linie AL 3, die bisher eine kurze Verbindung haben, bei fahrtrichtungsgeänderten Fahrten längere Wege in Kauf nehmen oder eine andere Abfahrzeit wählen; beispielsweise besteht für Fahrgäste vom Annapark nach Ost bei geänderter Fahrtrichtung ein längerer Fahrweg über Ofden und Kellersberg.

r die Spätfahrten an Werktagen und die ganztägigen Fahrten an Wochenenden würde die bisherige, einheitliche Fahrplanstruktur „alle Fahrten in einer Richtung“ aufgehoben.

Datum der Umsetzung:

Da weder zusätzliche Fahrzeuge noch zusätzliches Fahrpersonal zu disponieren sind, wäre eine Umsetzung unabhängig vom AVV-weiten Fahrplanwechsel also bereits kurzfristig vor Dezember 2023 möglich.

Mehrleistungen:

Da lediglich eine Fahrtrichtungsänderung jeder zweiten Fahrt erfolgt, entstehen keine Mehrleistungen.

d) Das aktuelle Fahrplanangebot wird unverändert beibehalten.

In diesem Fall erfolgt für die ringförmig verlaufende Linie AL 3 weder ein zusätzliches Angebot noch erfolgen Fahrtrichtungsänderungen einzelner oder mehrerer Fahrten.

Bewertung der Lösungen a) d)

Lediglich die Lösung a) beinhaltet eine Erweiterung des bestehenden Fahrplanangebotes und stellt daher aus verkehrlicher Sicht eindeutig die Vorzugsvariante dar. Gegenüber der im AfS am 20.04.2023 vorgeschlagenen Lösung mit täglich (mo so) 4 zusätzlichen Fahrten ist mit der hier modifizierten Lösung das Zusatzangebot auf 1 zusätzliche Fahrt an Werktagen + 4 zusätzliche Fahrten an Wochenenden und Feiertagen (sa, so, Ft) beschränkt; dem entsprechend fällt der Kostenanteil i.H.v. 9.000 €/Jahr gegenüber der ursprünglichen Lösung (27.000.- €/Jahr) deutlich geringer aus.

Im Sinne der Förderung eines zukunftsfähigen ÖPNV wird von der Verwaltung die Lösung a) favorisiert. Für den Fall, dass die Lösung a) keine Zustimmung findet, empfiehlt die Verwaltung eine Beibehaltung des vorhandenen Fahrplanes (Lösung d).

Darstellung der Rechtslage:

Die Städteregion Aachen ist Aufgabenträger für den kommunalen straßengebundenen Verkehr (Öffentlicher Straßenpersonenverkehr, ÖSPV).

Über die Einführung neuer / Änderung bestehender Buslinien entscheidet die Zweckverbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Eine Vorberatung findet im regionalen Beirat des AVV statt.

Nach der Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV bedarf die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Linien innerhalb der Städteregion Aachen des Einvernehmens der einfachen Mehrheit der von diesen Linien bedienten Städte/Gemeinden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt

a) eine Angebotserweiterung von jeweils 1 Abendfahrt montags bis freitags und jeweils 4 Abendfahrten an Wochenenden und Feiertagen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bis zu 9.000.- /Jahr sind ab dem Haushaltsjahr 2024, also zum Zeitpunkt zu dem die ÖPNV-Mehrleistungen erstmalig kassenwirksam werden, zur Verfügung zu stellen.

oder

b) eine Fahrtrichtungsänderung für einzelne ausgewählte Fahrten der ringförmig verlaufenden Linie AL 3.

oder

c) eine Fahrtrichtungsänderung für jede zweite Fahrt der ringförmig verlaufenden Linie AL 3.

oder

d) eine Beibehaltung des bestehenden Fahrplanes; somit erfolgen für die ringförmig verlaufende Linie AL 3 weder Fahrtrichtungsänderungen bestehender Fahrten noch zusätzliche Fahrten gegen die bisher geltende Fahrtrichtung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Nach der Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV erfolgt die Finanzierung der nicht gedeckten Kosten aus dem AVV-Verbundverkehr über eine differenzierte Städteregionsumlage nach einem vorgegebenen Schlüsselungsverfahren. Somit führen zusätzliche Verkehrsleistungen zu einer Anhebung der städteregionalen ÖPNV-Zuweisung.

Derzeit bestehen im Haushalt der Stadt keine Einsparmöglichkeiten, um eine Deckung der Mehrbelastungen zu erlangen; dies gilt für alle Fahrplanänderungen mit finanziellen Auswirkungen.

r die in der heutigen Sitzung zur Beratung anstehende Maßnahme 2) „Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden (AL 3) betragen die Mehrbelastungenr die Stadt Alsdorf durch die städteregionale Verbandsumlage für Lösung a) ca. 9.000.-€/Jahr; für die übrigen Lösungen b) - d) ergeben sich keine Mehrbelastungen für die Stadt.

Der Vollständigkeit halber sind die finanziellen Auswirkungen der bereits beschlossenen Maßnahmen 1) und 3) an dieser Stelle ebenfalls aufgeführt:

1) Fahrplananpassung auf der Linie 51, Mehrbelastung = 11.000.- €/Jahr

AfS-Beschluss vom 31.05.2022

3) Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf- Hoengen und der Innenstadt (Linie 11), Mehrbelastung = 17.200.- €/Jahr

AfS-Beschluss vom 20.04.2023

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Zweck des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen

des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die

Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und

ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem

Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen,

wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius

und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist,

um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Durch einen verstärkten Ausbau des ÖPNV wird ein vermehrter Umstieg vom motorisierten

Individualverkehr auf emissionsärmere Verkehrsmittel des Umweltverbundes und somit ein

Beitrag zu einer verbesserten Klimabilanz erwartet.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag GRÜNE Fraktion vom 07.12.2021

Anlage 2: Antrag GRÜNE Fraktion vom 02.09.2019

Gez. Dziatzko

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technischer Dezernent

Gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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