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Zustimmung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt
05-01-02 "Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw.
Flüchtlingsaufnahmegesetz"


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. September 2014 (öffentlich)
Federführend
3.1 - Soziales
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3111


Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Nach § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates, sofern sie erheblich sind.

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.

Bei dem betroffenen Teilergebnishaushalt 05-01-02 handelt es sich um Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Auf dem Konto 533900, bei dem der überplanmäßige Bedarf anfällt, sind die sonstigen Sozialen Leistungen veranschlagt.

Ansatz 2014 : ____630.100,00___€

Stand: am 13.08.2014 ____959.843,16___€

Zwischensumme: ./. 329.743,16 €

+ Prognose eventueller

Ausgaben von

August bis Dezember 2014 740.156,84 €

Zwischensumme: 1.069.900,00

./. Mittelverschiebung

innerhalb der Planposition ______ --- ____€

./. § 21 II GemHvo NRW unechte ____128.170,00 __€

Deckungsfähigkeit

./. § 21 I GemHvo NRW echte ______ --- ____€

Deckungsfähigkeit

Überschreitung insgesamt 941.730,00 €

durch § 83 GO NRW zu decken

Ein Grund für den überplanmäßigen Bedarf ist unter anderem das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 18.07.2012 in dem dieses festgestellt hat, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zur Höhe der Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Ar. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind und die Höhe dieser Geldleistungen evident unzureichend ist.

Aufgrund dessen hat das BVerfG bis zur Neuregelung des AsylbLG eine Übergangsregelung getroffen, mit der die Leistungssätze nach § 3 AsylbLG mit Wirkung zum 01.08.2012 angehoben wurden. Zusätzlich nahmen die Zuweisungen ausländischer Flüchtlinge ab September 2012 erheblich zu. Wurden im September 2012 80 Personen betreut, so waren es am 31.12.2013 bereits 172 Personen. In 2014 wurden bis 20.08.2014 nochmals 91 Personen zugewiesen, so dass derzeit 263 Personen betreut werden.

Entwicklung der Zahl der zugewiesenen Personen / Nettoausgaben.

31.12.2010 = 101 Personen 524.393 €

31.12.2011 = 103 Personen 479.490 €

31.12.2012 = 131 Personen 523.422 €

31.12.2013 = 172 Personen 984.284 €

20.08.2014 = 263 Personen siehe Sach- u. Rechtslage

Die dadurch entstandenen vermehrten Ausgaben schlugen sich im Haushalt 2014 nieder und führten zu der jetzigen Situation.

Die darüber hinaus gestiegenen Ausgaben der Hilfeleistungen gem. § 2 AsylbLG begründen sich damit, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können und somit lt. Gesetz privilegiertere Leistungen erhalten.

Ein weiterer Grund für die vermehrten Ausgaben an ausländischen Flüchtlingen sind die angestiegenen Krankenhilfeleistungen. Darunter zuletzt eine Vorschusszahlung in Höhe von 40.000 €. Diese Kosten waren bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht abzusehen, da Krankheitsfälle jederzeit vorkommen können und auch die Höhe der aufzuwendenden Vorschüsse je nach Krankheitsgrad unvorhersehbar ist.

Grundsätzlich sind alle Ausgaben für diesen Bereich nicht planbar, da das Aufnahmesoll an ausländischen Flüchtlingen wöchentlich den weltpolitischen Ereignissen angepasst wird.

Die 941.730 im Bereich Soziales sind zeitlich und sachlich unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 1 Go NRW.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 941.730 € zu.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 941.730,00 sind im Produkt 05-01-02 bei Konto 533900 „Sonstige soziale Leistungen „ angefallen.

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen aus dem GFG 2014 beim Sachkonto 411100, Kostenstelle 0300 im Produkt 16-01 01.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Spaltner

Dezernent

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer Betriebsleiter ETD

gez. Hafers

Kämmerer

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. September 2014Rat/WP 17/07. 3. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
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Tagesordnung