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Elektromobilität im Fuhrpark der Stadt Alsdorf erhöhen;
hier: Anträge der Grüne-Fraktion vom
[18.09.2017](si010.asp?YY=2017&MM=09&DD=18 "Sitzungskalender 09/2017 anzeigen"
) und [04.06.2018](si010.asp?YY=2018&MM=06&DD=04 "Sitzungskalender 06/2018
anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. Juni 2018 (öffentlich)
Federführend
A 10.2 Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5350

Darstellung der Sachlage:

Auf Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 18.09.2017 zum Thema die „Elektromobilität im Fuhrpark der Stadt Alsdorf erhöhen“ hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.10.2017 die Verwaltung beauftragt, für eine der nächsten Ratssitzungen eine beratungsreife Sitzungsvorlage zu erarbeiten.

Neben den Fahrzeugen des Eigenbetriebes setzt die Stadt Alsdorf aktuell im Fuhrpark für das Rathaus insgesamt 9 Fahrzeuge ein. Mit Ausnahme des Dienstwagens für den Bürgermeister werden alle Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren angetrieben. Um festzustellen, ob für diese Fahrzeuge zukünftig ein Ersatz durch Elektrofahrzeuge erfolgen kann, ist eine umfassende Auswertung des vorhandenen Rathausfuhrparks nach gefahrener Strecke und Anzahl der Fahrten vorgenommen worden. Diese hat zu dem Ergebnis geführt, dass lediglich bei den Fahrzeugen des allgemeinen Fahrzeugpools die Möglichkeit besteht, künftig ein Fahrzeug alternativ durch ein vergleichbares Elektroauto zu ersetzen. Der Einsatz der Fahrzeuge findet überwiegend innerhalb eines Radius von 50 km statt.

Zusätzlich wurden sämtliche Kosten der Fahrzeuge zur Ermittlung eines durchschnittlichen Kilometerpreises ausgewertet.

Danach liegt dieser für die ausgewerteten Fahrzeuge bei durchschnittlich 0,38 €. Ein vergleichbares Elektroauto liegt derzeit im Schnitt bei 0,44 € je Kilometer - dies, obwohl die Beschaffungskosten durch das Land NRW mit bis zu 40% bezuschusst werden. Bei Fahrzeugen mit Hybridantrieb liegt, wegen der fehlenden Landesförderung, der Kilometerpreis sogar bei durchschnittlich 0,58 €. Ausnahme bilden hier Kleinstwagen wie der eGo oder der Smart forfour. Deren Kilometerpreise liegen aktuell unter 0,30 €.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt und der Teilnahme am Stärkungspakt sind Ausgaben für den Fuhrpark so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund ist lediglich eine Beschaffung eines Fahrzeuges mit einem Kilometerpreis gleich oder unterhalb konventionell angetriebener Fahrzeuge zulässig.

Für alle anderen städtischen Dienstfahrzeuge besteht aufgrund des Einsatzumfanges aktuell keine Möglichkeit, diese durch Elektrofahrzeuge zu ersetzten.

Gleiches gilt hier für den Eigenbetrieb Technische Dienste. Der erforderliche Einsatzumfang der Fahrzeuge gestattet es auch dort noch nicht, Fahrzeuge mit Elektroantrieb zu beschaffen. Allerdings wird dort aktuell das Müllsammelfahrzeug als Elektroauto beschafft.

Darstellung der Rechtslage:

entfällt

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem nächsten Ausschreibungszyklus der städt. Dienstfahrzeuge im Jahre 2020 alternativ ein Fahrzeug mit Elektroantrieb für den allgemeinen Fahrzeugpool auszuschreiben mit der Maßgabe, dass der Kilometerpreis für dieses Fahrzeug unter 0,30 € liegt.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Derzeit fallen keine Kosten an

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Das 21. Jahrhundert ist in der Frage der Mobilität u.a. von dem Gedanken alternativer Antriebe geprägt. Besonders der E-Antrieb rückt dadurch vermehrt in den Fokus. Nur bietet gerade diese Technik bisher keine einheitlichen Entwicklungen oder Standards. Der Markt ist vielmehr von unterschiedlichsten kleinen, aber auch teils innovativen Lösungen geprägt und dadurch sehr unübersichtlich. Ein Großteil der Techniken ist erst in der Entwicklung, und die damit verbundene eingeschränkte oder mangelnde Serienreife verhindert bisher die Möglichkeit, auf breiter Ebene herkömmliche Antriebsarten zu ersetzen. Aktuell sind mangelnde Reichweite, fehlende Infrastruktur, hohe Beschaffungskosten, unausgereifte Batterietechnik und lange Ladezyklen Hinderungsgründe für einen flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen.

Ungeachtet dieser Aspekte besteht für Kommunen vor dem Hintergrund der „klimaneutralen Stadt“ die gesellschaftliche Verantwortung und bringt sie dadurch in eine Vorreiterrolle, gerade in städtischen Fuhrparks vermehrt Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken zu nutzen. Dabei darf sie jedoch nicht wirtschaftliche Aspekte bei der Beschaffung und den tatsächlichen Nutzen außer Acht lassen.

 

 

Anlage/n:

Antrag der Grüne-Fraktion vom 18.09.2017

Antrag der Grüne-Fraktion vom 04.06.2018

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 28. Juni 2018Rat/WP 17/34. 29. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug