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Aufbau eines interkommunalen E-Bike-Sharingsystems im Rahmen des
Förderprojekts "KommunalerKlimaschutz.NRW"
hier: Vorstellung des Projekts durch Velocity


Letzte Beratung
Dienstag, 26. Juni 2018 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5323

Darstellung der Sachlage:

Mit Mitteilung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.05.2018 hat die Verwaltung über den aktuellen Stand des Förderprojekts „kommunaler Klimaschutz.NRW“ informiert.

Im April 2017 wurde unter Federführung der Stadt Aachen mit verschiedenen Städteregionskommunen eine gemeinschaftliche Teilnahme an dem auf EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) basierenden Klimaschutzwettbewerb „KommunalerKlimaschutz. NRW“ initiiert. Gesucht wurden Kommunen, die innovative Ideen / Konzepte für nachhaltige Mobilität und Reduktion von CO2, Stickoxiden sowie Feinstaub entwickeln.

Die derzeitigen Trends hinsichtlich der Veränderung des Mobilitätsverhaltens sowie der Mobilitätsangebote sind vielfältig. Fahrradverleihsysteme ergänzen seit einigen Jahren in immer mehr Städten mit stetig steigenden Nutzerzahlen das Mobilitätsangebot. Ebenso verfügen zahlreiche Kommunen über Carsharing-Angebote. Smartphones, Informations- und Kommunikationstechnologien vereinfachen das Abrufen von Echtzeitinformationen und schaffen neue Möglichkeiten der Mobilität, auch hinsichtlich der Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsmittel. Unter dem Arbeitstitel „#AachenMooVe!“ wurde in der Folge durch die Stadt Aachen eine Projektskizze unter Einbeziehung der Projektideen der teilnehmenden Städteregionskommunen - Herzogenrath, Würselen, Eschweiler, Stolberg, Baesweiler und Alsdorf - ausgearbeitet und eingereicht.

Die Projektskizze #AachenMooVe! besteht aus 29 Maßnahmen, die auf 7 Arbeitspakete und einen Ansatz für Projektmanagement aufgeteilt sind. In der Projektskizze sind 27,6 Mio. Euro förderfähige Kosten beschrieben, aus denen bei unterschiedlichen Förderquoten eine Förderung von 16,5 Mio. Euro resultieren würde. Die benötigten Eigenmittel waren auf dieser Basis mit 2,8 Mio. Euro bei der Stadt Aachen skizziert und mit 8,3 Mio. Euro bei weiteren Partnern, darunter 2,9 Mio. Euro bei der ASEAG (Elektrifizierung der Busflotte).

Einen Baustein bilden darin u.a. sog. Mobilstationen, welche verschiedene ÖPNV- und Sharingangebote vereinen und somit ein inter- und multimodales Verkehrsverhalten fördern. Die Stadt Alsdorf und die Stadt Baesweiler arbeiteten in diesem Kontext eine gemeinsame Projektskizze aus, wonach die Errichtung eines E-Bike-Sharing an zentralen Punkten der Städte angestrebt wird. Ausgangsunkt für die Vernetzung bildet hierbei der Bahnhof Annapark (Anlage 1) mit seiner wichtigen Lage als ÖPNV-Knotenpunkt im Norden der Städteregion. Die Verknüpfung soll hier so gestaltet werden, dass ein Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln durch räumliche Konzentration verschiedener Angebote und besonders nutzungsfreundliche Gestaltungsmaßnahmen ermöglicht wird. Als zweiter Sharing-Standort ist für Alsdorf der Bereich des Rathauses (Anlage 2) vorgesehen. Diese Lage zielt u.a. auf eine gute Frequentierung durch Mitarbeiter und Besucher des Rathauses sowie Kinobesucher ab. Weiterführend schafft die Stadt Baesweiler ebenfalls zwei Stationen auf ihrem Stadtgebiet, sodass mit diesem ersten Schritt ein Netz in den Nordraum der Städteregion eröffnet werden soll.

Als Partner für die Aufstellung und den Betrieb kam bereits bei den ersten Konzipierungen das in der Stadt Aachen ansässige Unternehmen Velocity (Velocity Aachen GmbH) in Frage. Velocity wurde in den von der Stadt Aachen entwickelten Mobilstationen explizit als Partner vorgestellt und ist bei den bereits bestehenden Mobilstationen in Aachen alleiniger Radsharingpartner. Da ein einheitlicher Standard und Kompatibilität mit Apps (z.B. Mobility Broker), sowie Erfahrungen in der Region ebenfalls für die weiteren teilnehmenden Gemeinden wichtige Faktoren sind, ist Velocity auch hier für den Aufbau und Betrieb prädestiniert.

Anfang 2018 wurde das Gesamtkonzept #AachenMoove! vom Fördergeber erfolgreich beschieden und kann nun in die nächste Phase übergehen, wobei die Stadt Aachen hierbei weiterhin die übergeordnete Koordination übernimmt. Um die angestrebte Förderquote von 90 % zu erreichen, reichte die Stadt Alsdorf auf dieser Basis im März 2018 über den Projektträger ETN (FZ Jülich) einen Entwurf des Förderantrages ein. Dieser wird zurzeit von der Bezirksregierung Köln ausgewertet. Weitere Konkretisierungen werden in den kommenden Monaten erwartet. Bei positivem Bescheid, kann ab dem 01.01.2019 mit der Realisierung begonnen werden.

Für Alsdorf sind nunmehr insgesamt zwei Velocity-Stationen mit je 12 Stellplätzen und 10 Pedelecs vorgesehen. Die Stationen verfügen über ein Buchungssystem sowie eine Lademöglichkeiten an jedem Stellplatz. Gemäß der Förderantragssystematik wird Velocity mit der Errichtung beauftragt, und ebenfalls mit dem Betrieb der Stationen in der Projektlaufzeit von 3 Jahren. Eigentümer der Stationen während der Projektlaufzeit ist jeweils die Stadt. Nach Ende des Projektes übernimmt Velocity die Stationen und deren weiteren Betrieb für mind. 10 Jahre.

Mit Blick auf Synergieeffekte ist im Rahmen der Konzeption mit Velocity die Bereitstellung von 10 Karten für die Mitarbeiter der Stadt Alsdorf zur kostenlosen, dienstlichen Nutzung der E-Bike-Stationen vorgesehen.

Zu weiteren Konzeptdetails wird Herr Zintzen als Vertreter der Velocity Aachen GmbH in der Ausschusssitzung informieren.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „KommunalerKlimaschutz.NRW“ im städteregionalen Kontext mit dem Aufbau von zwei E-Bike-Sharingstationen auf Alsdorfer Stadtgebiet weiter zu verfolgen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

- Entfällt -

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Für das Projekt wird eine Förderquote von 90 % angestrebt, diese werden aus EFRE-Mitteln bereitgestellt. Auf Basis des ersten Konzeptentwurfs wurden für den Alsdorfer Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 105.000 Euro eingestellt.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nunmehr infolge der Konkretisierung für Alsdorf in 2019 auf 160.000 Euro, der Eigenanteil (10 %) entsprechend auf 16.000 Euro. Die Eigenmittel sind zwischenzeitlich im Haushaltsvoranschlag 2019 berücksichtigt [Investitionsnummer 18-0004].

Für den laufenden Betrieb innerhalb des 3-jährigen Förderzeitraums werden insgesamt 30.000 Euro benötigt, die aus bereitstehenden Mitteln im Produkt 12-01-01 gedeckt werden können.

Während des Förderzeitraums 2019 bis 2021 ist die dienstliche Nutzung der E-Bikes für die Mitarbeiter der Stadt Alsdorf kostenlos, so dass darüber auch die Bereitstellung von Elektrorädern für den Dienstgebrauch abgedeckt werden kann.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die auf dem Klimaschutzkonzept der Stadt Alsdorf fußenden Maßnahmen im Bereich der alternativen Mobilität („Koop-Mob1: Weiterentwicklung der Elektromobilität in den Kommunen“), wird ein wichtiger Beitrag für die Erfüllung der geforderten Maßnahmen geleistet. Durch die modellhafte und vernetzte Umsetzung wird zudem sichergestellt, dass eine nachhaltige und unkomplizierte Heranführung an das Thema Elektromobilität und Sharingsysteme geleistet wird. Die konkreten CO2-Einsparungen sind vorab nur grob ermittelbar, dennoch wird durch die Schaffung eines attraktiven Angebotes zu emissionsfreien Mobilität in der Stadt und Umgebung ein nicht unerheblicher Beitrag zur Minderung von Emissionen jeglicher Art gerechnet. Von der Maßnahme wird im engen städteregionalen Kontext eine besondere Impulswirkung erwartet.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Potentielle Standorte Bahnhof Annapark

Anlage 2Potentielle Standorte Rathaus Alsdorf

gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 26. Juni 2018AfS/WP 17/25. 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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