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Versorgung und pädagogische Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
(UMF) auf der Grundlage des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz
hier: Vorstellung der pädagogischen Konzeption durch den Sozialdienst Kath.
Frauen Alsdorf (SKF)


Letzte Beratung
Dienstag, 01. März 2016 (öffentlich)
Federführend
3.2 - Jugend
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3996

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Im Zuge der aktuellen Fluchtbewegungen kommen auch immer mehr junge Menschen zu uns, die ohne Begleitung ihrer Eltern sind.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge7unbegleitete ausländische Minderjährige, abgekürzt UmF/UMA, stehen unter dem besonderen Schutz der UN-Kinderrechtskonvention und haben ein Recht auf eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung, Versorgung und Unterbringung.

Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ist jede nicht deutsche Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist und die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nach Deutschland einreist.

Seit dem 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten.

Ebenfalls im November 2015 wurde ein Verteilungsverfahren für unbegleitete ausländische Minderjährige in Deutschland eingeführt. Die Neuregelung führt dazu, dass zukünftig alle Jugendämter in NRW UmF/UMA in Obhut nehmen und für die weitere jugendhilfegerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung verantwortlich sind.

Nach dem aktuellen Aufnahmeschlüssel muss die Stadt Alsdorf voraussichtlich etwa 34 unbegleitete minderjährige Flüchtinge/unbegleitete ausländische Minderjährige aufnehmen (Faustformel zurzeit 1.374 Einwohner = 1 UmF/UMA, Stand 27.01.2016).

Mit Stand vom 01.02.2016 werden bereits 24 UmF/UMA vom Jugendamt Alsdorf betreut.

Aktuell sind acht Jugendliche im Rahmend er Jugendhilfe (SGB VIII) stationär außerhalb von Alsdorf in der StädteRegion untergebracht und weitere 10 Jugendliche leben in der Jugendeinrichtung „Clearing Haus“ des Sozialdienstes-Katholischer-Frauen e. V. in Alsdorf. Fünf Jugendliche konnten in Pflegefamilien vermittelt werden. Die Jugendlichen kamen vor allem aus Syrien und Afghanistan. Es handelte sich vorwiegend um männliche Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren.

Das Thema Flucht und Zuwanderung wird auch in den nächsten Monaten und Jahren vorherrschendes Thema in der Jugendhilfe sein, insbesonder im Hinblick auf notwendige Integration. Es geht in der gesamten StädteRegion zurzeit um die Schaffung von weiteren Plätzen zur Unterbringung von UmF/UMA. Es fehlt an verfügbaren Häusern und Fachpersonal sowie ausreichend Zeit, um Betreuungsplätze zu schaffen. Die zu bewältigende Anzahl von Flüchtlingen hat die Qualität bei der Aufnahme bereits abgesenkt. Bei den steigenden Zahlen eine den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen gerechte Unterbringung und Betreuung sicherzustellen, wird alle Jugendämter weiterhin vor eine große Herausforderung stellen.

Die Herausforderung liegt in der Unwägbarkeit der Zahlen noch ankommender Flüchtlinge und damit einhergehend mit der Planungsunsicherheit für Jugendämter und der Freien Jugendhilfeträger.

Um diese anspruchsvollen Aufgaben angemessen erfüllen zu können, findet auf kommunaler Ebene eine enge Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der Jugendhilfe, der Kooperation „Flüchtlingsarbeit in der Stadt Alsdorf“, den Jugendämtern der StädteRegion Aachen und weiteren Fachbereichen der Stadt Alsdorf statt.

Eine Darstellung der durch den SKF Alsdorf e. V. durchgeführten Maßnahme zum Betrieb der Wohngruppe „Clearing Haus Alsdorf“ für unbegleitete minderjährige Ausländer ist als Anlage zu TOP 2016/0058/3.2 beigefügt.

Darüber hinaus werden die Verwaltung und Vertreter des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V. Alsdorf, das Konzept vorstellen und einen ersten Erfahrungsbericht geben.

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Jugendhilfeträgers zur Kenntnis.
  2. Er stellt fest, dass die vielfältigen Anforderungen und Aufgaben umfassend, intensiv und verantwortungsvoll von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SKF-Alsdorf e. V. erfüllt werden.
  3. Er begrüßt die kurzfristige Umsetzung des Konzeptes im Einvernehmen mit dem Jugendamt und die Schaffung von Betreuungsplätzen für minderjährige Flüchtlinge in Alsdorf.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Aufwendungen für die Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, sowie die anschließenden Hilfen für junge Volljährige sind im Haushalt, Produktbereich 06-03-01, berücksichtigt. Die Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden wegen des Fallzahlenanstieges ab Oktober 2015 höher liegen.

Für diese Transferleistungen besteht derzeit ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe von etwa 90 % gegenüber dem Land/Bund. Kostenerstattung erfolgt auch im Sach- und Personalkostenbereich des Jugendamtes. Ab dem 01.01.2016 erhalten Kommunen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3.100,00 € pro Jahr und pro Fall. Bei der Kostenerstattung ist mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.

Für mögliche Anschlusshilfen, Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) besteht kein Kostenerstattungsanspruch. Pro stationärer Unterbringung fallen im Jahr durchschnittlich 50.000,00 € an.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Ergibt sich aufgrund des gesetzlichen Auftrages.

Anlage/n:

Konzept Clearing Haus Alsdorf für unbegleitete minderjährige Ausländer in Betreuung des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V. Alsdorf

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Spaltner

Dezernent

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer Betriebsleiter ETD

Kämmerer

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 01. März 2016JHA/WP 17/09. 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug