In der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf ist u.a. festgelegt, wer als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehört.
Im § 4 Abs.3 ist unter dem Buchstaben j festgelegt, dass eine Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehören soll; desweiteren ist für die Mitglieder laut Buchstabe c) bis k) je ein/e persönliche Vertreterin /ein
persönlicher Vertreter zu bestellen oder zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat wählt Herrn/Frau _________________ als beratendes Mitglied und Herrn/Frau _______________ als persönliche Vertretung für den Jugendhilfeausschuss
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
entfällt
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
gez. Sonders
Bürgermeister
Erster Beigeordneter
Technische Beigeordnete
Dezernent
Kaufmännischer Betriebsleiter ETD
Technischer Betriebsleiter ETD
Kämmerer
Rechnungsprüfungsamt
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 24. März 2021IR/WP 18/11. 1. konstituierende Sitzung des Integrationsrates