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Flüchtlingsarbeit in der Stadt Alsdorf


Letzte Beratung
Donnerstag, 03. September 2015 (öffentlich)
Federführend
3.1 - Soziales
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3762

Darstellung der Sachlage:

Der Zustrom ausländischer Flüchtlinge hält unvermindert an. Das Bundesamt für Migration erhöht die voraussichtlich zu erwartende Zahl der Flüchtlinge fast wöchentlich. Für Alsdorf bedeutet dies, dass z.Zt. 380 Asyl suchende Personen betreut werden müssen.

Die Stadt Alsdorf stellt sich dieser Herausforderung und will den betroffenen Personen ein adäquates Betreuungsangebot zur Verfügung stellen.

Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Region Aachen – Stadt und Aachen – Land e.V. (RCV), dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF), der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und dem Diakonischen Werk ein Projekt ausgearbeitet, Anlage 1. Federführend ist die Caritas, für die Herr Dieter Forth, die Details in der heutigen Sitzung vorstellen wird.

Angebot zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit in der Stadt Alsdorf

Der Caritasverband für die Regionen Aachen – Stadt und Aachen – Land e. V. (kurz: RCV) ist seit vielen Jahren in der Arbeit mit Migranten städteregional tätig und aktiv. In Alsdorf hat er zuletzt Verantwortung übernommen, als er im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Stadt“ neben zwei Patenprojekten in die Beratungsarbeit für junge Migranten eingestiegen ist. Die beiden Verbände Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), Diözesanverband Aachen und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Alsdorf sind ebenfalls in verschiedenen Projekten in der Stadt Alsdorf aktiv.

Migranten – und auch Flüchtlinge – orientieren sich dabei in der Wahl, wo sie sich beraten lassen, nicht nach Titeln wie „Migrationserstberatung“ oder „Jugendmigrationsdienst“, sondern über die Beziehung, die sie zu einem Berater und zu einer Beratungsstelle aufbauen.

Flüchtlinge tauchen sowohl in diesen unterschiedlichen Beratungsangeboten als auch in Projekten zahlenmäßig signifikant auf, so dass die MitarbeiterInnen mit der Zielgruppe als auch mit den Merkmalen der Zielgruppe gut vertraut sind.

Neben den Beratungsaufgaben setzt der RCV eine Vielzahl von Projekten im Fachdienst Integration & Migration um, die aus der Erfahrung unserer Arbeit mit den Zielgruppen für wichtig und sinnvoll erkannt wurden. Dabei bindet der RCV Menschen aktiv in Abläufe ein, damit sie nicht Objekt des Geschehens sind und bleiben, sondern schrittweise an ein selbstverantwortliches und mit den gesellschaftlichen Gegebenheiten kompatibles Leben herangeführt werden. Diese Projekte sind als „Blaupause“ auch in anderen Zusammenhängen umsetzbar, und das häufig nur mit einem geringen konzeptionellen Veränderungsaufwand.

Der regionale Caritasverband sieht sich daher als Partner, um Aufgaben im Rahmen der Arbeit mit Flüchtlingen zu erfüllen. Neben dem Caritasverband stehen aber auch der SkF und die KAB als erfahrene Träger bereit, Aufgaben im Rahmen einer abgestimmten Flüchtlingsarbeit in Alsdorf zu übernehmen.


Der RCV ist im März 2015 sowohl in die psychosoziale Beratung von Flüchtlingen als auch in das Arbeitsfeld „Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen in der Flüchtlingsarbeit“ städteregional eingestiegen. Als erforderliche Ergänzung des Beratungsangebots der Einrichtung in der Stadt Aachen ist vorgesehen, an zwei Standorten in der StädteRegion ein Beratungsangebot aufzubauen und zu etablieren. Dies geschieht derzeit in der Stadt Stolberg – so dass mit Alsdorf ein weiterer Standort im Nordkreis auch aus unserer Sicht des RCV ideal wäre.

Alsdorf ist auch aufgrund unserer o.g. Aufgaben im Rahmen unserer Arbeit mit Migranten als Standort gut geeignet. Zur Verfügung stehende Eigenmittel (bis II. Quartal 2017 verbindlich zugesagt) versetzen uns in die Lage, bereit stehende kommunale Finanzmittel zu ergänzen, um so ein sinnvolles Hilfeangebot für Flüchtlinge bereitzuhalten bzw. auch weitergehende Beratungsbedarfe bedienen zu können.

Insbesondere durch die eng verzahnte Arbeit des Fachdienstes Integration & Migration ist die „Verführung“ gering, alle Dinge selber zu tun, die oftmals zwar sinnvoll sind, für die aber kein Auftrag besteht. Durch die mit eigenen Mitteln bereitgestellten personellen Ressourcen der Freien Träger können wesentliche akute Beratungsaufgaben im Sinne einer ganzheitlichen Arbeit in Personalunion übernommen werden – andere Aufgaben können andererseits gut und „auf kurzem Weg“ delegiert und vermittelt werden.

Es kristallisieren sich vier zentrale Aufgaben in der Flüchtlingsarbeit heraus:

  1. Psychosoziale Beratung von Flüchtlingen
  2. Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit
  3. Beschäftigungsinitiative : Heranführung an und Stärkung für den Arbeitsmarkt
  4. Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien

Zu 1:Psychosoziale Beratung von Flüchtlingen

Die unmittelbare und direkte Begleitung der Flüchtlinge erfordert ein besonderes Profil der eingesetzten Fachkraft. Für diese Aufgabe steht der RCV Aachen zur Verfügung:

- Die Mitarbeiter im Fachdienst Integration & Migration sind fachlich qualifiziert, arbeiten kultursensibel und bedarfsorientiert.

- Die Arbeit mit Flüchtlingen erfordert eine bedarfsgerechte Anwesenheit des betreffenden Mitarbeiters /der betreffenden Mitarbeiterin vor Ort, um verlässlich und zu regelmäßigen Zeiten für die Anliegen der Zielgruppe zur Verfügung zu stehen (was wir als Träger gewährleisten). Idealerweise kann ein Standortbüro (ggf. zur Mit-Nutzung in den Büroräumen der Luisenpassage / ABBBA) genutzt werden, um die Nähe zur Zielgruppe zu gewährleisten.


- Ebenso wichtig ist es, Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zu unterstützen; viele Verhaltensweisen von Flüchtlingen sind für die Aufnahmegesellschaft fremd und inakzeptabel – und fallen im nachbarschaftlichen Miteinander negativ auf. Annäherungen der Flüchtlinge an unsere hiesige Kultur auf der einen Seite und das Fördern und Erzeugen von Offenheit und Verständnis für das Fremdsein der Flüchtlinge auf der anderen Seite sind unabdingbare Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander – sie entstehen aber in der Regel nicht von selbst und müssen gefördert und begleitet werden!

- Wir verfügen über Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des Sozialrechtes, SGB II und SGB XII sowie des AusländerG und zum Aufenthaltsrecht.

- Wir verfügen über Kenntnisse der städteregional zur Verfügung stehenden sozialen Infrastruktur für die Zielgruppe.

- Zu den bekannten Beratungszeiten können Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei festgestellten Unterstützungsbedarfen der Zielgruppe an die Beratungsstelle vermitteln bzw. auf deren Sprechzeiten verweisen.

- Weitergehende Unterstützung und Begleitung der Zielgruppe bei der Integration: neben der Beratungsarbeit werden ergänzend niederschwellige Angebote konzipiert und umgesetzt, die nach der ersten Orientierungszeit eine weitere Annäherung an die Aufnahmegesellschaft fördern. An geeignete bestehende Angebote wird vermittelt, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Zu 2: Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen in der Flüchtlingsarbeit (Anlage1)

Einen besonders wertvollen Beitrag bei der Integration von Flüchtlingen leisten ehrenamtliche Gruppen und bürgerschaftliche Initiativen, wenn es darum geht, Menschen in einem Stadtteil / Quartier willkommen zu heißen. Erfreulicherweise erleben wir eine große Welle der Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung: Viele Bürgerinnen und Bürger – natürlich auch in der Stadt Alsdorf – haben sich „berühren lassen“ von der Not der Menschen, die aus Ihrem Heimatland geflohen sind, die alles zurücklassen mussten, deren Familien auseinander gerissen wurden und die nicht selten traumatische Erfahrungen mitbringen von Folter, Tod und Elend.

Häufig verfügen hilfsbereite Menschen zunächst „nur“ über ihren guten Willen, den sie mitbringen. Sie haben kaum eine direkte Berührung mit Flüchtlingen gehabt und sind konfrontiert mit der Not, der „Sprachlosigkeit“, der Fremdheit der Flüchtlinge. In der zweiten Phase treten dann weitere Unterschiede zutage, wenn es um Erziehungsfragen, Bildungsstandards, Gleichberechtigung, kulturelle Gepflogenheiten etc. geht.

Aus diesem Grunde brauchen ehrenamtlich Engagierte eine fachliche Begleitung, die sie nicht alleine lässt, wenn es schwierig wird und Fragen auftreten.

Auf der anderen Seite haben nicht zuletzt Flüchtlinge eine hohe Motivation, sich in die Gesellschaft zu integrieren und einen Beitrag zu leisten. Nicht selten scheitert dieser Wunsch an Rahmenbedingungen, z. B. fehlende / geringe Kenntnisse der deutschen Sprache. Um Teilhabechancen auch für Flüchtlinge zu entwickeln, bietet die Trägervielfalt in der Luisenpassage einen sehr guten Rahmen, Menschen eine sinnvolle Beschäftigung anbieten zu können.


Über sinnvolle Beschäftigungen in Teilprojekten können erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt und eigene Perspektiven entwickelt werden:

SkF, KAB und Caritas verfügen über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Ehrenamtlichen:

- Das Projekt „Familienpaten“ wird vom SkF durchgeführt und kann mit geringem

Aufwand konzeptionell um den Baustein „Flüchtlinge“ erweitert werden.

Der Dolmetscherdienst des SkF könnte natürlich auch Flüchtlinge in das Team integrieren und anderen Trägern nutzbar machen.

- Das Projekt „Teil- und Tauschring“ der KAB kann ebenfalls unkompliziert die Gruppe der Flüchtlinge konzeptionell mit einbeziehen – siehe auch unter 4).

- Das Freiwilligenzentrum des RCV bietet grundsätzlich eine qualifizierte Beratung und Vermittlung in eine ehrenamtliche Tätigkeit an.

- Der Fachdienst „Gemeindesozialarbeit“ unterstützt Ehrenamtliche ganz praktisch, indem die hauptamtlichen Mitarbeiter Schulungen organisieren, Finanzen und Projektmittel akquirieren, Initiativen und Projekte beraten und begleiten, Support (wie Einladungen schreiben, Plakate entwickeln) anbieten, bei Bedarf / auf Anfrage Gruppentreffen moderieren und gestalten.

Zu 3 :Beschäftigungsinitiative : Heranführung an und Stärkung für den Arbeitsmarkt (Anlage2)

„Der Flucht einen Sinn geben … !“

Es ist davon auszugehen, dass viele Flüchtlinge lange Zeit oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden, etliche werden nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren (können).

Es macht einigen Sinn, diesen Menschen eine Perspektive anzubieten, wie sie sich sinnvoll in unsere Gesellschaft integrieren können, auch wenn aktuell nicht klar ist, ob die Betreffenden dauerhaft in Deutschland bleiben.

Die aufnehmende Gesellschaft steht beim Thema „Flüchtlinge“ vor der Wahl: sind Flüchtlinge für ein Gemeinwesen eine Last, werden mit allen Anteilen defizitär wahrgenommen oder werden Stärken und Ressourcen der zu uns kommenden Menschen registriert und nach Möglichkeit gesellschaftlich nutzbar gemacht?

Flüchtlinge können wir so sehen, dass sie die deutsche Sprache nicht beherrschen.

Wir können sie aber auch anders sehen, nämlich dass sie über Kenntnisse einer anderen Sprache verfügen.

Sport, Kochen, Kunst, Musik, Handwerk, Wissenschaft sind nur einige Beispiele, in denen Migranten und damit auch Flüchtlinge unsere Gesellschaft durchaus bereichern können.

Das Angebot einer sinnvollen Betätigung für Flüchtlinge bewirkt, dass …

  • Flüchtlinge sich nicht wert- und nutzlos fühlen
  • Flüchtlinge in der Zeit ihrer ersten Integrationsphase anstelle „verordnetem Nichtstuns“ tagesstrukturierende Abläufe kennenlernen, die für eine spätere Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme essentiell wichtig sind
  • Über den „geschützten Rahmen“, den Projekte in der Luisenpassage bieten, können Flüchtlinge erste wertvolle Erfahrungen mit der Arbeitswelt sammeln – und ganz nebenbei z. B. Sprache erlernen, Kontakte knüpfen - was später für den offenen Arbeitsmarkt wichtige Aspekte sein werden
  • Die Initiativen erfahren eine gute Unterstützung durch die Arbeit der Flüchtlinge

Hierfür eignet sich in besonderer Weise das Projekt „Teil- und Tauschring“. Bereits heute nutzen einige Flüchtlinge das Angebot, so dass Flüchtlinge passend in die Arbeitsabläufe in das Projekt integriert werden können. Die KAB kann bereits Beispiele gelungener Integration von konkreten Personen vorweisen

Zu 4 : Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien. (Anlage3)

Inzwischen erreichen auch zunehmend mehr Familien mit Kindern Alsdorf. Da nicht alle betroffenen Kinder vor dem Hintergrund ihrer oftmals traumatischen Erfahrungen getrennt von ihrer Familie sofort ein Regelangebot besuchen können, ist sehr wichtig, ihnen frühzeitig Angebote zu machen, die den späteren Wechsel in eine Regeleinrichtung erleichtern. Dies soll im Cafe Kiwi (Kinder willkommen) des Diakonischen Werkes in der Luisenpassage erfolgen.

Darstellung der Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Der Eigenanteil der Stadt Alsdorf beträgt bei einer Laufzeit des Projektes bis maximal 31.12.2017 115.364 €.

Gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz sind 4,5 % der pauschalierten Landeszuweisungen ausschließlich für die soziale Betreuung der Flüchtlinge zu verwenden. Für Alsdorf bedeutet dies für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von 20.465 €. Diese Landeszuweisungen werden jährlich neu angepasst und hängen von der individuellen Zahl der der Stadt zugewiesenen Asylanten ab (Stichtag 01.01. eines jeden Jahres).

Die restliche Finanzierung erfolgt durch die der Stadt zugesagten zusätzlichen Bundesmittel.


Finanzplan Flüchtlingsarbeit Alsdorf

(Grundlage ist das von SkF Alsdorf, Diözesanverband KAB & Reg. Caritasverband und Diakonischem Werk vorgelegte Konzept, Stand 19.08.2015)

Teilprojekt

Beschäf-

tigungs-umfang

Personalkosten + Sachkosten

15 % pauschal

Finanzbedarf

2015

Finanzbedarf

2016

Finanzbedarf

2017

Finanzierungsbedarf

Stadt Alsdorf

Eigen-

leistung

Träger

SkF Alsd

Flüchtlingspaten (Maßnahme 2)

ab 10/2015

50 %

(19,5 h)

PK Soz.-Arb.

69.646,00 €

für 27 Monate

(AVR Caritas)

7.738,00 €

30.954,00 €

30.954,00 €

(50 %)

24 Monate 30.954 €

3 Monate 3.869 €

Gesamt: 34.823 €

(50 %)

KAB

Teil- und Tauschring

(Maßnahme 3)

Keine Ausdehnung Anschluß-finanzierung Soziale Stadt ab 2017

75 %

(29,625 h)

PK Soz.-Arb.

53.682,00 €

(TvL)

53.682,00 €

(29,30)

Gesamt: 15.730 €

(70,7 %)

DW

Eltern-Kind-Gruppen

(Maßnahme 4)

25 %

(9,75 h)

PK Soz.-Arb.

37.334,00 €

für 27 Monate

4.148,00 €

16.593,00 €

16.593.00 €

(15 %)

Gesamt: 5.600 €

(85 %)

RCV

Psychosoziale Beratung

und Begleitung

ab 10/2015

(Maßnahme 1)

50 %

(19,5 h)

PK Soz.-Arb.

88.812,00 €

Für 27 Monate

(AVR Caritas)

9.868,00 €

39.472,00 €

39.472,00 €

(66,67 %)

24 Monate 52.632 €

3 Monate 6.579 €

Gesamt: 59.211 €

(33,33 % )

Summe: 115.364

Stand: 19.08.2015

Für den Trägerverbund: Dieter Forth, SkF Alsdorf

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

Anlage/n:

Anlage 1 Angebot des SkF

Anlage 2 KAB

Anlage 3 Diakonisches Werk

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Spaltner

Dezernent

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer Betriebsleiter ETD

gez. Hafers

Kämmerer

Rechnungsprüfungsamt


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt

a) den vorgestellten Maßnahmen zur zukünftigen Flüchtlingsarbeit in Alsdorf bis max. 31.12.2017 zuzustimmen.

b) den Eigenanteil in Höhe von 115.364 € bereitzustellen.



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 03. September 2015Rat/WP 17/12. 10. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
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Tagesordnung