Die Integrationsratsmitglieder werden vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Hierzu verliest der Bürgermeister einen Text, den die Integrationsratsmitglieder nach Erheben von den Plätzen nachsprechen.
Die Verpflichtungsformel lautet wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetzebeachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde.
Beschlussvorschlag:
Entfällt
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
gez. Sonders
Bürgermeister
Erster Beigeordneter
Technische Beigeordnete
Dezernent
Kaufmännischer Betriebsleiter ETD
Technischer Betriebsleiter ETD
Kämmerer
Rechnungsprüfungsamt
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 24. März 2021IR/WP 18/11. 1. konstituierende Sitzung des Integrationsrates
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