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Bestellung eines Radwegebeauftragten


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 65 Bauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6725

Darstellung der Sachlage:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hatte in seiner Sitzung am 23.10.2014 Herrn Seimetz zum Radwegebeauftragten der Stadt bestellt. Die Bestellung war für die Dauer der im Jahr 2020 abgelaufenen Wahlperiode des Rates befristet.

Herr Seimetz hat sich zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit als Radwegbeauftragter bereiterklärt.

Darstellung der Rechtslage:

Die Bestellung von Herrn Seimetz als Radwegebeauftragter war für die Dauer der in 2020 abgelaufenen Wahlperiode des Rates befristet. Somit ist bei einer Fortsetzung seiner Tätigkeit formell eine erneute Bestellung erforderlich. Die Bestellung des Radwegebeauftragten ist für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates, somit planmäßig bis 2025, befristet.

Etwaige Rechtsvorschriften über das Tätigkeitsfeld eines Radwegebeauftragten sind nicht bekannt.

Jedoch sind mit der Übernahme dieser Tätigkeit folgende Zielformulierungen verbunden:

- Regelmäßige Befahrung des Radwegenetzes

Feststellung etwaiger Mängel

Verbesserungsvorschläge zur Führung des Radverkehrs an kritischen Stellen

- Kontaktperson für Bürger

Bürger können ihrerseits festgestellte Mängel oder Verbesserungsvorschläge u.a. an den Radwegebeauftragten weiterleiten.

- Einbeziehung in die Planung von Straßenneubau-umbaumaßnahmen

- Einbeziehung in die Planungen des Radverkehrsnetzes, z.B. Lückenschluss

Diese Aufgaben setzen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Radwegebeauftragtem und der Verwaltung voraus.

Der Radwegbeauftragte sollte einmal jährlich oder bei Bedarf dem Rat bzw. dem Fachausschuss über seine Tätigkeiten berichten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung bestellt Herrn Norbert Seimetz, Alsdorf, für die Dauer der laufenden Wahlperiode zum ehrenamtlichen Radwegebeauftragten.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Vergütung durch die Stadt ist nicht vorgesehen.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Im Rahmen des Klimafolgeanpassungskonzeptes gewinnt der Radverkehr immer mehr an Bedeutung. Ziel ist es, einen Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum Fahrrad zu forcieren, indem die Infrastruktur für den Radverkehr attraktiv und verkehrssicher gestaltet wird. Der Radwegbeauftragte bietet aufgrund seiner praktischen Erfahrung eine wertvolle Hilfe bei diesem Prozess, bei dem ein stetig konstruktiver Dialog zwischen Verwaltung, Bürger und Radwegebeauftragtem erforderlich ist.

 

 

Anlage/n:

gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Februar 2021AfS/WP 18/45. 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung